Zusammenfassung
Die Abschreibung ist eine Methode der Aufwands-/Kostenerfassung für Abnutzung bzw. Wertminderung von Wirtschaftsgütern (im Regelfall des Anlagevermögens) oder — was das gleiche ist — eine Aufteilung der Anschaffungsausgaben auf die Jahre der Nutzung. Die jährliche Abschreibung ist der Betrag, der zur Substanzerhaltung 1) als Aufwand verrechnet wird, um — vorausgesetzt, daß er im Gewinn hereinkommt — zur Wiederbeschaffung von Anlagen zu dienen. Ob die Abschreibungsmittel zunächst für andere Zwecke verwandt werden, ist eine Frage für sich.
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Zum Problem der Substanzerhaltung unter den jeweils gegebenen Bedingungen vgl. Schnettler, Betriebsanalyse, 2. Aufl., Stuttgart 1960, S. 17 ff.
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Schnettler, A. (1961). Beziehungen zwischen Abschreibungsmethoden, Abschreibungszinsen, kalkulatorischen Zinsen und Kapazitätserweiterungseffekt (der kalkulatorische Zinseffekt). In: Bellinger, B. (eds) Gegenwartsfragen der Unternehmung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02475-0_15
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