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Gesetzliche Bestimmungen aus dem Arbeitsgerichtsgesetz

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Schiedswesen in Arbeitssachen
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Zusammenfassung

Die Arbeitsgerichte sind unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zuständig:

  1. 1.

    für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diefen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Larifverträgen und für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen tarifvertragsfähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, sofern es fich um Maßnahmen zu Zwecken des Arbeitskampfes oder um Fragen der Bereinigungsfreiheit handelt;

  2. 2.

    für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeits- oder Lehrverhältnis über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeits- oder Lehrvertrags, aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeits- oder Lehrverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit dies emit dem Arbeits- oder Lehrverhältnis im Zusammenhange stehen; ausgenommen sind Streitigkeiten, deren Gegenstand die Erfindung eines Arbeitnehmers bildet, soweit es sich nicht nur um Ansprüche auf eine Vergütung oder Entschädigung für die Erfindung handelt, und Streitigkeiten der nach § 481 HGB. Zur Schiffsbesatzung gehörenden Personen;

  3. 3.

    für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit dies emit dem Arbeits- oder Lehrverhältnis im Zusammenhang stehen;

  4. 4.

    für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus den §§ 86, 87 BRG.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1929 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Walder, W., Wörmbcke, M. (1929). Gesetzliche Bestimmungen aus dem Arbeitsgerichtsgesetz. In: Schiedswesen in Arbeitssachen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32711-1_3

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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