Zusammenfassung
Mit der Einrichtung des nationalen Gesundheitsdienstes im Jahre 1980 nach dem 1978 verabschiedeten Gesetz ist die Entscheidungs- und Koordinationsgewalt über das nationale Gesundheitswesen weitgehend in die Hände der lokalen Organe gelegt. Der zentrale Staat behält nur die allgemeine politische und finanzielle Kompetenz der nationalen Gesundheitsplanung. Im Rahmen der nationalen Richtlinien steuern die Regionen die Durchführung der Gesundheitspolitik mit Hilfe von Dreijahresplänen, die u. a. die Verteilung der Haushaltsgelder an die örtlichen Gesundheitseinheiten regeln. Die Provinzen nehmen Stellung zur lokalen Gesundheitsplanung und wirken insbesondere mit bei der Abgrenzung der örtlichen Gesundheitseinheiten. Diese sind als Organe der Gemeinden als unterste Basiseinheit auf der technisch praktischen Ebene eingerichtet und streben die enge Verzahnung von Interessen der Patienten und nationaler Gesundheitspolitik an. Inhaltliches Ziel der Politik der neuen Gesundheitsorgane ist die Prävention vor Krankheit im Sinne der Lokalisierung und Entschärfung von potentiellen Krankheits- und Gefährdungsquellen (Arbeitsschutz, Arzneimittelforschung usw.). Angestrebt ist eine völlständig kostenlose Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung. Doch das riesige Haushaltsdefizit im Sozialbereich und die Orientierung der Regierungen auf Sparpolitik, Ausgabenkürzung als wirtschaftspolitischen Ausweg führte 1981 zur Selbstkostenbeteiligung bei Arzneimitteln, Laborkosten, Röntgenuntersuchungen usw.
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Drüke, H. (1986). Das Gesundheitswesen. In: Italien. Grundwissen — Länderkunden, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95522-7_14
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