Zusammenfassung
Die Errichtung von Tuberkulosekrankenhäusern ist ein wertvolles und wirksames Glied im Kampf gegen die Tuberkulose, das neben den Tuberkuloseabteilungen der allgemeinen Krankenhäuser und den Heilstätten sich als unentbehrlich erwiesen hat. Die Tuberkuloseabteilungen der allgemeinen Krankenhäuser werden von Schwerkranken nur ungern aufgesucht; sie sind hinsichtlich der Räume, Einrichtungen, Behandlungsmöglichkeit vielfach verbesserungsbedürftig und entbehren meist der notwendigen klimatischen Bedingungen und der Bewegungsfreiheit für die Kranken. Sie sind daher nur gerechtfertigt als Beobachtungsstation und zur Aufnahme schwerster Fälle. Die Heilstätten dienen der Heilbehandlung aussichtsreicher Erkrankungen. Das Hauptziel der Tuberkulosebekämpfung muß aber sein, alle ansteckenden Tuberkulösen aus ihrer Umgebung zu entfernen, also das zu betreiben, was man unter Seuchenbekämpfung versteht. Das Tuberkulosekrankenhaus soll daher in erster Linie die schweren, noch besserungsfähigen Kranken aufnehmen, also ein Behandlungshaus sein, und zwar für alle Arten der Tuberkulose der Erwachsenen und der Jugendlichen. Es darf nicht nur Schwerkranke aufnehmen, damit es nicht in den Ruf eines Sterbehauses kommt. Die Aufnahme von einigen chronisch-siechen Tuberkulösen ist nicht ausgeschlossen, grundsätzlich ist aber zu empfehlen, diese Krankenart auf Sonderabteilungen der allgemeinen Siechenanstalten zu verlegen.
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Consortia
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Julius Springer. (1929). Neubau von Tuberkulosekrankenhäusern (R.T.). In: Richtlinien für den Bau und Betrieb von Krankenanstalten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99735-8_8
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