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Part of the book series: Schriften aus dem Gesamtgebiet der Gewerbehygiene ((SGG,volume 6))

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Zusammenfassung

Wenn ich in meinem Referat (S. 17) die an die Berufsgenossenschaft zu erstattende Meldung dem Geschädigten zu übertragen vorschlug, so leitete mich dabei der Gedanke, daß auf diesem Wege die größtmögliche Vollständigkeit der Anzeigen zu erreichen sei, da der Geschädigte doch das größte Interesse an der Erstattung der Anzeige hat. Wendet man dagegen ein, daß der Arbeiter sehr häufig zu indolent und allem Schreibwerk zu sehr abgeneigt, oft auch infolge schlechter Schulbildung nicht imstande sei, einen Vordruck brauchbar auszufüllen, so wäre dem entgegenzuhalten, daß man von Angehörigen eines Volkes, die mit 20 Jahren für reif erachtet werden, ihre Volksvertretung und ihr Staatsoberhaupt zu wählen, eigentlich auch die Erstattung einer Meldung zu eigenem Vorteil erwarten kann. Aber ich glaube trotzdem, daß dieses Argument nicht durchdringen wird, und halte als Ausweg die Bachfeldschen Vorschläge für gut durchführbar.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1921 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Francke, E. (1921). Schlußwort. In: Francke, E., Bachfeld (eds) Die Meldepflicht der Berufskrankheiten. Schriften aus dem Gesamtgebiet der Gewerbehygiene, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34596-2_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-34596-2_3

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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