Zusammenfassung
Akademiehörer A schreibt dem Hörer B, er habe, da er einen Onkel beerbt habe, de Boor, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, ganz neu und unaufgeschnitten doppelt; B möge ihm mitteilen, ob er ein Exemplar haben wolle. B faßt dies als Schenkungsofferte auf, nimmt an und erhält das Buch von A übergeben. A wollte nicht schenken, sondern verkaufen, und hat das Buch nur deshalb ohne weiteres übergeben, weil er annahm, B habe ihn richtig verstanden und sei bereit, den Ladenpreis zu zahlen. Kann A den Kaufpreis von B verlangen? Kann er eventuell das Buch zurückverlangen?
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Fabricius, F. (1965). 6 Aufgaben aus dem Bürgerlichem Recht und Handels- und Wirtschaftsrecht. In: Der Rechtsfall im Privatrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98706-8_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-98706-8_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-98069-4
Online ISBN: 978-3-322-98706-8
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