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Vorschläge und Auswege

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Die Gewerbefreiheit im Handel

Part of the book series: Schriften zur Handelsforschung ((3428))

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Zusammenfassung

Leicht verständlich ist es, daß der Handel, seine Verbände und Vertretungen an der Aufrechterhaltung von Zulassungsbeschränkungen in der Regel zäh festhalten108. Die Forderung, daß das volkswirtschaftliche Bedürfnis für neu zu gründende Betriebe geprüft werden müsse, ist allerdings — wenn man von wenigen Ausnahmen absieht — ebenso fallen gelassen worden wie das Verlangen nach einem Nachweis der für eine Betriebsgründung erforderlichen finanziellen Mittel und nach einer Versagung der Genehmigung im Falle außergewöhnlicher Übersetzung. Das Ansinnen, auch diese Beschränkungen aufrecht zu erhalten, verbietet sich nicht nur im Hinblick auf die Bestimmungen des Grundgesetzes, sondern wäre auch aus allgemeinen politischen und wirtschaftspolitischen Erwägungen nicht opportun. Eine Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Fragen wird in der Marktwirtschaft nicht durch erneute Bindungen und Beschränkungen gesucht, sondern durch Befreiung von den Fesseln, die das vergangene Regime auch dem wirtschaftlichen und sozialen Leben auferlegt hatte. Dem passen sich die Forderungen der Interessenten an, damit ihre Wünsche nicht von vornherein der Ablehnung verfallen. Zumindest für den Einzelhandel will man den Nachweis von Sachkunde und persönlicher Zuverlässigkeit aufrecht erhalten wissen. Dazu gesellt sich neuerdings die Forderung auf Nachweis auch der Fachkunde.

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Literatur

  1. Vgl.: Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels. Arbeitsbericht über das Geschäftsjahr 1951/52, vor allem S. 16 bis 20.

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  2. Sehr kritisch setzt sich mit diesem Punkt auseinander H. Knapp: Zur Berufsordnung des Einzelhandels. in: Der Volkswirt, 7. Jahrg., Nr. 26 (27. Juni 1953), S. 10 bis 12. Es wird daran erinnert, daß die Inhaber von Einzelhandelsgeschäften erfahrungsgemäß nur zum Teil ihre Berufsausbildung im Einzelhandel genossen haben, sondern in erheblichem Umfange aus anderen Berufen stammen. Nach einer Erhebung der früheren Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hatten nach dem Stande von 1938 nur 30 v. H. der Geschäftsinhaber eine kaufmännische Lehre im Einzelhandel durchgemacht (vgl.: Übersicht über die Betriebsverhältnisse und über die soziale Struktur des deutschen Einzelhandels, Tabellenmaterial einer Erhebung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel vom Jahre 1938. Als Manuskript gedruckt, Berlin o. J., S. 68).

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  3. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß das Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 für ein halbes Jahr die Bestimmungen wieder einführt, die dafür in den Bundesländern am 1. Oktober 1945 galten. Damit ist die Gewerbefreiheit für Apotheken in den Ländern des amerikanischen Besatzungsgebietes zunächst aufgehoben.

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  4. Zu den Rechtsfragen vgl. Ernst Rudolf Huber: Wirtschaftsverwaltungsrecht. Tübingen 1953, vor allem S. 645 bis 734 (mit zahlreichen Literatur- und Quellenangaben).

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  5. Vgl.: Torso Einzelhandelsschutzgesetz. Erhebliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit vieler Vorschriften. in: Deutsche Zeitung und Wirtschafts Zeitung, Jahrg. 7, Nr. 83 (15. Oktober 1952), S. 10. — Hierzu ferner: Gültigkeit des Einzelhandelsschutzgesetzes. in: Nachrichten der Industrie- und Handelskammer Münster, 8. Jahrg., Heft 2 (1. Febr. 1953), S. 7 und 8. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster vertritt in einem Urteil vom 16. Oktober 1952 den Standpunkt, daß die Zulassungsvorschriften des Einzelhandelsschutzgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen mit dem Grundrecht der freien Berufswahl nach Art. 12,1 GG nicht vereinbar sind — es sei denn, daß im Einzelfall der in Aussicht genommene Vertrieb von Waren durch sachunkundige oder persönlich unzuverlässige Unternehmer oder Leiter zur Schädigung eines durch Art. 2 GG geschützten Rechtsgutes und damit zur Schädigung der Allgemeinheit führen würde. Ein solcher Fall würde nach Ansicht des Gerichts vorliegen z. B. beim Handel mit gifthaltigen Waren (soweit deren Verkauf nicht ohnehin besonderer Erlaubnis bedarf, die Sachkenntnis voraussetzt), beim Vertrieb von Lebensmitteln, die infolge ungeeigneter Behandlung gesundheitsschädlich wirken können, beim Verkauf von Schußwaffen und explosiven Stoffen. Um eine höchstrichterliche Entscheidung dieser Fragen, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt, zu ermöglichen, hat das genannte Gericht die Revision zugelassen, die inzwischen eingelegt worden ist. Bis zur endgültigen Klärung hat der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Regierungspräsidenten angewiesen, das Einzelhandelsschutzgesetz künftig in keinem Fall „überspitzt“ anzuwenden. Die Prüfung der Sachkunde sei noch mehr als bisher auf den Einzelfall abzustellen. Die Anwendung des immer stärker umstrittenen Gesetzes wird damit offenbar im wesentlichen auf die Fälle beschränkt, in denen die Allgemeinheit durch unsachgemäße Behandlung der Ware geschädigt werden kann. Das gilt vor allem in den genannten Bereichen (gifthaltige Waren, Lebensmittel, Schußwaffen und Explosivstoffe).

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  6. Vgl. hierzu u. a.: Das Wirtschaftsjahr 1951. Bericht der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, S. 24/25. Dort heißt es: „Besonders vordringlich ist die Frage der Schaffung einer Untersagungsmöglichkeit für jede gewerbliche Tätigkeit, eine notwendige Ergänzung zu der bereits weitgehend wiederhergestellten Gewerbefreiheit. Während bisher eine solche Untersagungsmöglichkeit nur für den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, für das Baugewerbe sowie für einige sonstige die Allgemeinheit bei schlechter Verrichtung besonders gefährdende Tätigkeiten bestanden hatte, soll künftig die Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit immer dann möglich sein, wenn der Inhaber oder der Leiter des Gewerbebetriebes als persönlich unzuverlässig anzusehen und eine Gefährdung der Allgemeinheit bei Fortführung des Betriebes zu erwarten ist. Eine persönliche UnZuverlässigkeit soll grundsätzlich nur bei Vorliegen einer einschlägigen gerichtlichen Strafentscheidung angenommen werden. Die gesetzliche Berufsvertretung soll Gelegenheit haben, sich zu jedem Falle eines Untersagungsverfahrens zu äußern. Die Untersagung soll durch ein Gericht nachprüfbar sein. Bei einer solchen Regelung ist die Möglichkeit gegeben, unzuverlässige Personen in einem schlagkräftigen, aber mit weitgehenden Rechtsgarantien ausgestatteten Untersagungsverfahren aus dem Wirtschaftsleben auszuscheiden. “

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  7. Der Verband zur Förderung der Gewerbefreiheit, Frankfurt/Main-Velbert, hat für verschiedene Gewerbe und Berufe, allerdings nicht für den Handel, entsprechende Anträge gestellt.

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  8. Vgl.: Zwei Gruppen von Einzelhändlern. Vorschläge für ein künftiges Gewerbezulassungsgesetz, in: Handelsblatt, Jahrg. 7, Nr. 119 (13. Oktober 1952), S. 2.

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  9. Es erscheint symptomatisch, daß in einer Stellungnahme zu diesem Plan ein Vertreter der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (Dr. Nizza), der sich im wesentlichen zustimmend äußerte, die Ansicht vertrat, daß das Prüfungsverfahren „nicht unbedingt des staatlichen Vorsitzes bedürfe“ (vgl.: Handelsblatt, a. a. O.).

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  10. Vgl.: Berufsordnung im Handel. in: Der Deutsche Handel, Jahrg. 4, Nr. 9 (September 1952).

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  11. Vgl.: Berufsordnung wird zur Existenzfrage. in: Der Deutsche Handel, Jahrg. 5, Nr. 2 (Februar 1953).

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  12. Vgl.: Wirtschaftslehre des Handels, a. a. O., S. 571 ff.

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  13. Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommt auch W. Reuß: Auch Gewerbefreiheit kann nicht absolut sein. in: Die neue Zeitung, 8. Jahrg., Nr. 269 u. 270 (14. u. 15./16. Nov. 1952).

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  14. A. a. O., S. 573. — Zu einer ganz ähnlichen Feststellung kommt August Dresbach: Gewerberecht und Beamtenrecht. in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 273 und 274 (25. und 26. November 1952); dort heißt es: „Das Aushängeschild der bestandenen Sachkundeprüfung usw. befreit den Kunden und den Lieferanten nicht vor sorgfältiger Prüfung der Bonität des Geschäftsinhabers. “

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  15. A. a. O., S. 573.

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  16. A. a. O., S. 573/4.

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  17. A. a. O., S. 574.

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  18. Ein lehrreiches Beispiel für Experimente in dem hier verstandenen Sinne liefert Bernhard Priess: Der moderne Tempoladen. Umstellung ohne große Kosten möglich — Ergebnisse eines Versuchs. in: Der wirtschaftliche Warenweg; Handelsblatt — Der Deutsche Handel, Jahrg. 4, Nr. 10 (Oktober 1952).

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  19. Es wäre zu begrüßen, wenn für diesen Begriff, den — soweit bekannt — Peter Kaufmann, Zürich, geprägt hat (vgl.: Mitteilungen der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer, Februar 1942) und der die Sache recht gut kennzeichnet, eine sprachlich bessere Bezeichnung gefunden würde.

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  20. Aus der heute schon reichen Literatur über diese Fragen vgl. Rudolf Seyffert: Die Problematik der Distribution, a. a. O.; ferner Karl Chr. Behrens: Senkung der Handelsspannen. Köln und Opladen 1949. — I. M. Witte: Wie arbeite ich erfolgreicher? Wege zur Rationalisierung im Einzelhandel, Frankfurt/M o. J.; ferner dieselbe: Die monatliche Erfolgsrechnung im Handel. Ein neuzeitliches Kalkulationsverfahren. Berlin 1941. — Zu erwähnen sind die seit 1951 in unregelmäßiger Folge erscheinenden, von I. M. Witte und Leihner herausgegebenen Rationalisierungsbriefe des Handels. Neue Erkenntnisse und Wege zur Leistungssteigerung und Kostensenkung (als Manuskripte vervielfältigt, Berlin-Lichterfelde-Süd). Auch Heinrich Dohrendorf: Rationalisierung im Handel. in: Der Volkswirt, 6. Jahrg., Nr. 51/52 (20. Dezember 1952), S. 35/36. Aus der älteren Literatur ist u. a. zu nennen Erich Freihof: Erzielung und Sicherung der Rentabilität im Einzelhandel. Berlin o. J. — Carl Ruherg: Kurzfristige Erfolgsrechnung im Einzelhandelsbetrieb. Stuttgart 1931.

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  21. Die anspruchsvollen Kunden. Typenbeschränkung — aber wie? in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 254 (1. November 1952).

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  22. Vgl.: Berater helfen dem Einzelhandel. Beratungsstelle zur Förderung der Klein-und Mittelbetriebe gegründet. in: Der Deutsche Handel, Jahrg. 4, Nr. 12 (Dezember 1952). — Auch die Tätigkeit der Rationalisierungs-Gemeinschaft des Handels beim RKW, Köln, ist hier zu nennen.

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  23. Vgl.: Revolution der Kundenbeziehung. Formenwandel im Großhandel — Ein Überblick über neue Systeme. in: Der Deutsche Handel, Jahrg. 5, Nr. 6/7 (Juli 1953). — Ferner: Spar will Handel rationalisieren. in: Handelsblatt, Jahrg. 8, Nr. 82 (17. Juli 1953). — Die amerikanische Entwicklung auf diesem Gebiete schildert Gordon C. Corbaley: Group Selling by 100 000 Retailers. The Evolution of Food Distribution in Voluntaries and Cooperatives. New York 1936. Auch Robert Nieschlag: Die neuere Entwicklung im amerikanischen Einzelhandel, a. a. O.

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  24. A. a. O., S. 599 ff.

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  25. A. a. O., S. 599/600. Sperrung vom Verfasser.

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Nieschlag, R. (1953). Vorschläge und Auswege. In: Die Gewerbefreiheit im Handel. Schriften zur Handelsforschung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98734-1_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-98734-1_5

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