Zusammenfassung
Im vorangehenden Kapitel wurde auf die Bedeutung einer klaren Kompetenzregelung insbesondere bei der Anwendung des Matrix-Projektmanagements hingewiesen. Das ist nicht nur deshalb wichtig, weil die Teammitglieder zwei Vorgesetzte haben können (projektbezogen: Projektleiter, disziplinarisch: Linienvorgesetzter, z.B. Abteilungsleiter), sondern weil beim Projektmanagement grundsätzlich drei verschiedene Verantwortungsebenen zusammenwirken. Da ist einmal die politische Ebene. Dazu gehört vor allem der Auftraggeber, der letztendlich entscheidet, welches Projektziel angesteuert wird, unabhängig davon, woher Vorschläge oder Anregungen dazu kommen. Auftraggeber ist bei unternehmensinternen Projekten im allgemeinen die Unternehmensleitung, die z.B. bei der Entwicklung und Einführung von Neuprodukten oder bei Rationalisierungsvorhaben die Entscheidung zu deren Durchführung trifft, d.h. den Auftrag dazu erteilt. Im Anlagenbau oder bei der Auftragsforschung z.B. ist jeweils der Kunde Auftraggeber. Er wählt für die Projektrealisierung den geeigneten Partner aus und legt durch entsprechende vertragliche Regelungen Zielsetzung, Termine, Kosten und sonstige Rahmenbedingungen fest. Die Verantwortung für die Vertragserfüllung obliegt dann der Leitung des ausführenden Unternehmens, die somit Treuhänder des Auftraggebers ist.
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Zielasek, G. (1995). Projektverantwortung. In: Projektmanagement. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97643-8_4
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