Zusammenfassung
Die bisher besprochene Zwangsvollstreckung diente der Befriedigung des Gläubigers, d. h. der Erfüllung seiner titulierten Ansprüche durch staatlichen Zwang. Das zum Vollstreckungstitel hinführende Erkenntnisverfahren nimmt jedoch häufig sehr lange Zeit in Anspruch. Ein böswilliger Schuldner könnte in diesem Falle durch Vermögensverschiebung oder auf sonstige Weise versuchen, die Vollstreckung des Titels zu vereiteln. In solchen Fällen besteht für den Gläubiger ein berechtigtes Bedürfnis auf Sicherung der Durchsetzung seiner Ansprüche.
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© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (2004). Arrest und einstweilige Verfügung. In: Fachkunde. Abschlussprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99417-2_35
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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