Zusammenfassung
In den vorigen Kapiteln dieser Arbeit wurde die Frage untersucht, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Weiterbildungsinvestitionen ihrer Arbeitnehmer finanzieren. Aufgrund der wichtigen Rolle, die das Fluktuationsverhalten der Arbeitnehmer für diese Entscheidungen spielt, wurde auch der Frage nachgegangen, welcher Zusammenhang zwischen dem Fluktuationsverhalten der Arbeitnehmer und den Weiterbildungsinvestitionen des Arbeitgebers besteht. In diesem Kapitel werden vertragliche Möglichkeiten, insbesondere die Verwendung von Rückzahlungsklauseln, zur Absicherung von Weiterbildungsinvestitionen gegen das Fluktuationsrisiko untersucht. Dabei werden einleitend zunächst die empirische Verwendung von Rückzahlungsklauseln (5.1.) und die gängige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln näher dargestellt (5.2.). Unter Ausblendung des personalpolitischen Kontextes wird dann zunächst eine „isolierte“ ökonomische Analyse dieses Instrumentes und der Rechtsprechung dazu vorgenommen (5.3.), deren Ergebnisse anschließend wieder in den personalpolitischen Kontext gestellt werden (5.4.).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. Pawlik (1995), S. 50ff.
Sass/Sengenberger/Weltz (1974), S. 123.
Vgl. Weiß (1990), S. 158.
Vgl. Meyer-Riedt (1993), S. 102.
Vgl. Sadowski/Decker (1993b), S. 136f.
Vgl. Weiß (1990).
Vgl. Weiß (1994), S. 138.
Vgl. Knoll/Koss (1995).
Vgl. Knoll/Koss (1995), S. 410, zur Rücklaufquote S. 406 und Fußnote 13.
Aus dem Text Knoll/Koss (1995) wird nicht deutlich, warum die Autoren ein Wettbewerbsverbot als „Bindungsmechanismus“ betrachten.
Vgl. Koenig (1968), Blomeyer/Buchner (1969), Bussmann (1977), Becker-Schaffner (1991), Hanau/Stoffels (1992), Bundesarbeitsgericht (1991), (1994a), (1994b), (1995), Sander (1996). Dabei werden in den Veröffentlichungen aus den 60er Jahren auch Rückzahlungsklauseln für verschiedene Leistungen des Arbeitgebers, die nicht dem Weiterbildungsbereich zuzuordnen sind, untersucht, z.B. für Weihnachtsgratifikationen. In dieser Arbeit werden jedoch nur Rückzahlungsklauseln untersucht, die sich auf Weiterbildungsinvestitionen beziehen.
Neuere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes sind abgedruckt in Bundesarbeitsgericht (1991), (1994a), (1994b), (1995).
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 20–34.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 27f.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 23.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 33, mit weiteren Angaben zu den ergangenen Urteilen.
Vgl. Becker-Schaffner (1991), S. 1012, Bundesarbeitsgericht (1994), S. 1726.
Vgl. Bundesarbeitsgericht (1994), S. 1727.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 36, Becker-Schaffner (1991), S. 1017f.
Dies ist die in der Praxis übliche Staffelung, vgl. Becker-Schaffner (1991), S. 1018.
Hanau/Stoffels (1992), S. 45.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 43.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 46.
Ausnahmen sind Pawlik (1995) mit einer ausführlichen Arbeit, Knoll/Koss (1995) mit einer kurzen Erwähnung von Rückzahlungsklauseln.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 4 mit genaueren Angaben zu den Urteilen.
Vgl. Knoll/Koss (1995), S. 410.
Vgl. Pawlik (1995), S. 115–140.
Pawlik (1995), S. 116f.
Vgl. Pawlik (1995), S. 121.
Die Formulierung der Frage zeigt sehr deutlich, daß Pawlik tatsächlich von einem positiven Einfluß auf die innere Bindung ausgeht: „Bitte kreuzen Sie an, wie gut Ihrer Meinung nach die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln dazu geeignet ist, die innere Bindung des an der Personalentwicklungsmaßnahme teilnehmenden Mitarbeiters positiv zu beeinflussen“, vgl. Pawlik (1995), S. 157. In den Fragebogen wurden von insgesamt 41 Unternehmen die Antwortkategorien „wenig geeignet“ oder „ungeeignet“ angekreuzt. An dieser Stelle kann nicht festgestellt werden, ob die Befragten eine mangelnde Eignung der Klauseln zur Herstellung einer positiven Bindung oder eine insgesamt negative Wirkung der Klausel auf die Bindung zum Ausdruck bringen wollten.
Vgl. zu diesen Angaben Pawlik (1995), S. 126f und Fußnote 2 auf S. 127.
Von den insgesamt 49 Unternehmen übernehmen 36 unter bestimmten Bedingungen Rückzahlungsverpflichtungen, darunter 15, die selbst Klauseln einsetzen, und 21, die selbst keine Klauseln einsetzen. Vgl. Pawlik (1995), S. 73.
Vgl. Hanau/Stoffels (1992), S. 35ff und die Ausführungen in Abschnitt 5. 2.
Hier ergeben sich interessante Parallelen zu Sadowskis Theorie unternehmensfinanzierter Berufsbildungsinvestitionen: Bildungsausgaben erhöhen dort das Reputationskapital eines Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt, vgl. Sadowski (1980).
Vgl. Pawlik (1995), S. 49ff.
Vgl. die Arbeiten von Stevens (1993), (1994).
Vgl. auch Pawlik (1995), S. 28ff. zum Abwanderungs-bzw. Fluktuationsrisiko und zum Irrtum hinsichtlich des Qualifizierungspotentials einer Maßnahme. Pawlik nennt als weiteres Risiko für den Arbeitnehmer Irrtum hinsichtlich der Merkmale des mit der Teilnahme angestrebten neuen Arbeitsplatzes.
Vgl. Meyer-Riedt (1993), S. 102.
Vgl. Schmidt (1995), S. 875.
Vgl. Weiß (1994), S. 114.
Rights and permissions
Copyright information
© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Alewell, D. (1997). Rückzahlungsklauseln als Instrument zur Sicherung von Weiterbildungsinvestitionen. In: Die Finanzierung betrieblicher Weiterbildungsinvestitionen. Neue betriebswirtschaftliche Forschung, vol 216. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05957-8_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-05957-8_5
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-12826-1
Online ISBN: 978-3-663-05957-8
eBook Packages: Springer Book Archive