Zusammenfassung
Die Information ist ohne Zweifel die Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung einer Kontrollfunktion. In Großbritannien ist die Regierung verpflichtet, dem Unterhaus alle Informationsquellen, die es benötigt, zur Verfügung zu stellen, wenn hierbei nicht Interessen des Staates gefährdet werden. Da die Informationen der Regierung für das Unterhaus gedacht sind, müssen sie auch jedem einzelnen Mitglied zur Verfügung stehen. Für diese Regel gibt es allerdings Ausnahmen. Als z. B. ein Parlamentsausschuß zur Untersuchung des Secret Service gebildet wurde, gab dieser Ausschuß drei führenden Mitgliedern der Opposition Einsicht in seinen Bericht, ohne denselben anderen Abgeordneten zur Kenntnis zu geben. Im 18. Jahrhundert standen die Regierungen der Informierung des Unterhauses noch sehr reserviert gegenüber, während sie heute nur allzu willens sind, dieses zu tun. Blau- und Weißbücher, Gesetzesentwürfe und deren Erläuterungen fließen den Abgeordneten in einer solchen Vielzahl zu, daß diese ihr Interesse auf bestimmte Gebiete besonders konzentrieren müssen, wenn sie überhaupt die Chance haben wollen, die Masse dieser Informationen geistig einigermaßen zu bewältigen.
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Fellowes, E. (1963). Die Kontrollinstanzen. In: Die Kontrolle der Exekutive durch das britische Unterhaus. Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 110. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02946-5_4
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