Zusammenfassung
Fast jedes größere Werk besitzt eine mehr oder weniger weit ausgebaute eigene Betriebswerkstätte, in der die laufenden Reparaturen an Maschinen und Werkzeugen usw. ganz oder zum Teil ausgeführt werden. Beim Fehlen derartiger besonderer Werkstätten werden diese Instandhaltungsarbeiten hi den Fabrikationswerkstätten ausgeführt. Aber nicht nur Reparaturen, sondern auch Neuanfertigungen von Vorrichtungen, Werkzeugen, Maschinen usw. erfolgen vielfach in eigener Werkstatt. Auch bei diesen Aufträgen für eigene Rechnung setzen sich die Selbstkosten nicht nur aus dem Produkt Materialwert + Lohnwert allein zusammen, sondern es gehört jedenfalls ein Anteü der Generalunkosten dazu. Bereits in einem früheren Kapitel führte ich aus, daß, wenn bei der Wertbemessung der Aufträge für eigene Rechnung die Betriebsunkosten außer Ansatz bleiben sollen, diese dann auf anderem Wege, und zwar durch direkte Verteilung auf die Fabrikationsabteilungen, gedeckt werden müssen. Ich befürwortete die Bewertung dieser Betriebsaufträge unter Einschluß der anteiligen Generalunkosten, und zwar sowohl bei Reparaturaufträgen als auch bei Neuanfertigungen, da dieses Verfahren den Vorteil größerer Genauigkeit vor der nachträglichen Aufteilung der sonst ungedeckt bleibenden Generalunkostenanteile voraushat und im Schlußeffekt dasselbe, nämlich die Abwälzung der anteiligen Generalunkosten auf die Verkaufsware erzielt wird.
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Laschinski, O. (1918). Die Fabrikation für eigene Rechnung. In: Die Selbstkostenberechnung im Fabrikbetriebe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91876-6_17
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