Zusammenfassung
Der Beamte steht im Dienste der „Höheren Macht“. Er tritt mit ihr in unmittelbare Verbindung durch seine Behörde. Sie ist ein Glied jenes Organismus, mit dem wir die Gesamtverwaltung verglichen. Aus unseren Betrachtungen über „den Regierungspräsidenten“ wissen wir, daß Behörde und Beamtenpersönlichkeit nicht identische sind1. Eine vollkommene Deckung tritt selbst dann nicht ein, wenn die Behörde aus einem einzigen Beamten besteht. „Der Amtsvorsteher von A—dorf“ bleibt etwas Besonderes gegenüber dem Bauern Schulze, der dieses Amt gerade wahrnimmt, und „Der Gendarmerieposten B—dorf“ sollte mit dem Gendarmen Müller nicht verwechselt werden, der dort als einziger Dienst tut. Die Funktion der Behörde ist etwas Besonderes, von der Eigenart ihrer menschlichen Träger Unabhängiges, und sie ist in der Außenwirkung stets etwas Einheitliches. Innerhalb einer großen Behörde mögen noch so viele Kräfte an dem Zustandekommen eines Bescheides beteiligt gewesen sein — er ist und bleibt eine Äußerung des einen überpersönlichen Willens!
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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von Harnack, E. (1936). Die Behörde als Organisationsglied. In: Die Praxis der Öffentlichen Verwaltung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50916-2_9
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