Zusammenfassung
Fabrikneue Paletten, die als Ware eigener Art aufgeliefert werden, z. B. zum Versand vom Hersteller zum Käufer, gehören als Gut der Wagenladungsklasse C/D unter die Tarifstellen Gnr 16311) DEGT/RKT und 1638 RKT für „Paletten“. Darunter fallen weiterhin die Paletten, die an ein Reparaturwerk aufgeliefert werden. Diese Tarifstellen sind auch maßgebend für nicht fabrikneue Paletten, die im Lastlauf mit einem anderen Verkehrsträger befördert wurden und der Bahn oder dem Güterfernverkehr auf der Straße zum Leer-Rücktransport im Wagenladungsverkehr übergeben werden.
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Hilger, P. (1965). Versand von fabrikneuen Paletten bei der Deutschen Bundesbahn und im gewerblichen Güterfernverkehr. In: Paletten. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07546-2_10
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