Zusammenfassung
Nach dem Leitprinzip des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt gibt es Handlungskonzepte für sozialpädagogische Arbeit und ein effektives Kinderschutzystem, wonach zunächst alle Kinder vor Gewalt geschützt werden müssen. Kinder und Jugendliche haben nicht nur den Anspruch auf angemessene Hilfsangebote zur gedeihlichen Entwicklung, sondern auch auf geeigneten Schutz bei Gefährdung ihres Wohls des Kindes und Jugendlichen. Dabei gilt es dem „Verbleiben in der Familie“ der Inobhutnahme vorzuziehen. Weiterhin versucht der Staat die Funktion der Familien, die Abwendung von Gewalt gegen Kinder zu verbessern und eine gute Atmosphäre in Bezug auf die gedeihlichen Entwicklung zu schaffen. Bei der Intervention zur Abwehr von Gefahren des Kindeswohls versuchen die zuständigen SozialarbeiterInnen, die Kommunikation und das Vertrauen zwischen Kind und Eltern zu berücksichtigen. Damit soll der Grundsatz des Datenschutzes eingehalten werden.
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Hong, M. (2016). Sozialpädagogische Handlungen und deren Grenzen in Südkorea. In: Kinderschutz in institutionellen Arrangements. Kasseler Edition Soziale Arbeit. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10742-0_11
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