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Literatur

  1. ETZ 1927, S. 1123; 1928, S. 76.

    Google Scholar 

  2. ETZ 1927, S. 1123; 1928, S. 76.

    Google Scholar 

  3. Erläuterungen siehe ETZ 1910, S. 490.

    Google Scholar 

  4. Angenommen durch die Jahresversammlung 1910 des VDE. Veröffentlicht: ETZ

    Google Scholar 

  5. 1910, S. 492.

    Google Scholar 

  6. Erläuterungen siehe ETZ 1910, S. 490.

    Google Scholar 

  7. Angenommen durch die Jahresversammlung 1910 des VDE. Veröffentlicht: ETZ 1910, S.492.

    Google Scholar 

  8. Nachdruck nur mit Genehmigung des RAL. Vertrieb: Beuth-Verlag, Berlin S 14.

    Google Scholar 

  9. Nachdruck nur mit Genehmigung des RAL. Vertrieb: Beuth-Verlag, Berlin S 14.

    Google Scholar 

  10. Gehört der Avi an.

    Google Scholar 

  11. Gehört der Avi an.

    Google Scholar 

  12. Gehört der Avi an.

    Google Scholar 

  13. Gehört der Avi an.

    Google Scholar 

  14. Diese Tücher dürfen bei der Reinigung nicht mit Alkalien (Soda usw.) behandelt werden.

    Google Scholar 

  15. Der umgelegte Saum ist normalerweise haltbarer als der umstochene. Weil Ma-schinenputztücher mehrfach gewaschen und wieder verwandt werden, ist auf die Festigkeit des Saumes unbedingt zu achten. Der umgelegte Saum ist daher auch vorzuzihen.

    Google Scholar 

  16. Aufgedrucktes Kennzeichen (Stempelung) ist zu vermeiden, weil waschechte Stempelfarbe vielfach das Gewebe zerfrißt.

    Google Scholar 

  17. Diese Tücher dürfen bei der Reinigung nicht mit Alkalien (Soda usw.) behandelt werden.

    Google Scholar 

  18. Der umgelegte Saum ist normalerweise haltbarer als der umstochene. Weil Ma-schinenputztücher mehrfach gewaschen und wieder verwandt werden, ist auf die Festigkeit des Saumes unbedingt zu achten. Der umgelegte Saum ist daher auch vorzuzi hen.

    Google Scholar 

  19. Aufgedrucktes Kennzeichen (Stempelung) ist zu vermeiden, weil waschechte Stempelfarbe vielfach das Gewebe zerfrißt.

    Google Scholar 

  20. Ein zu dient gewebtes Tuch erscheint zwar haltbarer, ist aber weniger saugfähig.

    Google Scholar 

  21. Die Siegelung der Muster kommt in der Hauptsache bei größeren Abschlüssen, insbesondere mit Behörden, in Betracht.

    Google Scholar 

  22. Ein zu dicht gewebtes Tuch erscheint zwar haltbarer, ist aber weniger saugfähig.

    Google Scholar 

  23. Die Siegelung der Muster kommt in der Hauptsache bei größeren Abschlüssen, insbesondere mit Behörden, in Betracht.

    Google Scholar 

  24. Ist Farbechtheit erforderlich, so müssen weiße Putzlappen verwendet werden.

    Google Scholar 

  25. Gewaschene Putzlappen haben eine wesentlich größere Saugfähigkeit als ungewaschene, da schmutzige und klebrige Bestandteile aus den Lumpen entfernt und die Fasern des Gewebes aufgelockert sind. Die Reinigung ist auch aus gesundheitlichen Rücksichten zu fordern, weil Putzlappen z. T. Altmaterial darstellen, das in unmittelbarem menschlichen Gebrauch gewesen sein kann.

    Google Scholar 

  26. Ist Farbechtheit erforderlich, so müssen weiße Putzlappen verwendet werden.

    Google Scholar 

  27. Gewaschene Putzlappen haben eine wesentlich größere Saugfähigkeit als ungewaschene, da schmutzige und klebrige Bestandteile aus den Lumpen entfernt und die Fasern des Gewebes aufgelockert sind. Die Reinigung ist auch aus gesundheitlichen Rücksichten zu fordern, weil Putzlappen z. T. Altmaterial darstellen, das in unmittelbarem menschlichen Gebrauch gewesen sein kann.

    Google Scholar 

  28. Die mit1 versehenen Verbände gehören der Avi an.

    Google Scholar 

  29. Die mit1 versehenen Verbände gehören der Avi an.

    Google Scholar 

  30. Die mit1 versehenen Verbände gehören der Avian.

    Google Scholar 

  31. Die Saugfähigkeit und Weichheit des Materials ist um so größer, je mehr es aus reinen Baumwollfäden besteht, und um so sauberer, trockener und ölfreier es ist.

    Google Scholar 

  32. Die mit1versehenen Verbände gehören der Avi an.

    Google Scholar 

  33. Die Saugfähigkeit und Weichheit des Materials ist um so größer, jemehres aus reinen Baumwollfäden besteht, und um so sauberer, trockener und ölfreieresist.

    Google Scholar 

  34. Ab 1.10. 1927.

    Google Scholar 

  35. Zu beziehen durch die Bremer Baumwollbörse.

    Google Scholar 

  36. Bei Lieferungen an Behörden ist für etwa aus dem Vertrage entstehende Rechtsstreitigkeiten das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Auftraggeber seinen Sitz hat. Die Entscheidung der Bremer Baumwollbörse wird bei Lieferung an Behörden nur dann angerufen, wenn dies im Einzelfalle vertraglich besonders vereinbart ist.

    Google Scholar 

  37. Ab 1.10. 1927.

    Google Scholar 

  38. Zu beziehen durch die Bremer Baumwollbörse.

    Google Scholar 

  39. Bei Lieferungen an Behörden ist für etwa aus dem Vertrage entstehende Rechtsstreitigkeiten das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Auftraggeber seinen Sitz hat. Die Entscheidung der Bremer Baumwollbörse wird bei Lieferung an Behörden nur dann angerufen, wenn dies im Einzelfalle vertraglich besonders vereinbart ist.

    Google Scholar 

  40. Z.B. hat die Deutsche Reichsbahngesellschaft sich vorbehalten, bei einer Nettoabweichung von 10% und darüber die Lieferung zurückzuweisen.

    Google Scholar 

  41. Z.B. hat die Deutsche Reichsbahngesellschaft sich vorbehalten, bei einer Nettoabweichung von 10% und darüber die Lieferung zurückzuweisen.

    Google Scholar 

  42. Ein Lux ist die Beleuchtungsstärke, die von einer HK (Hefnerkerze) in einem Abstände von einem Meter auf einer zum Lichtstrahle senkrechten Fläche erzeugt wird; gemessen wird sie mit einem der käuflichen Luxmeter.

    Google Scholar 

  43. Ein Lux ist die Beleuchtungsstärke, die von einer HK (Hefnerkerze) in einem Abstände von einem Meter auf einer zum Lichtstrahle senkrechten Fläche erzeugt wird; gemessen wird sie mit einem der käuflichen Luxmeter.

    Google Scholar 

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Dettmar, G. (1928). Verschiedenes. In: Auskunftsbuch für die vorschriftsgemäße Unterhaltung und Betriebsführung von Starkstromanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94350-8_3

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-642-93950-1

  • Online ISBN: 978-3-642-94350-8

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