Zusammenfassung
Im Bereich der Grenzkriminalität werden in den deutsch-polnischen Grenzgebieten naturgemäß sowohl die auf dem Gebiet der Republik Polen als auch die auf dem deutschen Staatsgebiet begangenen Straftaten, weiterhin die sowohl durch polnische als auch deutsche Staatsbürger als auch durch Bürger anderer Staaten begangenen Straftaten registriert. Die Verantwortlichkeit hierfür kann einmal in Deutschland gemäß dem deutschen Recht und einmal in Polen gemäß dem polnischen Recht vollstreckt werden. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, daß sich die Verfolgungs-und Justizorgane dessen bewußt werden, welche Möglichkeiten sich aufgrund des deutschen und polnischen Rechtes ergeben, diese Straftaten je nach Tatort und nach der Staatsbürgerschaft des Täters zu bestrafen. Vor diesem Hintergrund scheint die Klärung der Frage, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ein polnischer Staatsbürger für die außerhalb des polnischen Staatsgebietes, z.B. in Deutschland, begangene Straftat vor polnischen Gerichten Verantwortung trägt, einen tieferen Sinn zu haben.
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Nowak, T., Szwarc, A.J. (1999). Strafrechtliche Verantwortlichkeit vor polnischen Gerichten für die durch polnische Staatsbürger im Ausland begangenen Straftaten. In: Wolf, G. (eds) Kriminalität im Grenzgebiet. Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58432-9_4
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