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Zusammenfassung

Die „Arzneimittellehre“ handelt von den Wirkungen arzneilich, d. h. zur Behandlung von Menschen verwendeter, chemisch meist genau gekannter Substanzen. Daß eine solche Substanz wirksam ist, erkennen wir an den Änderungen, die sie in der Tätigkeit, in der Funktion der Organe hervorbringt: die Organtätigkeit erfährt unter dem Einfluß der Arznei eine Steigerung oder wird umgekehrt vermindert, nur selten wird sie qualitativ geändert. In welchem Umfange diese Funktionsänderungen eintreten, hängt zum Teil von der Menge des einwirkenden Körpers und hauptsächlich von dessen chemischer Natur ab. Es gibt Mittel, deren Wirkung sich erkennbar nur auf ein oder auf ganz wenige Organe erstreckt, und andere, von denen der ganze Organismus in Mitleidenschaft gezogen wird. — Wie kommen nun derartige Änderungen der Funktion, der Lebensäußerung der Organe zustande? Bei einigen Substanzen kann man ohne weiteres und mit unbewaffnetem Auge die Art, wie sie einwirken, erkennen; wir sehen beispielsweise unmittelbar, daß die sogenannten Ätzmittel die Gewebe, mit denen sie in Berührung kommen, zerstören, und viele Ätzmittel wirken in prinzipiell der gleichen Weise auf lebendes wie auf totes Gewebe.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1920 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Biberfeld, J. (1920). Einleitung. In: Arzneimittellehre für Studierende der Zahnheilkunde und Zahnärzte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26685-4_1

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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