Zusammenfassung
Unter Bier versteht man nach den Festsetzungen des Deutschen Nahrungsmittelbuches, Jahrgang 1923 „ein Getränk, welches nach den in Deutschland geltenden Gesetzen aus Malz, mittels Wasser und Hopfen bereitet und durch Hefe in geistige Gärung versetzt ist. Es enthält neben Alkohol und Kohlensäure gewisse Mengen unvergärbarer sowie meist noch geringe Mengen vergär-barer Stoffe. Letzterenfalls befindet es sich nach Beendigung des Gärprozessse in einer langsamen Nachgärung, die jedoch auch ganz aufgehoben werden kann“ Von Wein und Branntwein unterscheidet es sich durch einen geringeren Alkohol- und einen größeren Gehalt an Extraktstoffen, die dem Bier einen nicht zu vernachlässigenden Nährwert verleihen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Strohecker, R. (1926). Bier. In: Chemische Technologie der Nahrungs- und Genussmittel. Chemische Technologie in Einzeldarstellungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-29260-0_19
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