Zusammenfassung
Ob die Grundsätze des Betreuungsrechts sowie die normativen Regelungen zur Stärkung der Autonomie umgesetzt werden, hängt vom Verhalten der Akteure, insbesondere dem/der BetreuerIn, ab. Das Betreuungsrecht sah verschiedene Instrumente bzw. Regularien vor, um die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu gehören die grundsätzliche Verfahrensfähigkeit der Betroffenen und das Recht eine Person als Betreuer vorzuschlagen. Im Sinne der Erforderlichkeit sollen die Aufgabenkreise individuell benannt werden. Betreuer sollen einen persönlichen Kontakt zum/zur Betreuten unterhalten, ein Vertrauensverhältnis aufbauen und wichtige Angelegenheiten mit ihnen besprechen. Es sollen vorrangig natürliche Personen zum Betreuer bestellt werden. Indikatoren für eine zielgerichtete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der Selbstbestimmung wären z.B. die Häufigkeit der persönlichen Kontakte, die Kenntnis der Wünsche der Betroffenen und ihre Förderung/Rehabilitation. Betreuer benötigen für diese Tätigkeit eine fachliche Unterstützung. Insoweit sind auch die Rahmenbedingungen der Betreuung hinsichtlich der Qualifikation und Beratung der Betreuer von Interesse.
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Literatur
Vgl. Deutsches Institut für Urbanistik: Kommunale Leistungen, 1988, Teil 3, S. 3
Vgl. Mende: Psychiatrische Implikationen, 1986, S. 34: 36,3% Angehörige; 2,7% andere Einzelvormünder; 52,1% Rechtsanwälte; 8,9% Amts-und Vereinsvormünder. Bezüglich des hohen Anteils der Anwälte wird die besondere Münchner Situation deutlich. BraaschEggert/Pomarius, Vormund, Pfleger, Pflegerin, 1987, S. 11: Vereine spielten in Hamburg keine Rolle. Es wurde geschätzt, dass 80% durch die Behörde und nur 20% durch Einzelpersonen vertreten wurden.
Vgl. Oberloskamp, Helga/ Schmidt-Koddenberg, Angelika/ Zieris, Ernst, Hauptamtliche Betreuer, 1992, S. 73 und 81: 71% waren Einzelbetreuungen/ Hofmann und Wolke, Umsetzung, 1994, S. 54: 73,7% ehrenamtliche Betreuer, davon 77,4% Verwandte.
Vgl. Bundesminister der Justiz: Betreuungsstatistik 1999, Nov. 2000
Vgl. Landesbetreuungsstelle Hamburg (Verfasser: Kämmer): unveröffentlichte Statistik, Betreuerbestellungen in Hamburg, 30.8. 96, S. 11
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© 2001 Leske + Budrich, Opladen
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During, M. (2001). Die Beauftragten des Gesetzes: Betreuer und ihr Handeln. In: Lebenslagen von betreuten Menschen. Forschung Soziologie, vol 145. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97556-0_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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