Zusammenfassung
Bei Schnittwerkzeugen kommt das Arbeitsverfahren „Schneiden“ in Frage und ist nach dem AWF begrifflich wie folgt festgelegt:
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1.
Schneiden ist Werkstofftrennen.
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2.
Ausschneiden ist vollständiges Trennen des Werkstoffes längs einer in sich geschlossenen Linie mittels Schnitt oder Schere.
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3.
Abschneiden ist vollständiges Trennen des Werkstoffes längs einer nicht in sich geschlossenen Linie mittels Schnitt oder Schere.
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4.
Einschneiden ist teilweises Trennen mittels Schnitt oder S chere.
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5.
Lochen ist das Ausschneiden einer beliebigen Innenform mittels Schnitt oder Schere.
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6.
Beschneiden ist Abschneiden von überflüssigem Werkstoff bei geschnittenen, gebogenen und gezogenen Teilen mit Schnitt oder Maschine.
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7.
Abgraten ist das Abschneiden von überflüssigem Werkstoff bei Form-, Preß- oder Gußteilen mittels Schnitt.
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8.
Nachschneiden ist das Kleinerschneiden flacher Teile in entgegengesetzter Richtung zur vorhergehenden Schnittrichtung mittels Schnitt zur Erreichung scharfer Kanten und glatter Schnittflächen.
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9.
Stechen ist das Durchziehen (Durchreißen) der Spitze eines Dornes durch flachen Werkstoff zwecks Erreichung runder, nietenähnlicher oder sonstiger herausgerissener Formen mittels Stechwerkzeuges.
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Kaczmarek, E. (1941). Schnittwerkzeuge. In: Schneiden und Stanzen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33856-8_2
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