Zusammenfassung
Ein Knochenbruch liegt vor, wenn eine Gewalteinwirkung in irgendeiner Form zur Verletzung eines Knochens geführt hat. Die Gewalt kann dabei direkt (z.B. durch Stoß, Schlag, Tritt) oder indirekt (z.B. Schlüsselbeinbruch bei Fall auf Oberarm und Schulter) auf den Knochen eingewirkt haben. Neben Unfällen können Knochenbrüche bei ständiger Überbeanspruchung (Ermüdungsbrüche) und örtlich begrenzten krankhaften Knochenveränderungen (sog. „Spontanbrüche“bei Knochengeschwülsten, Abb. 23 a u. 79) entstehen. Ein Unfallereignis wird in solchen Fällen meist nicht angegeben, der Bruch ist, nach Angaben des Patienten, „von selbst gekommen“. Es handelt sich hier jedoch, genau genommen, um keine von selbst entstandenen Brüche. Die Gewalteinwirkung, die ausreichte, den krankhaft veränderten Knochen zu brechen, war lediglich so gering, daß sie von dem Patienten nicht wahrgenommen wurde. Auch Spontanbrüche sind, wie Ermüdungsbrüche, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Knochenbrüche selten. Die überwiegende Zahl der Frakturen kommt durch Unfälle zustande.
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Faß, H. (1982). Die Knochenbrüche (Frakturen) und ihre Behandlung. In: Lehrbuch der Chirurgie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-68229-2_5
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