Abstract
Die Vereinten Nationen als politische Verkörperung des internationalen Systems2 sind aufgrund ihrer Universalität, Legitimität und institutionellen Ausstattung am ehesten das die Staatengemeinschaft repräsentierende „Organ kollektiver Willensäusserung“,3 welches auf Selbstbestimmungskonflikte und unilaterale Versuche der Staatsgründung Einfluss nehmen kann.4 Mit dem Ende der globalen Bipolarität5 verbesserten sich die politischen Voraussetzungen für einen entsprechenden Regelungs- und Steuerungsanspruch – trotz zeitweiliger Rückschläge6 – erheblich. 7 Seit dieser Zeit befasst sich die Weltorganisation sehr häufig mit innerstaatlichen Konflikten;8 deren Bewältigung ist in starkem Gegensatz zu früher ein Hauptfeld ihrer friedenssichernden und -erhaltenden Tätigkeit. Zwar stellt die Behandlung nationaler Konflikte durch eine internationale Organisation, wie die Erörterung der Aaland-Frage durch den Völkerbund9 oder die Kongo-Operation der Vereinten Nationen10 zeigen, kein Novum dar. Präzedenzlos sind indessen die Anzahl und der Umfang der UN-Engagements seit dem Ende des Kalten Krieges bis in die jüngste Zeit. Sie reflektieren den Umstand, dass Bürgerkriege, massive Verletzungen von Menschenrechten sowie des Selbstbestimmungsrechts, Massaker, Vertreibungen und Flüchtlingsströme oft Situationen schaffen, in denen angesichts des grenzüberschreitenden spill-over nationaler Konflikte koordiniertes internationales Handeln unumgänglich wird; ferner tangieren solche Konflikte oft grundlegende Werte, Interessen und Normen des internationalen Systems.11 Eine heteronome Regelung und Steuerung nationaler Konflikte dient daher der Sicherstellung der Werte und Interessen des internationalen Systems und damit unter anderem dessen Selbststabilisierung; die gegenseitige strukturelle Dependenz von Staaten und internationaler Ordnung verlangt, dass sich internationale Institutionen auch gegen den Willen betroffener Staaten mit deren inneren Situation beschäftigen können,12 um Tendenzen der gewaltsamen Durchsetzung von Selbstbestimmungsforderungen zu begegnen.13 Ziel einer internationalen Einflussnahme muss hierbei die Substituierung gewaltsamer durch konsensuale, international konzertierte Lösungen, der Wandel irregulärer in reguläre, konfliktfreie Verhältnisse sein, welche in Einklang mit den übergeordneten Interessen des internationalen Systems stehen.14
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Saxer, U. (2010). Die internationale Steuerung von Konflikten um Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. In: Die internationale Steuerung der Selbstbestimmung und der Staatsentstehung. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 214. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-10271-4_4
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