Zusammenfassung
In den Kapiteln 6 bis 10 wurden die einzelnen Institutionen untersucht, die Schadstoffkontrollen bei Äpfeln und Apfelprodukten durchführen. Für eine Bewertung der insgesamt erzielten Lebensmittelsicherheit müssen die einzelnen Kontrollmaßnahmen gemeinsam betrachtet werden. Diese Fragestellung behandelt das vorliegende Kapitel.
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Literatur
Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Abläufe des chilenischen Obstsektors. Chile ist neben Neuseeland und Südafrika einer der drei wichtigen Obstexportländer der südlichen Hemisphäre. Nach Informationen des chilenischen Landwirtschaftsministeriums werden von staatlicher Seite nur die Produkte, die für den inländischen Konsum bestimmt sind, auf Rückstände überprüft. Diese Kontrollen obliegen dem Gesundheitsministerium, und es gelten die nationalen Gesetze bzw. die Höchstmengen des Codex Alimentarius. Im Exportsektor bestehen feste Verträge zwischen den Produzenten und Exporteuren. Die Exportfirmen sind in der Asociación de Exportadores de Chile organisiert. Dieser Verband informiert die Produzenten jährlich detailliert über die jeweiligen Pflanzenschutznormen der 13 wichtigsten Abnehmerländer. Das bedeutet, daß in Form des Vertragsanbaus bereits die Pflanzenschutzpraxis in Chile an die Bedingungen des Empfängerlandes angepaßt wird. In privaten Laboren, die vom Landwirtschaftsministerium für Rückstandsuntersuchungen offiziell anerkannt sind, werden Exportäpfel stichprobenartig auf Rückstände untersucht. Der Umfang der Kontrollen konnte nicht in Erfahrung gebracht werden (Sanchez Grunert, 1995, persönliche Mitteilung; Asociación de Exportadores de Chile, 1995, persönliche Mitteilung).
vergl. Gekle et al., 1994, S. 45.
Ein Los ist „die Gesamtheit von Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, das unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde“ (Los-Kennzeichnungs-Verordnung, § 1, Absatz 2). Bei Tafeläpfeln wäre es sinnvoll, mit einer Losnummer den Erzeuger und die Lager/Verpackungsstelle zu kennzeichnen.
Zur Zeit ist das sogenannte Eindeutschen von ausländischem Obst einfach: Es genügt eine falsche oder fehlende Angabe auf der Rechnung, den Begleitpapieren bzw. auf dem Preisschild (Lebensmittel-Zeitung, 23.6.1995).
Statistisches Bundesamt, 1994, Fachserie 17, Reihe 7.
Ein weitaus höherer, absolut aber immer noch geringer Betrag war für die Schadstoffkontrolle von Apfelsaft aus kontrolliertem Streuobstbau errechnet worden. 1995 kostete die externe Kontrolle der Hersteller 2 Pfennig pro Liter (vergl. Seite 199).
Grundsätzlich gilt auch für Apfelsaft das Problem der Mehrfachbelastung mit verschiedenen Pflanzenschutzmitteln (vergl. S. 234). Bei deutschen Mostäpfeln, die überwiegend aus dem Streuobstbau stammen, dürfte der Pflanzenschutzmittel-Einsatz gering sein. Wenig Informationen liegen allerdings über die Pflanzenschutzpraxis in den Ländern vor, aus denen der Großteil des in Deutschland weiterverarbeiteten Apfelsaftkonzentrats kommt.
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© 1997 Physica-Verlag Heidelberg
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Wiegand, G. (1997). Fallstudie: Gesamtbewertung der einzelnen Kontrollmaßnahmen. In: Die Schadstoffkontrolle von Lebensmitteln aus ökonomischer Sicht. Umwelt und Ökonomie, vol 20. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47007-3_12
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