Zusammenfassung
Überblicken wir nun das Ergebnis unserer gesamten Versuche mit den drei verschiedenen Staubarten Zement-, Tabak- und Tonschieferstaub, so muß festgestellt werden, daß der letztere in allen unseren Versuchsreihen sich als der gefährlichste erwiesen hat. Seine lungenschädigenden Eigenschaften stehen sowohl für die experimentelle Pneumonokoniose wie für die Beförderung der experimentellen Lungentuberkulose außer Frage. Besonders deutlich wurde diese tuberkulosefördernde Eigenschaft in den Vergleichsversuchen, zu deren Anstellung mit Tuberkelbazillen vorimmunisierte Tiere und die drei in Frage stehenden Staubarten gleichzeitig herangezogen wurden. Man sah dann deutlich, daß die Immunität gegenüber der Reinfektionsdosis fast nur durchbrochen wurde bei den Versuchstieren, die der Tonschieferstaub einatmung ausgesetzt gewesen waren. Diese lungenschädigende Eigenschaft des Tonschieferstaubes dürfte einmal auf dem verhältnismäßig hohen SiO2-Gehalt, mit nur 11 vH an Al2O3 gebundener Kieselsäure, beruhen, während die übrigen 46 vH unlöslich sind und zum größten Teil aus Quarz und Feldspat bestehen, denen man nie ihren gefährlichen Charakter abgesprochen hat. Weiter handelt es sich hier nicht um einen reinen Tonschieferstaub, sondern um einen solchen, dem Sandsteinstaub beigemengt ist, dessen Gefährlichkeit wohl feststeht. Hierauf weist ja auch Beyer in seinem schon früher erwähnten Artikel über das Gesteinstaubsicherungsverfahren hin. Wegen seiner Gefährlichkeit für das Lungengewebe lehnt er Sandsteinstaub zur Verwendung bei der Gesteinstaubsicherung ab.
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Jötten, K.W., Kortmann, T. (1929). Schlußbetrachtung. In: Gewerbestaub und Lungentuberkulose. Schriften aus dem Gesamtgebiet der Gewerbehygiene. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34556-6_4
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