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Zusammenfassung

Weder Archäologie noch Epigraphik haben bis heute — trotz ausgedehntester Forschungsarbeit — auch nur ein christliches Denkmal zutage gefördert, das mit Sicherheit vor 200 angesetzt werden könnte. Eine Ausnahme schien nur Rom zu machen, wo einige Coemeterien bis ins 1. Jh. hinaufreichen sollen. Man ist indessen heute ziemlich allgemein geneigt1), auch diese Denkmäler der Mitte des 2., oder dem Anfang des 3. Jahrhunderts zuzuweisen2). Da diese Neudatierungen jedoch noch etwas vage sind, dürfte es an der Zeit sein, den ganzen Fragenkomplex in größerem Zusammenhang zu untersuchen.

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Literatur

  1. P. Styger, Die röm. Katakomben. Berlin 1933; F. Wirth, Die römische Wandmalerei. Berlin 1934

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  2. Es ist verständlich, daß man in Rom der Umdatierung nur zögernd folgt, immerhin geht man jetzt doch schon an den Anfang des 2. Jhs.: L. Hertling S. J. und E. Kirschbaum S. J. Die röm. Katakomben und ihre Martyrer. Wien 1950, 42f.

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  3. Mon. Germ. Hist. Auct. Ant. 9, 73. E. Caspar, Die älteste römische Bischofsliste. Schriften d. Königsberger Ges. 2, 4. Berlin 1926.

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  4. H. Lietzmann, Petrus und Paulus in Rom 2. Bonn 1927, 16 f.

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  5. Die erste Notiz über Hermas, frater Pü dürfte aus dem Muratorischen Fragment geschöpft sein (Lietzmann, Kl. Texte 1, S. 9, 73); außerdem hatte man ja noch die altlateinische Übersetzung des Pastor Herniae aus dem 2. Jh.; vgl. darüber Chr. Mohrmann, Vigiliae Christianae 3, 1949, 67ff. Hermas scheint zweisprachig gewesen zu sein, was nicht weiter auffällt, da in Rom eben viele Menschen polyglott waren; wichtig ist aber immerhin, daß Hermas griechisch schreiben mußte, um von der Mehrheit verstanden zu werden. Vgl. noch G. Bardy, La question des langues dans l’église ancienne 1. Paris 1948, 81 ff.

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  6. Vgl. L. Duchesne, Etudes sur le Liber Pontificalis (Bibl. Ecoles franç. Rome et Athènes 1). Paris 1877.

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  7. Mohrmann a. O. 73 f. Unter den von de Rossi gesammelten Inschriften der Kallistkatakombe sind, wenn ich richtig zählte, 214 griechisch und 805 lateinisch.

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  8. Vgl. C. Wessel, Inscriptiones graecae christianae veteres Occidentis. Diss. Halle 1936 Nr. 8; 13; 14; 20; 21; 29; 32 usf., wo die Heimatangabe beweist, daß es sich um Neuzugewanderte handelt.

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  9. Delehaye 262f.: über Telesphorus vgl. Irenaeus, adv. haer. 3. 3. 3; Justin ist erst im 9. Jh. in Gallien auf Grund von Rufins Übersetzung des Eusebius in das Martyrologium aufgenommen worden. Die ältere römische Kirche hat sich um ihre Martyrer recht wenig gekümmert, es gibt keine echte lateinische Passio eines Martyrers und die später vorhandenen wurden mit Mißtrauen betrachtet: gesta martyrum secundum antiquam consuetudinem et singularem cautelam in sancta Romana ecclesia non leguntur (Deer. Gelas. Preuschen, Analecta 2, Tübingen 1910, 57). Kein Wunder, daß man so wenig von ihnen wußte; auch der eifrige Martyrerverehrer Damasus konnte so gut wie nichts beibringen (vgl. Nr. 42) und Prudentius gesteht Peristeph. 11, 9 melancholisch: Bunt et muta tarnen tacitas claudentia tumbas Marmora Man hat dem natürlich abzuhelfen gesucht, indem man erdichtete Akten herstellte. Da man dabei die Martyrer mit Vorliebe aus der vornehmen Gesellschaft stammen läßt und ihnen noch asketische Tendenzen unterschiebt, möchte ich vermuten, daß sie aus mönchischen Kreisen stammen, die damit den antiasketischen Strömungen begegnen wollten, die zur Zeit des hl. Hieronymus in Rom laut wurden.

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  10. LP läßt die Bischöfe von Linus bis auf Victor am Vatican begraben sein, allein diese Angaben sind erdichtet, wie sich nun herausstellt; vgl. Hertling-Kirschbaum a. O. S. 118f.

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  11. ILCV 3332; die angeblich ältesten Inschriften vom Jahre 71; 107 und 111 stammen entweder nicht von christl. Gräbern, oder sind überhaupt Fälschungen, vgl. darüber Stevenson, Bull. 1897, 313f.; auch ILCV 2757 vom Jahre 235 ist verdächtig, ebenso das Graffito vom Jahre 204 aus Priscilla IUR I Nr. 4 (ein Ziegelstempel?). Die auf dem Gelände von Tor Marancia gefundene Inschrift ILCV 413 vom Jahr 201 ist allem nach heidnisch, trotzdem sie anscheinend das Depositionsdatum aufweist. Allein die Depositionsangabe ist kein sicheres Zeichen für das christliche Bekenntnis des Beigesetzten, da sie sich, freilich selten, auch auf heidnischen Steinen findet, so auf sämtlichen Aschenurnen der Vigna S. Caesarei CIL 6, 8211/8394; vgl. besonders 8253: Curiatia obita. d. eid. Apr. In altgriechischer Zeit wurde der Todestag zwar gefeiert, vgl. Jacoby, Class Quart. 38, 1944, 65f.; die Kaiserzeit beschränkt sich jedoch meist auf die Feier des Geburtstags oder die allgemeinen Totengedenktage. Auf jüdischen Inschriften ist der Depositionstag selten vermerkt, soviel ich sehe, auch nur auf lateinisch abgefaßten; vgl. J. B. Frey, Corpus inscript. Judiacarum. Rom 1936 Nr. 2; 68; 271; 482; 528; hier liegt wohl christlicher Einfluß vor, vielleicht handelt es sich um Christen, die zum Judentum übergetreten waren, was ja gelegentlich vorkam; vgl. Martyrium Pionii 13, 1: R. Knopf, Ausgew. Märtyrerakten2. Tübingen 1913, 65.

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  12. Falls das Bull. 1880, 30 veröffentlichte Fragment aus Priscilla elt Probo ein Datum bietet, könnte es sich um das Jahr 228, aber auch 371 und 406 handeln. ILCV 2753 vom Jahr 235 ist seiner Herkunft nach sehr verdächtig. Wenn es sich bei dem Fragment aus der Basilica S. Alexandri an der Nomentana ILCV 4366 Note um einen Consularnamen handelt, würde die Inschrift auf 206; 227; 244; 249; 259 angesetzt werden können.

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  13. Das Fragment aus Priscilla, Bull. 1880, 30: PaiJerno co(ns) kann das Jahr 233, 269 oder 279 sein.

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  14. Das Sarkophagfragment aus Praetextat mit dem Datum 272 (ILCV 57 Note) ist kaum christlich; vgl. Schoenebeck, RAC 14, 1937, 340 Anm. 5.

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  15. Die Depositio martyrum des Chronographen von 354 (Chron. minora 1,71 Mommsen) ist unvollständig und durch die im Martyrologium Hieronymianum (ed. Quentin-Delehaye ASS Nov. 2, 2. Brüssel 1931) enthaltenen Martyrer zu ergänzen. Aber auch damit haben wir keinerlei Gewähr für Vollständigkeit: es fehlen z. B. der Presbyter Moses (Cyprian, ep. 55, 5: 627 Hartel), sowie Sempronius Paulus und Eupater, die der Liber genealogus (Chronica min. 1, 196) in die Decische Verfolger setzt. Eine Rekonstruktion des Kalenders gibt J. P. Kirsch, Der stadtrömische Festkalender im Altertum (Liturgiegesch. Quellen 7.8.), Münster 1924, 221f.; ein nach den Straßen geordnetes Verzeichnis bei Delehaye, Origines 270f.: über die späteren Martyrologien vgl. H. Quentin, Les martyrologes historiques du Moyen-âge. Paris 1908.

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  16. Text RS 1, 130f.; ergänzend treten dazu die einschlägigen Notizen im LP; über Flurnamen vgl. R. Egger, Catacumbas und andere Flurnamen in der Umgebung Roms: Anz. Oesterr. Akad. d. Wiss. Wien 1950 Nr. 10.

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  17. Gesammelt in IUR; ILCV und Silvagni.

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  18. Darüber A. Dufourcq, Etude sur les Gesta Martyrum Romains. Paris 1900.

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  19. Über die Flut der meist nichtssagenden Artikel, die sich mit den neuen Ausgrabungen beschäftigen mag, wer Lust hat, sich bei Lernerle, Nouv. Clic 1950, 393 f. und E. Schäfer, Evang. Theologie 1951, 459 f. unterrichten.

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  20. Miliario II ad duos Felices: Itinerare; LP 1, 158; 211; die Inhaber (Papst Felix II.?) sind kaum Martyrer; vgl. Quentin, Martyrologes a. O. 518 f; Styger, Katak. 290: Gänge des 4. Jhs.

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  21. Über das alte jüdische Coemeterium am Monte Verde vgl. J. Frey, Corp. inscr. iud. a. O. 206; Plan: Ossat 22.

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  22. Das Coemeterium Theclae birgt keine römische Martyrin; ILCV 2123; Styger, Katak. 299! Ossat 70. Das Coemeterium Zenonisad aquas Salvias enthält ebenfalls keine Martyrer; Ossat 82.

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  23. Zu bemerken ist freilich, daß eine Inschrift vom Jahre 362, die Maximus, den Präfekten dieses Jahres nennt, in der Caneforiregion gefunden wurde; dieser Maximus aber wird in der Passio der Martyres graeci als Stadtpräfekt genannt, der die Heiligen zu Tode bringen ließ. Hat der Verf. diesen Namen von unserer Inschrift? Dann müßten auch die Heiligen hier in der Nähe verehrt worden sein.

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  24. Caecilia ist nur aus den Itineraren, der Passio und liturgischen Quellen bekannt, keine Heiligenliste kennt sie. Da ihr angeblicher Grabraum (Plan: RS) zwar mit späteren Gräbern von Caeciliern belegt ist, aber doch kaum aus der Verfolgungszeit stammen dürfte (Styger, Katak. 51 f.), so muß sie als legendäre Persönlichkeit angesehen werden, die wohl ihr Dasein nur dem Umstand verdankt, daß es einen Titulus Caeciliae gab (alle röm. Titelinhaber haben sich im Lauf der Zeit in Heilige oder Martyrer verwandelt!) und späte Caecilier hinter der Papstgruft bestattet lagen.

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  25. Über die jüdischen Katakomben der Appia vgl. Ossat 176; 181.

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  26. An der Via Latina sind zwar viele Reste von Coemeterien gefunden worden — nur läßt sich keiner auch nur halbwegs sicher identifizieren; vgl. Ossat 222 f. und RAC 20, 1943, 9 ff.; unbekannt ist, woSulpicius,Servilianus,Tertullinus,Trophimus undNemesius ruhten: Itinerare, Ps. Damsus Nr. 80; ILCV 2001. An der Latina, unbekannt wo, wurden auchJovinus undBasileus verehrt: M. 8, 11; vgl. noch Armellini, I Cimiteri della Via Latina. Rom 1874.

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  27. Der im neugefundenen, anonymen Coemeterium begrabene Novatianus beatissimus Martyrscheint mit dem Gegenpast Novatian eins zu sein; RAC 10, 1933, 191f.; 11, 1934, 7ff.; Styger, Katak. 189 und Taf. 35; Grüfte 195.

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  28. Coemeterium N i c o m e d i s: M. 510 addenda; es ist aber unsicher, ob Nicomedes ein Martyrer ist; LP 1, 321; 511; Styger, Katak. 266, entstand wohl aus einem Privatcoemeterium, vgl. ILCV 3824.

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  29. So z. B die Gräber der HI. Agnes, Laurentius, Hippolyt, Sebastian, Commodilla. 39) Ossat 209; man zählt 235 cubicula.

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  30. Ossat 208, mit 184 cubicula.

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  31. Ossat 268, mit 105 cubicula.

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  32. Ossat 205, mit 45 cubicula.

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  33. Ossat 204, mit 33 cubicula.

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  34. Von Priscilla liegt leider kein Gesamtplan vor; das Coem. maius schätze ich auf etwa 16 000 qm Oberfläche, Panfilo auf etwa 4000 qm, Novatian auf etwa 2500 qm.

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  35. G. B. de Rossi, Roma sotterranea cristiana 1–3, Rom 1864–77; von Domitilla liegt lediglich ein Teil vor: O. Marucchi, I monumenti del Cimitero di Domitilla sulla Via Ardeatina, Rom 1909 (mit Gesamtplan); von Praetextat wenigstens der Gesamtplan (Ossat 168/9), von Priscilla nur kleine Detailpläne. Ohne Plan und genaue Fundangaben der Inschriften und Gemälde läßt sich aber keine Geschichte eines Coemeteriums schreiben.

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  36. a) Xystus wird 258 in cim.iterio getötet: Cyprian, ep. 80, 5.

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  37. Auf die Frage der rechtlichen Stellung komme ich unten noch zurück, ich möchte hier aber betonen, daß damals Septimius Severus den Christen noch günstig gestimmt war; vgl. K. J. Neuman, Der röm. Staat und die allgemeine Kirche bis auf Diokletian I, 1890, 96; 161 f.

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  38. ILCV 954; Pontian, der 235 in Sardinien starb, ist erst nachträglich hierher übertragen worden.

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  39. Es ruhten dort: Pontian (t 235); Anteros (t 236); Fabian (t 250); Lucius (t 254); Xystus (t 258); Eutychian (f 283); nicht ganz sicher nachzuweisen ist das Grab des Stephanus (f 257); Dionysius (f 268) und Felix (f 274): ILCV 953–60; dazu kommt dann noch ein sonst unbekannter Bischof Urban (ILCV 953 Note), sowie die ILCV 976 genannten Kleriker; vgl. auch J. Wilpert, Die Papstgräber und die Caeciliengruft in der Katakombe des hl. Kallistus, Freiburg 1909.

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  40. Wirth a. 0. 166 f.

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  41. Salzburger Itinerar: Geferinus (= Zephyrinus) papa et confessor sursum quiescit.

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  42. Vgl. ILCV 3830 B in sarcophago in hortulis nostris; vgl. CIL 14, 3482: in praedis suis.

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  43. Fragm. Muratorianum z. 75; Lietzmann, Kl. Texte 1.

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  44. Visio 4, 1, 2; nach Hippolyts giftiger Schilderung (refut 9, 11, 1) wäre Zephyrin rptadoyveos. d. h. ein sparsamer Kleinbürger gewesen; Papst Fabian soll ein Bauer gewesen sein; Eusebius, h. e. 6, 29, 2.

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  45. Rekonstruierter Text bei E. Jungklaus, Die Gemeinde Hippolyts, Leipzig 1928; vgl. auch H. Elfers, Die Kirchenordnung I-Iippolyts von Rom. Paderborn 1938.

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  46. Die Rechnung geht — die größere Mortalitätsquote der Antike mit eingerechnet — ganz gut auf. Exempli gratia gebe ich die Vergleichszahlen der Gemeinde Kappelwindeck bei Bühl, deren Pfarrherr Felix Sälzler mir unter dem 3. B. 51 schreibt: „In 28 Jahren habe ich hier 802 Beerdigungen gehalten; die geringste Jahreszahl war 17, die höchste 34. Die Einwohnerzahl kann man angeben mit 2200 Seelen vor 28 Jahren und mit 2500 Seelen von heute. Ich kann keine genaue Zahl angeben, weil mit der Eingemeindung von K. nach Bühl am 1. 4. 34 die Zählung nicht mehr getrennt vorgenommen wird. Nicht eingerechnet sind bei der Zahl 802 unsere gefallenen Soldaten und auch nicht die gestorbenen und gefallenen Soldaten, die auf unserem Friedhof beerdigt worden sind.“

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  47. Einzelplan RS 3, 379; es ist spät (Inschriften von 386 und 407); das Stockwerk 3 weist nur einige wenige Gänge südlich der Liberiusregion auf.

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  48. Die bei de Rossi beschriebenen Wandgemälde sind alle verzeichnet, die später gefundenen nur, soweit sie sich genau lokalisieren ließen, es fehlt indessen nur wenig: Wilpert, Taf. 1503; 210; 211; 2223.

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  49. Styger, Katak. 293 f., dort auch die Perioden dieser Partie.

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  50. Als Säulencubiculum gehört es dem 4. Jh. an; vorher kennt man diesen Typ nicht; die dort noch gefundenen Inschriften aus den Jahren 331; 348; 366 kann ich nicht genauer lokalisieren, weil sich bei Wilpert, Papstgräber 99f. keine näheren Fundangaben finden.

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  51. ILCV 966.. deposita sub Liberio papa.

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  52. Rechts über Gang B ist noch ein Mauerrest erhalten, der die Areagrenze des Urkerns angibt.

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  53. Im Durchgang zur hinteren Kammer steht die aufschlußreiche Notiz: fecit Iconius et dealbavit hunc locum diebus X.

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  54. RS 3, 343 f.

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  55. Die moderne Benennung kann sich auf den LP 1, 150 berufen, wonach Cornelius durch eine Lucina bestattet wurde; de Rossi setzt diese mit der bekannten Pomponia Graecina in eins — allein das ist eine unbeweisbare Vermutung. Belvederi gibt sich RAC 21, 1945, 121 f. und 325 f. vergebliche Mühe, Lucina als historische Persönlichkeit zu retten, es hilft auch nichts, sie mit Caecilia in eins zu setzen (die auch nach B. keine Martyrin war) und ihr praedium sich bis ad Catacumbas ausdehnen zu lassen, vgl. dazu Ferrua, Rendic. Pont. Acad. Rom. Arch. 20, 109, der mit Recht dasiuxta coemeterium Callisti des LP =in coemeterio faßt; siehe dazu noch die Belege bei W. Hartke, Die römischen Kinderkaiser. Berlin 1950, 454.

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  56. a ist der große Ziegelkern, der jedem Besucher der Kallistkatakombe sofort auffällt; über diese Gräber vgl. RS 1, 307 f.; 3, 627 f.; Styger, Katak. 21 f.; ß—e sind Hypogaeen, # ein Columbar.

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  57. Der Sarkophag ist christlich; die Iallia war wohl mit dem Consul des Jahres 230 Sextus Catius Clementinus verwandt.

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  58. Caius und seine Nachfolger sind nicht mehr in der Papstgruft beigesetzt, man schließt daraus, daß Cornelius erst nach dieser Zeit von Centumcellae überführt sein könne, sonst läge er nicht außerhalb!

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  59. Wirth a. 0. 168 setzt sie um 220 an, nur weil sie besser als die der Sakramentskapellen sind — aber das ist nicht recht überzeugend.

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  60. Die Frage der christlichen Angehörigen des Flavierhauses ist alles andere, als klar: nach Dio Cassius (hist. 67, 14, 1) wurden T. Fl. Clemens und dessen Gemahlin Domitilla (eine cvyysvris Domitians) wegen â#s 61178 und Hinneigung zum Judentum getötet bzw. verbannt. Man sieht darin ein Zeugnis für das christliche Bekenntnis der beiden - allein die Haggada kennt auch jüdische Flavier (vgl. P. de Lagarde, Mitteilungen 1, 1884, 36), es ist also Vorsicht geboten. Philostrat, Vita Apollonii 8,25 war die Frau des Clemens eine Schwester Domitans. Eusebius (Chronicon 163 Schöne hist. eccl. 3, 18) weiß dagegen nur von einer christlichen Schwestertochter des Clemens, die nach der Insel Pontia verbannt worden sei, während die Domitilla des Cassius nach Pandataria verbannt wurde. Die Acta Nerei et Achillei (ed. Achelis, Texte und Unters. 11, 2) machen Domitilla, die Gemahlin des Clemens, zu einer Schwestertochter Domitians. Wie man sieht, sind die Texte alles andere als klar, man weiß nicht einmal, ob es sich um eine oder zwei christliche Flavierinnen handeln soll: beide Möglichkeiten werden vertreten; vgl. den Flavischen Stammbaum Mommsens CIL 6, 8942 und den de Rossis Bull. 1875, 70; Dufourcq a. O. 252.

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  61. L. Biondi, Monumenti Amaranziani. Rom 1928, Taf. 1 Plan. Leider starb B. vor Vollendung des Buches: gerade die uns interessierenden Objekte, die Gräber, sind nicht meh, beschrieben. Bekanntlich wurden auf dem Areal auch zwei röm. Villen entdeckt, denen die bekannten, im Vatikan aufbewahrten Gemälde der unglücklich Liebenden entstammen; vgl. W. Helbig, Führer durch die öffentl. Sammlungen klass. Altert. in Rom’, 1, 1912, 265.

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  62. Einen Katalog der Inschriften bei Marucchi, Monumenti a. O.24f.; die Inschriften waren erst im Palast der Herzogin aufbewahrt, wurden aber 1897 wieder nach Domitilla zurückgebracht: NBull. 1901, 236 f.

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  63. Die älteren Karten z. B. L. Canina, La prima parte della Via Appia I, Rom 1835, Taf. 1 geben leider über deren Lage nichts aus: nach de Rossis Feststellungen (RS 2, 5 Anm. 1) befand sich das Cellarium der Vigna, wo auch die Inschrift aufbewahrt wurde, im Trichoros neben regio I II ( Plan i) — also auf einem ganz anderen Gebiet. Theoretisch ist natürlich möglich, daß die Inschrift von Tor Marancia stammt, beweisbar ist es nicht, es steht ja nicht einmal fest, wo auf dem doch großen Gelände der Tenuta die Inschrift des Philotas gefunden wurde; sie kann weit außerhalb der von der maceria umgrenzten area stammen.

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  64. Die beiden letzten sind verstümmelt; von Mommsens Ergänzung Fl. Clernentis uxot, die möglich, aber nicht sicher ist, hängt für die Domitillenfrage einiges ab.

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  65. Nach de Rossis Ansicht hat Domitilla selbst das Coemeterium gestiftet, dieses würde demnach noch in das 1. 1h. gehören.

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  66. Weitere Columbarinschriften, die Aelii und Aurelii nennen, bei Styger, Katak. 93.

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  67. Styger, Katak. 95 setzt die Kammer ins 4. Jh., Wirth a. 0. 176 um 250, mit mehr Recht, denn in der Nähe wurde eine Inschrift vom Jahr 289 gefunden.

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  68. Die gammaförmige Tricha rechts neben der Fassade, sowie die Brunnenanlage links mögen dem Ende des 3. Jhs. angehören; die Triclia ist jedenfalls jünger als Kammer a mit der Amor-und Psychedarstellung (Wilpert, Taf. 52); vgl. dazu meinen Aufsatz Röm. Mitt. 43, 1928, 11 f.

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  69. Vgl. darüber H. von Shcoenebeck, Arch. f. Religionswiss. 34, 1937, 62 f.

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  70. Prof. Koetting, der sie auf meine Veranlassung hin nachprüfte, schreibt mir unter dem 7. 3. 51: „Daniel-Bild: Wand sehr feiner Stuck, Körper des r. Löwen auf renoviertem Stuck, Schwanz auf altem, Körper des 1. Löwen und Figur Daniels auf neuem, grobkörnigen Stuck, der auf den alten für das neue Affresco dünn aufgetragen zu sein scheint.“ Die Totenmahlszene setzt E. Weigand, der Form des Sitzbetts wegen, frühestens in den Ausgang des 2. Jhs.; Byz. Z. 32, 66.

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  71. Wirth setzt a. 0. 170 die Malerei des Hypogaeums um 230 an, er stützt sich dabei hauptsächlich auf die Datierung des Ziegelmauerwerks, doch überzeugt mich seine Ansetzung, nicht. Die in dem Hypogaeum gefundenen Bipedalziegel, deren Stempel sich auf 123; 137 und später datieren lassen (Bull. 1865, 38) besagen nicht viel, da man im frühen 2. Jh. mehr Ziegel herstellte, als man brauchte und sie, zwecks späterer Verwendung, magazinierte: man kann daher mit ihnen nicht sicher datieren; vgl. dazu Bloch, Bull. Communale 66, 1938, 193.

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  72. Styger, Grüfte 168; dort mag auch die rätselhafte Petronilla begraben gewesen sein, deren Bild in einem nahegelegenen Arkosol erscheint (Wilpert, Taf. 213); die anschließende regio gehört ins 4. Jh.

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  73. Plan bei Styger, Katak. 90 und Taf. 14; der schmale kurze Gang, der von dieser Krypta ausgeht, ist inschriftlich auf etwa 300 datiert: Bull. 1874, 72.

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  74. So genannt nach Grabinschriften von Freigelassenen mit diesem Gentilnamen.

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  75. Styger hat sechs Perioden festgestellt; die Kammern gehören der 2.; 4. 5. (Kammer A) und 6. (Kammer B) Periode an.

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  76. Marucchi, Monumenti a. 0.25 Nr. 3 nennt einen libertus Hadriani.

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  77. Styger, Katak. 154, Gesamtplan der Katakombe Ossat 168 und 169.

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  78. Rekonstruktion Kranzlers NBull. 1895, 172.

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  79. Styger, Katak. 100.

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  80. Styger hebt mit Recht immer wieder hervor, daß Inschriften und Sarkophagfragmente nur dann zum Bestand der Katakombe gerechnet werden dürfen, wenn sie unten auf dem Boden liegend gefunden wurden; stammen sie aus der Füllerde, muß man sie als von außen verschleppt betrachten, wie sich das z. B. für viele Stücke aus Praetextat noch nachweisen läßt: vgl. M. Gütschow, Atti Pont. Ac. Rom. Arch. Ser. 3. Mem. 4 1934/38, 37 ff.

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  81. Unter den Acilierinschriften trägt eine das Praenomen Claudius, was erst möglich ist, seit Tib. Cl. Cleobolus den Sohn des Consuls vom Jahre 210 (M. Acilius Faustinus) adoptiert hatte (Styger 108); ein M. Acilius Glabrio ist 256 Consul.

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  82. Styger, Katak. 117 f.

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  83. Styger, Katak. 136 f.

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  84. Eine Frau auf dem Gemälde der sog. fractio panis — in Wirklichkeit einer Totenmahldarstellung, wie ja die Cappella ein Totenkultraum ist — soll die Haartracht der Faustina haben, doch ist davon beim besten Willen nichts festzustellen.

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  85. Wirth a. O. 213 f. schwankt zwischen Gallien und Konstantin, entscheidet sich aber dann doch der Mauertechnik wegen (tuffelli mattoni) für das spätere Datum.

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  86. Die Frage, wo die vielen gnostisch-häretischen Christen begraben lagen, will ich hier nicht anschneiden, als sicher gnostisch ist bis jetzt doch nur das Ilypogaeum am Viale Manzoni, Mon. antichi 28, 1922, nachgewiesen. Die meisten der angeblich gnostisch-häretischen Inschriften hat A. Ferrua, RAC 21, 1945, 165 f. aus der Welt geschafft, aber auch die von ihm als häretisch angesehene Inschrift der Flavia Sophe (CIG 4, 9595 a) ist kaum gnostisch, trotzaicbvwv aYsia nNôeona, denn es fehlen sonst alle typisch gnostischen Termini — ein Valentinianer hätte sich anders ausgedrückt — und der magni consilii angelus (Isaisas 9, 6) wird schon von Origines, c. Cels. 5, 53 (57, 9 Koetschau) und Novatian, de trinit. 28 auf Christus bezogen. Über ein Patripassianer coemeterium an der Ardeauna: Bull. 1866, 77.

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  87. Styger schießt weit über das Ziel hinaus, wenn er alle Leute mit Kaisergentilnamen für Angehörige de domo Caesaris hält: wer dazu gehörte, vergaß nicht, das anzumerken, vgl. die Inschrift des Cahallistus Imp. Caesaris Vespasiani Servus aus einem Columbar unter S. Sebastiano (Styger, Katak. 332). Wenn auch unter den vielen Flavii, Ulpii und Aurelii ehemalige Staatsklaven oder Angehörige de domo Caesaris sich befinden mögen, so wird die große Mehrzahl sicher nichts damit zu tun haben, eben einfach weil man das große Loyalitätsbedürfnis der Zeit in Rechnung stellen muß, das manchen Herrn veranlaßt haben wird, den Freizulassenden nicht nach sich zu benennen. Außerdem werden dio vielen Fabriksklaven kaum Anlaß gehabt haben, sich nach ihrem Patron zu nennen, falls sie sich freikauften oder auf dem Totenbett frei wurden (vgl. H. Blümmer, Röm. Privataltertümer 1911, 297). Es gibt der Möglichkeiten da zu viele — man denke an die ausgedienten Soldaten -, als daß man aus der Namengebung so stringente Schlüsse ziehen dürfte, wie Styger das tut.

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  88. Korridore mit Loculusgräbern: L. Marpurgo, Rendiconti Pont. Acad. Rom. Arch. 22 (1946/7) 1948, 155f. Eine heidnische Katakombe vor der Porta Salaria ist NBull. 1907, 235 f. beschrieben.

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  89. Die ältesten Partien der jüdischen Katakombe auf dem Monte Verde (vgl. oben) stammen wohl noch aus dem 1..Th.; für die späteren vgl. Beyer-Lietzmann, Die jüd. Katakombe der Villa Torlonia in Rom. Berlin 1930.

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  90. Ich nenne exempli gratia das Hypogaeum der gens Octavia an der Via Trionfale: Not. Scavi 1922, 428 f.; das des Marcus an der Labicana: Not. Sc. 1923, 373 f.; das der Fadilla bei Saxa rubra: ebenda 1919, 49 f.; das unter der Vigna Polimanti an der Appia: ebenda 1919, 49 f.• das des Hermogenes an der Via Lirenza: Not. Scavi 1923, 380 f., das irgend einer Täufersekte gehört haben könnte, sowie die angebliche Valentinianergruft an der Latina: Ashby, Papers of the Brit. School at Rome 4, 1907, 38 f.; das an der Appia, nahe Callist, RAC 25, 1949, 11: Gruft der gens. Sulpicia.

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  91. Vgl. Paulus, ep. ad Rom. 16, 1 ff.; ad Philipp. 4, 22; Ermahnung an Sklaven: ad Titum 2, 9.

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  92. Blümner a. O. 487 und 503.

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  93. Brizio, Pitture a. O. 49 ff.

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  94. J. P. Waltzing, Mém. Acad. R. de Belgique 50. Brüssel 1895, 272.

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  95. Fibs in eodem collegio… apud profana sepulcra depositos et alienigenis consepultos; auch in Rom findet man hie und da christliche Grabinschriften in heidnischen Grabfeldern: Not. Scavi 1923, 373 an der Salaria; Not. Scavi 1920, 221 an der Nomentana; Röm. Mitt. 53, 1938, 53, wo ein Beratius Nicatorus unter heidnischen Landsleuten begraben ist. Es kam aber auch vor, daß man sich nachträglich in längst verlassene heidnische Grabanlagen einnistete: Bull. Communale 1887, 226; 1891, 127 — vielleicht sind die oben genannten Fälle z. T. so zu erklären; allein ohne genaue Fundbeobachtung ist ein schlüssiges Urteil nicht möglich.

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  96. $1381 nimmt nur stillschweigende Tolerierung durch den Staat an, ebenso auch J. P. Waltzing, Étude historique sur les corporations professionelles chez les Romains (Mém. Acad. R. Belg. 50. Brüssel 1895) 1, 314 f., der das Problem umfassend behandelt. G. Krüger, Die Rechtsstellung der vorkonstantinischen Kirche (Kirchenrechtl. Abhandl. 115/6), Stuttgart 1935 will nachweisen, daß die Kirche ein öffentlich anerkannter Rechtsverband gewesen sei, allein die entscheidenden Testimonia (Origenes, c. Cels. 1, 1 und Tertullian, Apol. 39) sind falsch interpretiert und besagen gerade das Gegenteil. Neuerdings tritt G. Bovini, La proprietà ecclesiastica e la condizione giuridica della chiesa in età preconstantiniana. Mailand 1949 für privaten Ursprung der Coemeterien ein, die auch in individuellem Besitz bis zur Aufsaugung durch die Kirche geblieben wären. Anders F. de Visscher, der Anal. Bolland. 69, 1951, 39 ff. sehr glaubhaft macht, daß die Familienarea, die auch er als den Ursprung es Coemeterialwesens ansieht, im Aussterbefall in eine formlose private Pseudo-Stiftung auf familiärer Grundlage umgewandelt wurden, die das Recht zwar nicht kannte, aber stillschweigend tolerierte, weil solche eben allgemein bei Heiden und Christen an der Tagesordnung waren. Da diese Stiftungen aber auf einer Fiktion beruhten, waren sie sehr fragiler Natur und galten nur, solange es den Erben beliebte. Dieser Umstand führte bei den Christen, besonders wenn nicht zur Familie gehörige Mitbrüder aufgenommen wurden, von selbst dazu, daß die Coemeterien in kirchliche Verwaltung übergingen, damit dann aber auch im Fall einer Verfolgung gefährdet waren. V. nimmt mit Styger an, daß diese Entwicklung schon um 230 eingesetzt habe, kaum mit Recht, da Styger die Coemeterien zu hoch datiert. Es wird dies vielmehr erst gegen Ende des Jhs. geschehen sein, wo wir ja ein beträchtliches Anwachsen der alten Kerne feststellten. Neben den privaten Familienanlagen gibt es noch eigene Collegia (Aurelii in Domitilla).

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  97. Die private Collegialordnung wurde selbst in den Gemeindecoemeterien des 4. Jhs. nicht aufgegeben: in Callist gab es Kammern der Eutychiorum und Eusebiorum (RS 3, 37), in denen verschiedene Familien begraben lagen, wie die Inschriften beweisen.

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  98. J. P. Kirsch, Die röm. Titelkirchen im Altertum (Studien z. Gesch. d. Kultur d. Altertums 9 ), 1918, 136.

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  99. An Coemeterien kleineren Umfangs erwähne ich die beiden bei Nunziatella an der Appia—Ardeatina: Ossat 126; das unter der Vigna Chiaraviglia an der Appia: Ossat 180; das bei S. Sebastiano: Ossat 200; die Coemeterien am Beginn der Latina: Ossat 226 f. und bei der Tenuta di Roma vecchia, Ossat 239; die Anlage bei Tor Fiscale, Ashby, Papers 4, 70, sowie das Familiengrab eines Bischofs Chresimus an der Praenestina, Bull. 2, 51 f.

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  100. Siehe F. Gerke, Die Christ].. Sarkophage der vorkonstantinischen Zeit. Berlin 1940 und H. von Schoenebeck, RAC 14, 1937, 291 ff.; Röm. Mitt. 51, 1936, 238 ff.

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  101. J. Ficker, Die altchristl. Bildwerke im Christi. Museum des Lateran. Leipzig 1890, hat das in vorbildlicher Weise versucht, aber leider keinen Nachfolger gefunden.

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  102. Kirsch, Titelkirchen a. 0. 130.

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  103. Weil eben die restlichen nachweislich im 4. Jh. errichtet wurden.

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  104. V. E. Gasdia, La casa pagano-cristiana del Celio (Titulus Byzantis sive Paminachii). Rom 1936; R. Vielliard, Les origines du titre de Saint-Martin — aux — Monts à Rome (Publ. Pont. Instit. Arch. Crist. 4), Rom 1930; E. Junyent, Il titolo di San Clemente in Roma (Publ. 6), Rom 1932.

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  105. J. Wilpert, Malereien und Mosaiken der Kirchen Roms, Bd. 4, Taf. 128f.

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  106. Die Titelheiligen, angeblich Martyrer unter Julian, sind trotz der verzweifelten Versuche Gasdias nicht zu retten. Die Passio setzt voraus, daß Julian in Rom anwesend ist, die Heiligen sollen ehemalige Palasteunuchen sein, die der Kaiser wieder in seinen Dienst nehmen will. In Wirklichkeit war Julian während seiner Herrschaft nicht in Rom und in Konstantinopel hat er den Palast gerade von Eunuchen gesäubert. Die Grablöcher unter der Treppe sind dem Befund nach mehr als zweifelhaft und erst von späten Reliquiensuchern gegraben. Die Reliquien der im 1. Stock verehrten unbekannten Martyrer lagen in einem kleinen Gewölberaum, dessen Vorderwand bemalt war. Die dort dargestellten Personen sind schlechterdings nicht zu identifizieren, passen auch nicht zu den in den Gesta erzählten Martyrien. linter den Titelheiligen verbergen sich in Wirklichkeit die gleichnamigen Apostel: vgl. Lanzoni, RAC 2, 1925, 209.

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  107. L. Duchesne, Mélanges Arch. et Hist. 1887, 387; der bauliche Befund bei G. Lugli, La zona archeologica di Roma 1931, 394 f. vgl. noch RAC 7, 91 ff.

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  108. Vgl. J. Kollwitz, Jahrb. f. Liturgiewiss. 13, 324.

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  109. Kollwitz a. O. 323.

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  110. Eine ganz unmögliche Zahl, wenn man an den 18 Tituli festhält! Leider kann man mit der bei Eusebius, bist. eccl. 6, 43, 11 überlieferten Personalstatistik vom Jahr 250 nicht viel anfangen, weil man nicht weiß, wieviele von den 46 Presbytem in der Verwaltung standen, noch wieviele auf einen Titulus kamen. Da nun aber jeder Titulus wohl einen Lector, einen Ostiarius und einen Exorcisten benötigte, deren Zahl aber mit 52 angegeben wird, so käme man auf 17 Tituli, die uns freilich auch wieder nichts über die Gesamtzahl der römischen Christen verraten, ganz abgesehen davon, daß die angenommene Zahl der niederen Kleriker pro Titulus auch nur hypothetisch ist. Nehmen wir as Verhältnis der wohlhabenden Gemeindemitglieder zu den Armen mit 2: 1 an - z. Zt. des hl. Johannes Chrysostomus war das in Konstantinopel so (Hom. in Act. Apost. 9: PG 60, 97) - dann hätte die römische Kirche um 250 etwa 5–6000 Mitglieder gezählt. Freilich wuchs sie dann gegen Ende des Jahrhunderts rapid an, wie der Befund der Coemeterien zeigt; um 300 mag die Gemeinde mehr als das Doppelte gezählt haben.

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  111. c. Christ. frgm. 76 (Harnack, Abh. Akad. Berlin 1916, 1 S. 93):&11 k xai oî XptGatavoi ptiOti11,fvot rag xaraGx8Vàg rtilv va63v ILE),GxOVg otXOVg 06t06 0!.1.0i1011) sig o1Îg Gvvu vtfg f77zovrc:1; vgl. Eus., bist. eccl. 8, 1, 5.

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  112. So auch die Kirche in Dura, die Nord-und Südkirche (295 erwähnt) in Oxyrrhynchos (Oxyrrh. Pap. 1 Nr. 43); auch in Nordafrika läßt sich das beobachten.

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  113. So ist der Titulus des Presbyters Biton verschollen, in dem 338 eine Synode von mehr als 50 Bischöfen tagte: Athanasius, Apol. secunda 20, 2 (Athanasius Werke 2, 1. Berlin 1935, 102 Opitz): fva9a B(rwlyô npsG(3vrfpog Gvvi)yfv (=die Liturgie feierte).

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Schneider, A.M. (1951). Die ältesten Denkmäler der Römischen Kirche. In: Festschrift zur Feier des Zweihundertjährigen Bestehens der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-86704-0_8

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