Zusammenfassung
In dem Reichshaushalts-Etat für das Jahr 1903 erschien zum erstenmale eine Forderung in der Höhe von 150000 M zur Förderung der Bekämpfung des Typhus. Für die folgenden Jahre wurde regelmäßig eine weitere Summe zu dem gleichen Zwecke bewilligt; im Rechnungsjahre 1912 hat die hiernach gewährte Reichsbeihilfe den Betrag von insgesamt 1775000 M erreicht. Zur Begründung der erstmaligen Bewilligung dieser Mittel war dem Etat für das Reichsamt des Innern auf das Jahr 1903 eine Denkschrift1) beigefügt, die im wesentlichen die nachstehenden Darlegungen enthielt.
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Kirchner, M. et al. (1912). Einleitung. In: Denkschrift über die seit dem Jahre 1903 unter Mitwirkung des Reichs Erfolgte Systematische Typhusbekämpfung im Südwesten Deutschlands. Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, vol 41. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92004-2_1
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