Zusammenfassung
Der gesetzliche Auftrag des Abschlußprüfers besteht nach § 322 Abs. 1 HGB in der Prüfung, ob der Jahresabschluß einer Kapitalgesellschaft den gesetzlichen (Rechnungslegungs-) Vorschriften entspricht und “unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt”. Um dieser anspruchsvollen Aufgabenstellung gerecht werden zu können, muß sich der Abschlußprüfer intensiv mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Mandanten auseinandersetzen; er muß zunächst eine Vorstellung von der “tatsächlichen” wirtschaftlichen Lage des zu prüfenden Unternehmens entwickeln, er muß deren Einfluß auf Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses einschätzen und er muß schließlich deren GoB-konforme Darstellung im Jahresabschluß beurteilen.
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© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Scheffels, R. (1996). Einleitung. In: Fuzzy-Logik in der Jahresabschlußprüfung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99456-1_1
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