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Probleme der betrieblichen Altersversorgung

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Grundfragen der betrieblichen Personalpolitik
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Zusammenfassung

Von den sogenannten drei Säulen1) der institutionellen Altersvorsorge2), nämlich der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der Lebensversicherung, findet die zweite in letzter Zeit in der Öffentlichkeit mehr Beachtung. Das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß das Bundesarbeitsministerium 1968 erklärte: „Die gesetzliche Rentenversicherung bietet die ‚Grundversicherung‘ von derzeit etwa der Hälfte der Aktivbezüge; diese wird von der Betrieblichen Altersversorgung und der Privaten Lebensversicherung auf das von der Bevölkerung erstrebte Gesamtversorgungsniveau aufgestockt.“ Damit wurde der betrieblichen Altersversorgung insbesondere für den Teil der Bevölkerung, der nicht die nötige Einsicht oder die erforderlichen Mittel für den Abschluß einer Lebensversicherung besitzt, eine sozialpolitische Supplementärfunktion zugeschrieben. Um die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung zu verbessern, hat das Bundesarbeitsministerium einen paritätisch zusammengesetzten Arbeitskreis gebildet, dem je sechs Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite angehören. Die Gewerkschaften haben sich dieser Aufgabe angenommen, und mehrere große Insolvenzen der letzten Jahre lassen den Wunsch nach einer allgemein zuverlässigeren Absicherung der betrieblichen Altersversorgung vordringlich erscheinen. Der sozialpolitische Ausschuß des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen hat sich ebenfalls eingehend mit den neuen Aspekten der betrieblichen Altersversorgung befaßt3).

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Literatur

  1. G. Heubeck (Private - Lebensversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung als Komponenten der Vorsorge, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, 1970, Heft 2/3, S. 318) will besser von drei Schichten sprechen, denn „nebeneinanderstehende Säulen, die verschieden hoch sind, würden wohl ein unzureichendes Fundament für ein auf diesen Säulen ruhendes, sicher sein sollendes Dach liefern“.

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  2. Nicht eingegangen wird hier auf Möglichkeiten individueller Altersvorsorge, wie Bildung von Sparguthaben, Abschluß individueller Lebensversicherungsverträge, Kauf von Wertpapieren, Erwerb von Grundvermögen usw., die auch anderen Motiven entspringen können

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  3. Mit freiwilligen Unterstützungsleistungen an ihre Arbeiter begannen die Gute-HoffnungsHütte 1832, Krupp 1858, Dyckerhoff 1864, Siemens 1872, Hoechst 1892. vgl. E. Heissmann, Die Chancen der betrieblichen Altersversorgung ¡ª Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld der Sozialpolitik, in: Vorträge anläßlich der Lebensleiter-Tagung am 12./13. April 1967 in Stuttgart, hrsg. von Allianz-Lebensversicherungs-AG, S. 3.

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  4. R. Winter, Hohes Gehalt ¡ª Niedrige Rente, in: Die Welt vom 12. 2. 1966.

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  5. E. Heissmann, Die betriebliche Altersversorgung 1m Spiegel der sozialpolitischen Diskussion, Wiesbaden 1968, S. 14; derselbe, Die betriebliche Altersversorgung im politischen und wirtschaftlichen Meinungsstreit, Wiesbaden 1969. Ferner: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Gesprächsunterlage für die Sozialpolitische Gesprächsrunde am B. Juli 1970, S. 3.

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  6. Ebenda, S. 3.

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  7. „Gesprächsunterlage“.

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  8. G. Heubeck, a. a. O., S. 330.

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  9. „Gesprächsunterlage“, S. 4. Zum Vergleich: 1967 ausgezahlte Renten in der Rentenversicherung der Arbeiter 18,2 Mrd. DM, in der Angestelltenversicherung 10,3 Mrd. DM (Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 1970, S. 362/363).

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  10. K. Hax, Belegschaft, Altersversorgung der¡­, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Band I, Stuttgart 1956, Sp. 569 ff.

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  11. Pensionsrückstellungen werden von den Finanzbehörden nicht in allen Fällen als gewinnmindernd anerkannt. Während bei Kapitalgesellschaften gewinnmindernde Rückstellungen auch für geschäftsführende Gesellschafter anerkannt werden, sind seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. 2. 1967 bei Personenunternehmen gewinnmindernde Rückstellungen für die betriebliche Alterssicherung der geschäftsführenden Unternehmer nicht mehr zugelassen. Bereits gebildete Rückstellungen sind stufenweise gewinnerhöhend aufzulösen. Mehrere selbständige Unternehmen versuchen mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer, durch Klagen gegen Gewinnfestsetzungsbescheide der Finanzämter die Frage erneut zur Entscheidung vor den Bundesfinanzhof zu bringen (laut Handelsblatt Nr. 36 vom 22. 2. 1971, S. 3).

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  12. Nach Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, August 1969, S. 25.

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  13. Siehe W. Jacobs, Lexikon der Sozialversicherung, Frankfurt a. M. - Hamburg 1971, S. 124. 18) E. Heissmann, Die betriebliche Altersversorgung im Spiegel der sozialpolitischen Diskussion, a. a. O., S. 12.

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  14. Siehe E. Rolcke und F. Korsch, Betriebliche Pensionskassen, in: 50 Jahre materielle Versicherungsaufsicht, hrsg. von W. Rohrbeck, Berlin 1952, S. 68 ff. Diesem Aufsatz sind auch die folgenden historischen Daten entnommen.

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  15. ) E. Rolcke und F. Korsch, a. a. O., S. 72.

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  16. ) Ebenda, S. 80. “) Ebenda, S. 81.

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  17. ) E. Rolcke und F. Korsch, a. a. O., S. 81. “) Ebenda, S. 82.

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  18. E. Rolcke und F. Korsch, a. a. O., S. 91.

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  19. W. Mahr, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, in: Staatslexikon, 11. Bd. (3. Erg.-Bd.), Freiburg 1970, Sp. 75.

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  20. Vgl. die Angaben über Pensions-und Sterbekassen im Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt Jahrgang 1970, S. 348.

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  21. G. Heubeck, a. a. O., S. 330. Diese Studie ist unter dem Titel „Mehr Licht in die Betriebliche Altersversorgung“ besprochen in: Sozialer Fortschritt, Heft 11, November 1970, S. 248 ¡ª250. Daß von 3754 angeschriebenen Unternehmen nur 732 geantwortet haben, zeigt, in welchem Ausmaß die betriebliche Altersversorgung als „top secret” behandelt wird, sollte aber auch zur Vorsicht vor weitgehenden Schlußfolgerungen mahnen.

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  22. G. Heubeck, a. a. O., S. 330.

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  23. „Gesprächsunterlage“, S. 3.

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  24. G. Heubeck, a. a. O., S. 330. Das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1970, S. 351 beziffert nach Angaben des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs-und Bausparwesen die Vermögensanlagen der Pensionskassen Ende 1968 auf nicht ganz 11,1 Mrd. DM, was so die Schätzung Heubecks bestätigt. Die Deutsche Bundesbahn kommt ¡ª berücksichtigt man die andere Gliederung ¡ª zu ähnlichen Zahlen wie in der obenstehenden Tabelle. Vgl. Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, August 1969, S. 23.

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  25. Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 1970, S. 351. Die Deutsche Bundesbank schätzt (a. a. O. S. 23) die Vermögensanlagen der Lebensversicherungen 1968 auf 43,4 Mrd. DM.

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  26. Diesem von den Versicherungsunternehmen befürchteten negativen Effekt steht jedoch auch ein positiver gegenüber: Mit der Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung werden sich vermehrte Rückdeckungsnotwendigkeiten zugunsten der Versicherungsunternehmen ergeben.

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  27. Vgl. die mehrfach zitierten Aufsätze von G. Heubeck, O. Garde und E. Heissmann. Ferner W. Hartmann, Versicherungspläne als Gestaltungsmittel betrieblicher Versorgungsregelungen, in: Vorträge anläßlich der Lebensleiter-Tagung am 12./13. April 1967 in Stuttgart, hrsg. von Allianz-Lebensversicherungs-AG.

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  28. Das Bundesaufsichtsamt wirkt in ständiger Übung darauf hin, den Rechtsanspruch auch auf den Firmenbeitrag auszudehnen bzw. eine Aufrechterfialtung von Leistungen beim Ausscheidenden, sei es beitragsfrei, sei es unter Fortsetzung der Beitragszahlung durch den Ausscheidenden selbst, zu ermöglichen. „Doch hat natürlich auch die Ausweitung der Grenzen ihre Grenzen; denn bei erheblicher Fluktuation würde eine betriebliche Pensionskasse im Laufe der Zeit wesentlich mehr Betriebsfremde zu versorgen haben als betriebseigene Pensionsberechtigte.“ Siehe G. Heubeck, a. a. 0., S. 343.

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  29. G. Heubeck (a. a. O., S. 344) fiihrt als mahnendes Beispiel an: „Bei einer deutschen Pensionskasse, bei der der großzügige Arbeitgeber bei jedem Ausscheiden aus dem Betrieb, aus was für Gründen auch immer, die Deckungsmittel aus der Pensionskasse mitgab, führte dies mit der beginnenden Vollbeschäftigung zu einer überdimensionalen Fluktuation mit dem ausschließlichen Hintergrund der Mittelbeschaffung für Konsumgüter, wie Motorrad, Fernsehgerät, Auto usw.“

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  30. Siehe Handelsblatt vom 18. 1. 1971: Die Betriebliche Altersversorgung bleibt umstritten. ¡ª Nach der von Heubeck zitierten Studie von Towers, Perrin, Forster und Crosby, Inc. sollen Regelungen über die Unverfallbarkeit häufiger sein als bisher vermutet. Vgl. G. Heubeck, a. a. O., S. 344.

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  31. G. Heubeck, a. a. O., S. 343/344.

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  32. Siehe die kurze und gute lJbersicht von G. Schach, Dem Zugriff der Gläubiger entzogen, in: Christ und Welt, Nr. 2 vom B. 1. 1971, S. 21.

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  33. Ob der Versuch, „auf dem Weg über eine Rückdeckung von Versorgungsansprüchen und einer Abtretung dieser Rückdeckungsversicherung bei Eintritt des Konkurses eine gewisse Sicherung zu bewirken“, einen rechtlich gangbaren Weg darstellt, ist noch nicht entschieden. Siehe G. Heubeck, a. a. O., S. 344.

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  34. ) G. Heubeck, a. a. O., S. 344/345.

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  35. ) Nach Handelsblatt vom 18. 1. 1971. “) „Gesprächsunterlage”, S. 9.

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  36. Vgl. H. Meenzen, Bald beitragsfreie Renten?, in: Christ und Welt, Nr. 50 vom 11. 12. 1970, S. 22.

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  37. W. Hartmann, Betriebliche Altersversorgung: Gibt es einen Kompromiß?, in: Sozialer Fortschritt, 1971, Heft 1, S. 6/7.

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Walter Braun (Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein)Hugo Kossbiel Gerhard Reber

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Mahr, W. (1972). Probleme der betrieblichen Altersversorgung. In: Braun, W., Kossbiel, H., Reber, G. (eds) Grundfragen der betrieblichen Personalpolitik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02050-9_9

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