Zusammenfassung
Schon lange beschäftigen sich Gesetzgeber, Justiz, Forschung und auch die Öffentlichkeit mit der Frage, wie die Dauer von Gerichtsverfahren verkürzt werden könnte.l) Das Arbeitsgerichtsgesetz sieht vor, daß (wohl im Vergleich zur Zivilgerichtsbarkeit) das „Verfahren in allen Rechtszügen zu beschleunigen“ sei (§ 9, I,1) und räumt unter den Arbeitssachen den Kündigungsverfahren noch eine besondere Stellung im Hinblick auf eine schnelle Erledigung ein (§ 61 a). Es ist nicht unumstritten, ob die einzelnen Bestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes, die den ‚Beschleunigungsgrundsatz‘ umsetzen, wirklich dazu dienen, daß Arbeitsgerichtsverfahren, und unter ihnen besonders Kündigungsverfahren, besonders schnell erledigt werden.2)
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Anmerkungen
Es gibt inzwischen aus drei Gerichtszweigen Monographien zu diesem Komplex, die sich mit den ‘Rechtstatsachen zur Dauer’ beschäftigen: Gottfried Baumgärtel/Peter Mes (Hrsg.), Rechtstatsachen zur Dauer des Zivilprozesses (erste Instanz), Düsseldorf 1971; dieselben, Rechtstatsachen zur Dauer des Zivilprozesses, Düsseldorf 1972; Carl Hermann Ule, Rechtstatsachen zur Dauer des Verwaltungs-(Finanz-)Prozesses, Berlin 1977; Harry Rohwer-Kahlmann, Rechtstatsachen zur Dauer des Sozialprozesses, Berlin 1979. Diesen Untersuchungen ist nicht nur der Titel gemeinsam. Trotz eigener Datenerhebungen werden stets die Kategorien der amtlichen Statistik verwendet.
siehe dazu: Wolfram Zitscher, Eine neue Art der Prozeßbeschleunigung und Verfahrensbereinigung, in ZfA, 10. Jahrgang, 1979, S.559–598. Zitscher bringt auch umfangreiche Literaturhinweise 2u Verfahrensrecht und -dauer von Arbeitssachen. Amüsant und lehrreich zugleich sind seine Ausführungen über und Ausfälle gegen rechtssoziologische Forschungsvorhaben.
Vgl. dazu die Vorschläge von Erhard Blankenburg u.a., Die Rechtspflegestatistiken - Analyse der Benutzerinteressen und Vorschläge für eine neue Konzeption, Berlin 1978
So z.B. Josef Falke/Armin Höland/Barbara Rhode/Gabriele Zimmermann, Kündigungspraxis und Kündigungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland, Band II, Bonn 1981, S.862 ff. Auch Zitscher, a.a.O., S.561 verwendet das arithmetische Mittel, wobei er die Durchschnitte der Erledigungen dreier Monate ungewichtet zur Bildung eines Gesamtdurchschnitts heranzieht. Der Weg ist originell, das Ergebnis ist unbrauchbar.
Man denke an den Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung (BT-Drucksache 9/1851), der sich zwar auf die Untersuchungen von Rohwer-Kahlmann bzw. Ule stützt (Anm. 1), sich aber nicht auf Erfahrungen in anderen Gerichtszweigen bezieht.
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Brandt, L. (1983). Zur Dauer von Arbeitsgerichtsverfahren. In: Ellermann-Witt, R., Rottleuther, H., Russig, H. (eds) Kündigungspraxis, Kündigungsschutz und Probleme der Arbeitsgerichtsbarkeit. Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, vol 45. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01695-3_7
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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