Zusammenfassung
Wohl mit Anbeginn der Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern ist das Bedürfnis nach Gleichrangigkeit bzw. Gleichwertigkeit zwischen männlicher und weiblicher Arbeit sowie eine daraus resultierende Gleichstellung zwischen den Geschlechtern geboren worden. Auch wenn sich die starren Grenzen zwischen der weiblichen Aufgabenzuweisung als „Hüterin von Haushalt und Familie“ und der männlichen als „Ernährer und Patriarch“ anscheinend verwässert haben, hat die Forderung nach der Gleichstellung der Geschlechter nicht an Brisanz verloren. Frauen sind zwar in die „männliche Erwerbstätigkeit“ eingedrungen bzw. gedrängt worden, doch hat dies nicht unweigerlich zu einer Auflösung der traditionellen, familienbezogenen Arbeitsteilung gefiihrt, sondern vielmehr zu einer weitreichenden Verlagerung einer grundsätzlichen Arbeitsteilung und Rollenzuweisung auch in den Bereich des Erwerbslebens. Die Auswirkungen zeigen sich beispielsweise dahingehend, daß Frauen — auch bei Ausübung gleicher Tätigkeiten — fortwährende Entgeltunterschiede, Berufsbeschränkungen, Besetzung geringer wertiger Positionen sowie eine höhere Arbeitslosenquote hinnehmen müssen (s. hierzu ausfiihrlicher Kapitel 2).
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Literatur
Es wird angenommen, daß ein zusätzlicher Arbeitskräftebedarf, abgesehen von weiteren Zuwanderungen und Reduzierung der Arbeitslosen, zukünftig nur noch mit weiblichen Arbeitskräften gedeckt werden kann; vgl. Klauder, 1994, S. 59; Schulz/Kimer, 1994, S. 91ff. sowie IAB/Prognos-Projektion nach Klauder, 1992, S. 25, 30; zu beachten ist jedoch, daß dieser Annahme erste kritische Äußerungen gegenüberstehen wie z.B. Hadler, 1995, S. 109.
Nach einer Schätzung der Prognos AG ergibt sich für das Jahr 2000 ein zusätzlicher Bedarf von 550.000 Führungskräften (s. Engelbrech, 1993, S. 8); Skepsis ist jedoch gegenüber dieser Annahme angebracht, wenn man an die organisatorischen Entwicklungen wie Lean Management und Business Reengineering denkt, die häufig gerade zu einem Abbau von Führungspositionen führen.
S. z.B. dazu Meixner: „nicht dem knüppelharten, auf Durchsetzungsvermögen bauenden Management gehört die Zukunft, sondern einem von Einfühlungsvermögen geprägten Führungsstil, der neben der fachlichen Qualifikation vor allem auf soziale Kompetenz aufbaut“, vgl. Meixner, 1993, S 192; s. auch Ogger, 1992, S. 242ff.; aber: eine Befragung der Wirtschaftswoche zusammen mit dem Geva-Institut spiegelt ein eindeutiges Bild bisheriger „Eigenschaftsvoraussetzungen” wider. Demnach stehen Führungskräfte hoch im Kurs, die das „totgesagte“ Durchsetzungsvermögen, Entscheidungskraft und Leistungsorientierung besitzen. Weniger bedeutend bzw. sogar hinderlich für eine Führungskraft sind Teamfähigkeit sowie Einfühlungsvermögen, vgl. Brors, 1994, S. 94ff.
Berufsbeschränkungen sind weitgehendst aufgehoben, s. Kapitel 5.4.2.2.
Vgl. auch Rosner, 1991, S. 35, 46; Bohmert, 1974, S. 375; Engelhard, 1984, S. 80ff.
Vgl. Pfeffer/ Salancik, 1978, S. 4.
Vgl. Elsik, 1990, S. 406.
S. dazu Anmerkungen in der Fußnote 1.
Hier ist vor allem an den Art. 119 EWG - Vertrag, Richtlinien und Verordnungen der EU - Kommission, Gleichstellungsgesetze verschiedener Bundesländer und die Verabschiedung des 2. GleiBG sowie die Novellierung des BeschFG 1994 zum Schutze von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen zu denken.
Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, daß diese unternehmerischen Aktivitäten organisatorisches Handeln gänzlich von aus der Umwelt resultierenden Zwängen befreien können.
Vgl. Pfeffer/Salancik, 1978, S. 1f.
Die in der Industriegesellschaft vollzogene Isolierung der Wirtschaft von sämtlichen Umweltdimen-sionen endet mit dein Wandel zur Informationsgesellschaft bzw. „Wissensgesellschaft“ (s. dazu Kmlis-Randa, 1995, S. 31) in einer „Rückkehr der Ökonomie in die Gesellschaft” (s. Rosner, 1991, S. 46); s. auch Pfeffer/Salancik, 1978.
Vgl. Kieser, 1985, S. 21.
An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, daß auch wenn ein Unternehmen angesichts seiner unternehmerischen Handlungen Gleichstellung als gesellschaftlichen Wert nicht unbedingt als Handlungsaufforderung verstehen sollte, dieser Zwang grundsätzlich über die industriellen Beziehungen gegeben ist.
Da das Postulat der Gleichstellung hier vorrangig in einem ökonomischen Kontext Beachtung finden soll, rücken Fragen von Auswirkungen wachsender Flexibilisierungs-und Dezentralisierungstendenzen sowie veränderter Arbeitsorganisationen wie Team-und Gruppenarbeit, aber auch der Wandel von Berufsstrukturen besonders in den Vordergrund.
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Kühne, D. (1997). Geschlechtergleichstellung im Spannungsverhältnis zwischen sozialem Zwang und ökonomischem Wettbewerbsvorteil. In: Differenziertes Human Resource Management. Betriebliche Personalpolitik. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97748-9_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-97748-9_1
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