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Der Verkaufsfreie Halbtag als Moderne Forderung

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Ladenzeiten im Einzelhandel
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Zusammenfassung

Die Frage des verkaufsfreien wöchentlichen Halbtages wird seit fast 20 Jahren100), insbesondere in der Nachkriegszeit, im Einzelhandel und in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Man bezeichnet es als „das Ladenzeitproblem“schlechthin. Daß es ein echtes Problem darstellt, zeigt die immer offenbarer werdende Unmöglichkeit, eine allen Teilen gerecht erscheinende Lösung zu finden. Es stehen gegenüber den sozialen und mittelständischen Interessen die Verbraucherwünsche, dem Arbeitgeberstandpunkte der Arbeitnehmerstandpunkt. Innerhalb des Einzelhandels bestehen Interessengegensätze zwischen Groß- und Kleinbetrieben, ländlichen und städtischen Betrieben, zudem zwischen den verschiedenen Branchen. Außerdem wird diese Frage unter arbeitspolitischen, organisatorischen und Kosten-Gesichtspunkten gesehen. Aber selbst innerhalb der einzelnen Gruppen besteht keine Einheitlichkeit der Auffassungen.

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Referenzen

  1. Vgl. Ruberg: Absatzförderung im Einzelhandel, Wiesbaden 1938 S. 65.

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  2. Dieser Ausdruck ist in neuerer Zeit entstanden, er bedeutet, daß das Personal bei weiterer Offenhaltung der Geschäfte schichtweise abwechselnd den freien Halbtag erhält.

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  3. Bundeseinheitlicher Ladenschluß am Mittwochnachmittag. 2. Bundeseinheitlicher Ladenschluß am Samstagnachmittag. 3. Bundeseinheitlicher Ladenschluß am Samstagnach-mittag mit Ausnahme des ersten Samstags im Monat. 4. Ladenschluß am Montagvormittag. 5. Ladenschluß am Montagvormittag für alle Einzelhandelsgeschäfte, soweit sie nicht dem Lebensmittelhandel zugehören. Ladenschluß für den Lebensmittelhandel am Mittwochnachmittag. 6. Turnusmäßiger Wechsel des halben freien Tages für die Angestellten bei unveränderter Geschäftszeit (sog. „rollender“ Halbtag). 7. Ladenzeit wie Punkt 6; turnus-mäßige Gewährung eines ganzen freien Tages an die Angestellten, und zwar alle 14 Tage. 8. Gesetzliche Bestimmung, daß alle Einzelhandelsgeschäfte wöchentlich an einem Nachmittag oder Vormittag zu schließen haben, wobei die Festsetzung ihnen selbst überlassen bleibt. 9. Bundesrahmengesetz, daß ein freier Nachmittag, evtl. auch der Ladenschluß am Nachmittag, festzusetzen ist mit Durchführung auf Landesebene. 10. Vertagung der Lösung auf einen späteren Termin unter Belassung des derzeitigen Zustandes.

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  4. Ob die Einführung eines freien halben Tages als Ausgleich für regelmäßige Über-beanspruchungen angesehen werden, bzw. ob er als isolierte Maßnahme in allen Fällen die 48-Stundenwoche herbeiführen kann, muß bezweifelt werden. Vor allem im Lebensmittel-handel und in ländlichen Bezirken werden heute Arbeitszeiten von täglich 15 Stunden und wöchentlich 60 bis 65 Stunden festgestellt, vgl. Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten, Bundesrepublik Deutschland und Land Berlin 1950, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit, Bayern S. 69, Stuttgart und Nordwürttemberg S. 14.

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  5. Teurer a. a. O. S. 148.

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  6. Um Ladenschluß, Sonnabendfrühschluß und Sonntagsruhe im Einzelhandel, Denk-schrift der DAG Hamburg, März 1953 S. 14.

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  7. Jahresbericht der Gewerbeaufsichtsbeamten, a. a. O. Berlin S. 21.

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  8. Über diesbezügliche Versuche in Amerika wird weiter unten berichtet, vgl. S. 128.

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  9. Wenn am Samstagnachmittag geschlossen würde, müßte mit der Beschäftigung der wegfallenden fünf Aushilfen in den Abendstunden der anderen Wochentage bzw. am Samstagvormittag gerechnet werden. Eine Kürzung der Löhne dürfte nicht in Betracht kommen.

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  10. Jede der 60 Verkäuferinnen muß an vier Halbtagen — zwei Ganztagen ersetzt werden. Zur Errechnung des erforderlichen Mehrbedarfes an Personal muß man — soweit er durch die in diesem Falle unumgängliche Neueinstellung von vollen Kräften, also Festangestellten, gedeckt werden soll — die Summe der freien Halbtage 60 X 2 = 120 durch 23 Tage dividieren, da der Arbeitsmonat dieser vollen Kräfte sich ebenfalls auf 23 Wochentage belauft. Diese Division ergibt 5V23. Mithin sind fünf Ganztagskräfte einzustellen. Für die fehlenden fünf Tage wird man fünf Ganztagsaushilfen (oder zehn Halbtagsaus-hilfen) im Monat mehr beschäftigen müssen.

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  11. Sieben volle Verkaufskräfte müssen an 14 Tagen des Monats ersetzt werden = eine zusätzliche Halbtagskraft.

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  12. Diese Positionen würden ohne Ersatzkräfte auskommen.

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  13. Der Betrieb verfügt über eine moderne Ölheizung.

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  14. Eine vollständige stichwortartige Übersicht über die Vor- und Nachteile der im Vordergrund der Diskussion stehenden Lösungsvorschläge findet sich im Anhang des Buches.

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  15. Eine Nachprüfung dieser Argumente erübrigt sich, denn sie gehen von der Auf-fassung aus, daß der Kunde zur Erhaltung der Geschäfte, nicht aber der Einzelhandel zur Versorgung des Konsumenten da ist. (Vgl. auch hierzu das Argument: 2 b) bb.)

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  16. Vgl. den Abschnitt über „Die Ladenzeitregelung als Problem in den Grenzgebieten S.183

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  17. Diese Verallgemeinerung ist, wie aus den folgenden Untersuchungen hervorgeht, unrichtig.

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  18. Diese Behauptung wurde an Hand eines bekannten großen Textilbetriebes geprüft: Deutlich zu beobachten ist eine teilweise Verlagerung der Einkäufe von Samstag auf Montag bei einem Samstagfrühschluß (1950: Mo: 19,83%, 1953: Mo: 11,59%). — Die behauptete Verlagerung der Einkäufe von Montag auf Samstag ist jedoch nicht festzustellen. Sie ist allerdings denkbar bei reinen Lebensmittelgeschäften.

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  19. Vergleiche unten Seite 103 f.

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  20. Vgl. David J. Luck: Store Hours For Shopping Goods Retailers, a. a. O. S. 16. 118) Aus diesem Grunde müssen die zahlreichen in der Regel nur auf wenigen Wochen beruhenden Untersuchungen der Industrie- und Handelskammern mit Vorsicht betrachtet werden.

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  21. Vgl. den Abschnitt über „Die Ladenzeitregelung als Problem in den Grenzgebieten“, S. 138.

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  22. Grünbaum: a. a. O. S. 48.

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  23. Wie dringend der Bedarf an diesem Tage oft ist, zeigt die Beobachtung, daß die Frauen ihre Männer am Lohntag am Fabriktor erwarten, um mit dem soeben empfangenen Lohn Einkäufe zu tätigen. Einige Städte reagieren darauf mit einer am Freitag verlängerten Geschäftszeit. Vgl. die Kurven von Düsseldorf-Oberbilk (Abb. 8), Hamburg (Abb. 26), Aschaffenburg (Abb. 34), Pirmasens (Abb. 35), Frankenthal (Abb. 32).

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  24. Ein Zusammentreffen des Samstages mit dem Monatsultimo läßt die Umsätze noch stärker ansteigen (Zusammenwirken von Freizeit und Geldfülle). Wie entscheidend dabei aber der Faktor Freizeit ist, zeigt die vergleichsweise Steigerung der Umsätze in einem Schuhfilialunternehmen an Ultimoterminen, die auf einen Samstag und auf andere Vgl. F. f. H.-Mitteilungen, a. a. O. S. 24.

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  25. Vgl. Zeitschrift „Textilwirtschaft“ vom 15. 10. 1953.

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  26. Die Berechnungsgrundlage der jeweils ersten Woche im Monat ist nicht ganz einwandfrei, da am Monatsanfang allgemein eine erhöhte Kauftätigkeit der Gehaltsempfänger festzustellen ist. Da jedoch die Zahlen in Prozenten angegeben sind und der Tag des Monatsanfangs bei 12 Wochen sich gleichmäßig auf alle Wochentage verteilt, können die Zahlen unter dem Vorbehalt der Anm. 118 als stichhaltig angesehen werden.

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  27. Auf Grund derselben Feststellung schlössen in Köln (vom 8. Mai bis 1. Sept. 1953) 11 Textilhäuser jeden Freitagmorgen bis 13.30 Uhr (Textilmitteilungen vom 23. 6. 1953).

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  28. Dieses Ergebnis wird nur durch den Fleischwarenabsatz mit 32 % übertroffen.

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  29. Daß diese Erscheinung in den anderen Kurven nicht so zum Ausdruck kommt, liegt daran, daß die Beamten nur einen geringen Bevölkerungsanteil ausmachen und ihre Einkaufshandlungen von anderen Schichten überkompensiert werden.

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  30. Statistisches Landesamt von NRW, Dr. Danielzig: Rhythmus der Einkaufszeiten, erschienen im Handelsblatt vom 17. 8. 1953. Diese Untersuchung, die auf der Abschreibung der Einkäufe von 125 ausgesuchten Haushaltungen in zwei Monaten beruht, kommtzu dem zweifelhaften Ergebnis, daß sämtliche Textilien und Schuhe am Montag bevorzugt eingekauft werden. Dies widerspricht den Erfahrungen sämtlicher Betriebe, mit denen der Verfasser im Verlauf seiner Arbeit in Berührung kam.

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  31. Vgl. auch F. f. H.-Mitteilungen, 2. Jg. Nr. 4/5 S. 21. „Bei vielen Waren des periodischen Bedarfs ist eine merkliche Umsatzsteigerung am Montag zu beobachten; im Handel mit Haushaltungsgegenständen (z. B. Glas, Porzellan, Teppich- und Möbelstoffen, Gardinen) scheinen die Umsätze am Montag sogar oft höher zu sein als an irgendeinem anderen Wochentag.“

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  32. a. a. O. S. 4.

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  33. a. a. O. S. 6.

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  34. Dr. Heckmann: Der verkaufsfreie Nachmittag, offizielle Stellungnahme des Fleischergewerbes in der Allgemeinen Fleischerzeitung Nr. 34, Jg. 1952.

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  35. In vielen Fällen werden auch die Betriebskapazitäten der Schlachterläden nicht ausreichen, um den außerordentlichen Kundenandrang am Samstagvormittag zu bewältigen.

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  36. Vgl. Dr. Danielzig: „Rhythmus der Einkaufszeiten“, Handelsblatt v. 17. 8. 1953.

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  37. Hiermit dürfte die Notwendigkeit, den Kioskenhandel am Sonntag weiterhin offenzuhalten, dargetan sein.

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  38. Vielfach richtet sich die Hausfrau mit ihren Stadteinkäufen nach den Markttagen ein.

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  39. Böttcher, a. a. O. S. 3.

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  40. Böttcher, a. a. O. S. 4.

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  41. Artikel: „Abstimmung über freien Nachmittag“, Industriekurier Jg. 1954 Nr. 26.

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  42. Böttcher, K. W, a. a. O. S. 2.

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  43. Besonders ist hier an den erheblichen Fremdenverkehr gedacht, der in Hamburg eine große Rolle als Mehrumsatzbringer spielt.

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  44. Böttcher, a. a. O. S. 3.

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  45. Dieser Begriff hat sich in diesem Zusammenhang eingebürgert.

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  46. Giesey F.: Psychologisches Wörterbuch, Leipzig und Berlin 1921, Seite 58.

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  47. Etwa durch Werbeaktionen: „Kauft in der ruhigen Wochenmittel“oder durch Rabatt gewährung und besondere Verkaufsveranstaltungen zur Belebung der ruhigen Tage.

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  48. Grünbaum, a. a. O. S. 58.

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  49. Vgl. z. B. Abb. 8, S. 93, oder Abb. 9, S. 95, die deutlich auf die besonders starke Betonung des Samstaggeschäftes in Industrieorten hinweisen.

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  50. Eine geheime Abstimmung in 109 Freiburger Firmen ergab 1951 allerdings das Gegenteil. Auf die Frage: „Sind die Angestellten mit dem Sonnabend-Schluß um 18.00 Uhreinverstanden?“stimmten in 78 Firmen die Angestellten einstimmig für, in 31 Firmen die Mehrheit gegen diese Regelung. (Vergleiche Textilmitteilungen vom 6. Dez. 1951.) Ob diese Abstimmungen (vor allem in Betrieben mit einer geringen Zahl von Angestellten) die tatsächliche Meinung der Angestellten oder nur die Ansicht der Betriebsinhaber wiedergeben, läßt sich nicht entscheiden. Es empfiehlt sich aber ihre vorsichtige Beurteilung. In einigen Betrieben wurde auf Befragen des Verfassers von einer Anzahl von Angestellten geäußert, daß sie bei einer prozentualen Umsatzibeteiligung, wie sie vor allem in Textil-häusern vielfach gewährt wird, auf den Samstagnachmittagverkauf nur ungern verzichten würden.

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  51. Vergleiche oben S. 84.

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  52. Durch folgende Organisation des rollenden Halbtages könnte den Angestellten in sechswöchentlichen Abständen sogar eine zweitägige Arbeitsruhe (von Samstagmittag bis Montagmittag) ermöglicht werden. (Fortsetzung auf S. 111)112

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Schoneweg, R. (1955). Der Verkaufsfreie Halbtag als Moderne Forderung. In: Ladenzeiten im Einzelhandel. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04196-2_5

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