Zusammenfassung
Menschenbild, Gesundheitsbegriff und Fachkompetenz des Therapeuten bestimmen innerhalb des berufsethischen Rahmens dessen Verhältnis zum Patienten. Die idealen Therapeuteneigenschaften (Empathie, Wertschätzung, Kongruenz) wurden von der humanistischen Psychologie formuliert. Psychiatrische Notfallinterventionen erfordern trotzdem ein rasches, entschlossenes Handeln, das bei krankheitsbedingter Uneinsichtigkeit auch eine stationäre Zwangsunterbringung des Betroffenen erforderlich machen kann. Die hauptsächlichen Gründe hierfür sind selbst- oder fremdschädigendes Verhalten bzw. akute Suizidalität; im Betreuungsfall meist Selbstgefährdung infolge (demenzieller) Verwahrlosung. Eine Hospitalisierung eines psychisch Kranken oder sonst wie hilflosen Menschen gegen seinen erklärten Willen, jedoch zu seinem Schutz, ist als freiheitsentziehende Maßnahme an definierte gesetzliche Vorgaben (richterliche Entscheidung) gebunden, die in den Unterbringungsgesetzen bzw. im Betreuungsrecht kodifiziert sind. Zwangsbehandlungen unterliegen ebenfalls dem richterlichen Vorbehalt.
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Payk, T.R. (2017). Umgang mit Patienten. Zwangsmaßnahmen. In: Psychologische Heilkunde. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-53820-3_7
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