Zusammenfassung
Nach Erhebung der Klage können neue Entwicklungen eintreten, die den Streit der Parteien erledigen. Als Beispiele lassen sich anführen:
Nachdem dem Beklagten die Klage zugestellt worden ist, erfüllt er freiwillig die gegen ihn gerichtete Forderung. Die Parteien sind Nachbarn und der Kläger verlangt vom Beklagten Unterlassung ruhestörenden Lärms. Während des Rechtsstreits zieht der Beklagte um, so daß eine Störung des Klägers durch ihn nicht mehr möglich ist. Würde der Kläger in solchen Fällen seine Klage zurücknehmen, was nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur noch mit Einwilligung des Beklagten zulässig ist, dann würden ihm die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden (§ 269 ZPO).
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© 1995 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Musielak, HJ. (1995). Die Klage hat sich erledigt. Was ist zu tun?. In: Mein Recht vor Gericht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57845-8_15
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