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Am Beispiel der auf §§ 331 ff. StGB gestützten Anklagen und Verurteilungen im öffentlichen Dienst stehender Ärzte wegen der Entgegennahme aus der Medizinprodukte-Industrie kommender „Drittmittel“

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Drittmitteleinwerbung — Strafbare Dienstpflicht?

Zusammenfassung

I. Weshalb Drittmittel, die der Forschung oder der besseren Krankenversorgung zugeführt werden, überhaupt ein Problem werden konnten, bleibt unerfindlich, ist allenfalls aus dem merkwürdigen Vorteilsbegriff der Rechtsprechung abzuleiten, die so weit gegangen ist, wissenschaftliche Selbstverleugnung als Strafausschlie-ßungsgrund zu betrachten — wenn anders man verstehen möchte, weshalb ein strafbarer Vorteil darin liegen soll, dass ein Mediziner seine Qualifikation verbessert. Die zweite Erklärung ist, dass die ermittelnden Staatsanwälte offenbar nicht in der Lage waren, die eindeutig korrupten Fälle — persönliche Vorteile oder Vorteile für die Familie auf Reisen etc. — zu unterscheiden von den Zuwendungen für die Forschung und für die Krankenversorgung. Dass die Staatsanwälte so lange gebraucht haben und vielleicht immer noch nicht in der Lage sind, hier klare Trennlinien zu ziehen, bleibt ein Ärgernis, und wenn gelegentlich Bemerkungen laut werden, es habe sich bei den Staatsanwälten auch um so etwas wie „Sozialneid“ gehandelt, ist das leider keineswegs ganz von der Hand zu weisen — so absurd es klingt. Hinzu kommt die unklare Vorstellung, man müsse „das Gesundheitswesen in Ordnung bringen“, und die Identifikation mit dem von den Krankenkassen (in der irrigen Annahme, Gesundheitspolitik sei vor allem eine Sache kostensparender Bürokratie) erhobenen Anspruch, die Geschäftspolitik der Firmen zu bestimmen — ohne Verständnis für die Leistungsexplosion (nicht die Kostenexplosion) in der Medizin.

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Lüderssen, K. (2004). Am Beispiel der auf §§ 331 ff. StGB gestützten Anklagen und Verurteilungen im öffentlichen Dienst stehender Ärzte wegen der Entgegennahme aus der Medizinprodukte-Industrie kommender „Drittmittel“. In: Tag, B., Tröger, J., Taupitz, J. (eds) Drittmitteleinwerbung — Strafbare Dienstpflicht?. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, vol 20. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17055-3_24

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