Zusammenfassung
Bedenkt man Kants mehrfach geäußerte Überzeugung, praktische Freiheit könne »durch Erfahrung bewiesen werden« (KrV B 830), so muß es überraschen, daß Kant in derselben Schrift auch die These vertritt, »die Aufhebung der transcendentalen Freiheit [würde] zugleich alle praktische Freiheit vertilgen« (KrV B 562). Kurz zuvor heißt es bereits: »Dagegen verstehe ich unter Freiheit im kosmolo-gischen Verstande das Vermögen, einen Zustand von selbst anzufangen, deren Causalität also nicht nach dem Naturgesetze wiederum unter einer anderen Ursache steht, welche sie der Zeit nach bestimmte. Die Freiheit ist in dieser Bedeutung eine reine transcendentale Idee […]. Es ist überaus merkwürdig, daß auf diese transcendentale Idee der Freiheit sich der praktische Begriff derselben gründe« (KrV B 561; 2. H.v.m.). Auch wenn man die Frage nach der genauen Bedeutung des »transzendentalen Begriffs« der Freiheit zunächst offen läßt und nur festhält, daß es sich um eine »reine transzendentale Idee« handeln soll, die als solche offenbar nicht »durch Erfahrung bewiesen« werden kann, scheint sich ein klarer Widerspruch zu ergeben.
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Willaschek, M. (1992). Die Freiheitsantinomie als handlungstheoretisches Problem. In: Praktische Vernunft. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05577-4_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-05577-4_7
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-00864-0
Online ISBN: 978-3-476-05577-4
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