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Einige Regeln für Korrektes Legal-Definieren

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Schriften zur juristischen Logik
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Zusammenfassung

Als Ergebnis der — ihrerseits an der zeitgenössischen Definitionstheorie (oben 2.2.1.2.) orientierten — Diskussion über Legaldefinitionen (oben) sind einige Regeln für korrektes Definieren im Rahmen rechtlicher Kodifikate anzuführen. Der Katalog dieser Regeln beansprucht keine Vollständigkeit, und einige der in dem Katalog vorkommenden Regeln wollen weniger als verbindlich akzeptiert denn vielmehr als Gegenstand weiterer Diskussion aufgefaßt werden. Nicht einmal sämtliche der logischen Kriterien, in deren Skizzierung das einführende Referat (2.2.1.) bemüht war, können in die folgenden Definitionsmaximen mit der erforderlichen Exaktheit Einlaß finden. Jedoch bereits der Versuch einer Umsetzung des theoretisch Erarbeiteten in Vorschläge für die Praxis schien uns — nicht zuletzt im Hinblick auf die Erleichterung von Selbstkritik — am Platze zu sein. Auf eine durchgängige Gliederung der Regeln wird verzichtet; eine solche Gliederung wird erst sinnvoll sein, wenn hinreichende Vollständigkeit des Regelkatalogs vermutet werden darf. Eine grobe Einteilung ergibt sich aus der Abfolge der einschlägigen Kriterien: Zunächst werden Regeln genannt, welche die Frage betreffen, ob überhaupt eine Legaldefinition gewählt werden soll und ob nicht statt dessen ein syste — matisch gleichwertiges gesetzgebungstechnisches Instrument zur Verfügung steht. Sodann werden logische Kriterien für korrektes Definieren in Regeln gefaßt. Schließlich dominieren pragmatische Kriterien, nämlich solche, welche das bereits mit einer Bedeutung versehenen sprachliche Gebüde in seiner Relation zum Benutzer behandeln; in diesem Zusammenhang geht es insbesondere über die Art der verwendeten Sprache, um Umgangs — oder Fachsprache, um die Merkbarkeit von Ausdrücken usw.

Rödig, J., Baden E., Kindermann H. (Hrsg.) Vorstudien zu einer Theorie der Gesetzgebung. Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung. Bonn 1975, S. 71–75

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© 1980 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg

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Rödig, J. (1980). Einige Regeln für Korrektes Legal-Definieren. In: Bund, E., Schmiedel, B., Thieler-Mevissen, G. (eds) Schriften zur juristischen Logik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-67391-7_19

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