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Der Verkäufer als cognitor und als procurator in rem suam im römischen Eviktionsprozeß der klassischen Zeit

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Mandatum und Verwandtes
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Zusammenfassung

Wenn ein Käufer, dem der Besitz der gekauften Sache vom Verkäufer übertragen worden war, im römischen Formular- und Kognitionsprozeß der klassischen Zeit, worauf ich mich hier beschränke, vor den Prätor oder vor den amtlichen Richter geladen worden ist von jemandem, der gegen ihn die rei vindicatio (oder eine damit gleichgesetzte Klage) bezüglich der gekauften Sache erhebt und der Käufer diese Ladung oder später die Tatsache, daß diese Klage gegen ihn erhoben worden ist, dem Verkäufer durch eine denuntiatio1 mitgeteilt hat, können die drei nachfolgenden Situationen eintreten: Entweder der Verkäufer erscheint nicht, oder er tritt zusammen mit dem Käufer als Nebenintervenient auf, um so dem Käufer Rechtsbeistand zu leisten, oder er wird vom Käufer als dessen Prozeßvertreter eingesetzt oder führt auf seine eigene Initiative im Falle der Abwesenheit des Käufers den dinglichen Prozeß als defensor des Käufers. Der Verkäufer tritt in diesen Fällen für den Käufer als dessen cognitor in rem suam oder procurator in rem suam (hiernach: i.r.s.) auf. Wird er mit förmlichen Worten vom Käufer in Anwesenheit des Klägers als Prozeßvertreter eingesetzt, so ist er ein cognitor i.r.s. Wird er vom Käufer außerhalb der Präsenz des Klägers und/oder ohne die vorgeschriebenen certa verba als Prozeßvertreter eingesetzt, oder tritt er im Falle der Abwesenheit des Käufers auf eigene Initiative (oder auf Bitte dessen procurator3) als dessen Prozeßvertreter auf, so ist er ein procurator i.r.s.4.

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Dieter Nörr Shigeo Nishimura

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© 1993 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Ankum, H. (1993). Der Verkäufer als cognitor und als procurator in rem suam im römischen Eviktionsprozeß der klassischen Zeit. In: Nörr, D., Nishimura, S. (eds) Mandatum und Verwandtes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-77957-2_18

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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