Zusammenfassung
Staat ist die selbständige dauernde Gemeinschaft einer Anzahl von Menschen (Bevölkerung) auf einem bestimmten Gebiet, die unter einer höchsten Gewalt (Staatsgewalt) nach fester Ordnung (Recht) gebildet ist. Zweck des Staates ist der Schutz nach außen und innen und die Pflege der geistigen und wirtschaftlichen Bestrebungen. Bevölkerung und Gebiet (Land und Leute) bilden persönlich und sachlich die Grundlagen, aus denen der Staat sich aufbaut. Beide müssen vereint sein; ein Nomadenvolk ohne festen Wohnsitz bildet so wenig einen Staat wie ein unbewohntes Land.
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Literatur
Preußen § 362 d. W.
Nach der Berufszählung von 1910 entfielen von der erwerbstätigen Bevölkerung des Reiches 28,65 v. H. auf die Land- und Forstwirtschafttreibenden u. 42,75 v. H. auf die im Bergbau und Gewerbe beschäftigte Bevölkerung; bei der gleichen Zählung im Jahre 1895 weren die Hundertteilsätze beider Berufsgruppen noch annähernd gleich.
Ziff.4. — Das vom Sozialisten Lasalle aufgestellte sog. Eherne Lohngesetz, nach dem der Lohn nicht dauernd über das zum Leben des Arbeiters Notwendige hinausgehen soll, ist gleich derdaraus gesolgerten Verelendung der Massen durch die steitige Steigerung der Löhne und der Lebenshaltung der Arbeiter längst widerlegt. Es ist berechnet worden, daß in den leßten 25 Jahren die Löhne um 13 v. H. mehr gestiegen sind, als die Lebenshaltung sich verteuert hat.
Im gewöhnlichen Leben warden unter Kapital meist nur Geldsummen verstanden. — Zum Kapital zählen auch kleinere Beträge, wie Sparkassenguthaben (§ 771).
In England hat die Freihandelspartei in dem um die Kornzölle entbrannten Kampfe gesiegt (1840). Sie wird hier, da Manchester der Ausganspunkt der Bewegung war, als Manchesterpartei bezeichnet.
Die Lehre entstand in der ersten Hälfte des 19. Jahrhumderts in Frankreich und wurde in Deutschland besonders durch Lassalle (Anm. 3) u. Marx verbreitet.
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de Grais, G.H. (1913). Einleitung. In: Staatsbürgerkunde. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99545-3_1
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