Praktisch eng mit der Frage der Rollenverteilung zwischen Parteien und Gericht in der Stoffsammlung verbunden ist die Kooperations- oder Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Tatsachenermittlung. Die Ko-operationspflichtenverhältnisse können nach ihrer Art in unterschiedli-che Kategorien eingeordnet werden. Zum einen ist nach dem Inhalt der Pflicht zwischen einer allgemeinen und einer konkreten (oder: konkre-tisierten) Zusammenarbeits- oder Mitwirkungspflicht zu differenzieren. Zum anderen kann nach den Verpflichtungsberechtigten unterschieden werden. Einerseits besteht die Pflicht der Parteien, miteinander in der gerichtlichen Streitbeilegung zu kooperieren („horizontales“ Pflichten-verhältnis), andererseits sind die Parteien aufgerufen, mit dem zur Ent-scheidung berufenen Gericht zusammenzuarbeiten („vertikales“ Pflich-tenverhältnis).1
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© 2010 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., to be exercised by Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
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(2010). Kooperationspflichten der Parteien. In: Das Beweisrecht vor internationalen Gerichten und Schiedsgerichten in zwischenstaatlichen Streitigkeiten. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, vol 215. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-11647-6_5
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