Zusammenfassung
Gegenstand dieses Teils D. ist die Frage, was ausländische Unternehmen zu einer Direktinvestition in China veranlaßt und inwieweit dabei die durch die chinesische Regierung ausgestalteten Standortfaktoren ein unternehmerisches Engagement fördern bzw. hemmen.
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Literatur
Die Befragungsmethode in Form persönlicher Interviews konnte sicherstellen, daß Fragen bis auf einige Angaben zu Umsatz und Investitionsvolumen, die einige Unternehmen aus Geheimhaltungsgründen nicht preisgeben wollten, vollständig beantwortet wurden. Das persönliche Gespräch erlaubte zudem beiden Seiten, Zwischenfragen zu stellen. Im Rahmen der Befragung wurden fast ausschließlich Mitglieder des oberen Management interviewt. Von den Befragungsteilnehmern hatten 50% die Position eines Managing Director, 39% die eines General Manager und 11% waren Manager im Unternehmen. Somit wurden die Gespräche mit den für die Investitionsentscheidung Verantwortlichen geführt. Dadurch konnten die Fragen nicht durch einen anderen Mitarbeiter im Unternehmen beantwortet werden, wie dies bei schriftlichen Erhebungen der Fall sein kann. Zu den Vor-und Nachteilen schriftlicher und mündlicher Befragungsmethoden siehe Unger (1997).
Folgende Unternehmen erklärten sich zur Teilnahme an der Befragung bereit: Volkswagen, Audi, Henkel (Tianjin/ Guilin), Rexroth, Demag, Balzers, Gospa, Voith, BASF (Shanghai, Nanjing), Barmag, Harting, Dywidag, Astel-Peiniger, Siemens-Bosch Hausgeräte (Wuxi, Suzhou, Nanjing), SKW Trostberg (VIAG)(Guangzhou, Shanghai, Tianjin), Tesa (Beiersdorf), Medical (Beidersdorf) und Linde. Zudem ist der Autor dankbar, persönliche Gespräche mit Professoren der Hong Kong Baptist University, Hong Kong University und Mitarbeitern folgender Institutionen und Unternehmen geführt zu haben: Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft in Hong Kong und Shanghai, Deutsches Haus in Shanghai, China Council for the Promotion of International Trade/ Hong Kong, Rexall/ Hong Kong, Fiducia/ Hong Kong, Coopers & Lybrand/ Hong Kong, Bank of China/Hong Kong, Deutsches Konsulat in Hong Kong. Ferner waren folgende Organisationen und Unternehmen bereit, chinaspezifische Informationen bereitzustellen: IHK Köln, BfAi-Köln, IHK Hannover, IHK Leipzig, Hong Kong Trade Development Council, Stinnes AG/Mühlheim und Adolf Würth GmbH/Künzelsau.
Siehe die Frage 14 des Fragebogens im Anhang.
Die qualitative Inhaltsanalyse ist ein Auswertungs-und Interpretationsverfahren für verbale Daten. Grundformen zur Auswertung sind hierbei die systematische Zusammenfassung, die vorliegende Texte auf ein überschaubare Form reduziert; die Explikation (Kontextanalyse), die weitere Informationen heranzieht, um unverständliche Stellen im Kontext zu erfassen und die Strukturierung, die inhaltliche Aspekte systematisiert. Siehe zu den methodischen Grundlagen der qualitativen Inhaltsanalyse Kepper, 1996, S.58 ff. Im Rahmen der vorliegenden Erhebung wurde eine systematische Zusammenfassung durchgeführt, die erlaubte, das verbale Datenmaterial um nicht-themenspezifische Äußerungen zu kürzen. Dadurch wurden lediglich die zentralen Aussagen der Interviewteilnehmer verwertet.
Gerade solche “weichen” Standortfaktoren können die Investitionsentscheidung eines ausländischen Unternehmens erheblich beeinflussen (vgl. Busch; Klös, 1995, S.10 f). Dies ist auch für die VR China in besonderem Maße geltend. Siehe auch Teil D.4.8.
Im Rahmen des persönlichen Gesprächs konnten gerade mit der Frage nach den Bestimmungsgründen einer Bewertung Tendenzaussagen erkannt werden. Dies trifft insbesondere hei der Bewertung außerökonomischer Faktoren (z.B. Rechtsprechung, Bürokratie) zu. Hier sind im Zuge der weiteren Öffnungspolitik Anpassungen an internationale Geschäftsgepflogenheiten zu erwarten. Jedoch wiesen die deutschen Entscheidungsträger hei der Frage nach den Bestimmungsgründen ihrer Bewertung darauf hin, daß solche Anpassungsprozesse im Hinblick auf die große kulturelle Distanz des chinesischen Marktes nur langfristig realisiert werden. Siehe hierzu Teil D.4.8.
In diesem Kontext ist auf eine schriftliche Umfrage von 96 europäischen Unternehmen der Unternehmensberatung Fiducia zu Ende des Jahres 1997 hinzuweisen. Danach liegt die Zeit bis zum Erreichen des Break-EvenPoints im Durchschnitt bei 3,5 Jahren im Gegensatz zu den durchschnittlich 2,6 geplanten Jahren (vgl. Fiducia, 1998, S.30). Im Jahr 1995 lag die durchschnittliche Zeitspanne bis zum Break-
Die 1.500 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung unterteilen sich in 608 Vertretungsbüros, 667 Equity Joint Ventures, 51 Contractual Joint Ventures und 182 WFOE (vgl. o.V., I 998b, S.45).
Vgl. Wang, Z., 1996, S.69.
Vgl. Fiducia (Hrsg.), 1998, S.20.
Vgl. EIU (Hrsg.), 1997, S.87.
Vgl. HKTDC (Hrsg.), 1997, S.22. Im neunten Fünfjahresplan (1996–2000) und aus den Aussagen Jiang Zemins auf dem 15. Parteitag lassen sich unter anderem folgende Maßnahmen zur Unterstützung der ärmeren Regionen in Zentral-und Westchina erkennen: den Provinzen in Zentral-und Westchina sollen mehr Entscheidungsbefugnisse in der Anziehung ausländischer Direktinvestitionen eingeräumt werden, wie sie bereits die Küstenprovinzen genießen. Ausländische Investoren, die sich in BOT-Projekten oder bei Projekttinanzierungen in den Binnenlandsprovinzen engagieren, können mit steuerlichen Vorzügen und vergleichsweise billigen Arbeitskräften rechnen (vgl. Dong, 1998a, S.3 f). Projekte zur Ressourcenerschließung und zur Verbesserung der Infrastruktureinrichtungen werden durch die Führung in Beijing finanziert. Weiterhin sollen Produktionskapazitäten aus der Ostregion in die Inlandsprovinzen verlagert werden. So wurden bereits Kapazitäten in der Textilverarbeitung von Shanghai nach Xinjiang in Nordwestchina verlagert.
Diese Einschätzung läßt sich auch durch eine Telefonbefragung des HKTDC belegen, die im Januar 1997 bei 805 Unternehmen in Hong Kong durchgeführt wurde. Auf die Frage, ob die im neunten Fünfjahresplan gewährten Vorzüge für die Inlandsprovinzen Investitionen in Zentral-und Westchina fördern würden, befanden insgesamt über 74%, daß die beabsichtigen Maßnahmen “nicht sehr förderlich” bzw. “nicht förderlich” seien (vgl. HKTDC (Hrsg.), 1997, S.21 O.
In Tianjin haben sich dabei überdurchschnittlich viele deutsche Unternehmen niedergelassen. Dies wird auch in der vorliegenden Studie ersichtlich (siehe auch die Tabelle 11).
Offenbar nehmen Geschäftsleute aus diesen beiden Regionen für die Entwicklung des Immobiliensektors eine positivere Bewertung als europäische oder amerikanische Investoren vor, die oftmals vor dem nicht abgesicherten Rechtsrahmen zurückschrecken (vgl. Bohner et al., 1995, S.17).
Vgl. PRC Year Book (Hrsg.), 1997, 5.518.
In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur ist häufig auch eine Einteilung der Bestimmungsgründe in folgende vier Gruppen zu erkennen: Absatz-, Kosten-, Beschaffungs-und Umweltorientierung (siehe z.B. Bauerschmitz, 1995, S.31 ff; Plum, 1994, S.14 ff). Für die vorliegende Untersuchung bietet es sich an, die vier Gruppen in absatz-und kostenorientierte Motive zusammenzufassen. Absatzorientierte Motive werden gesondert betrachtet; wohingegen die beschaffungs-und umweltorientierten Motive unter die kostenorientierten Bestimmungsgründen subsumiert werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß die aus beschaffungs-und umweltorientierten Motiven getätigten Direktinvestitionen letztlich zu Kosteneinsparungen führen sollen. Während bei beschaffungsorientierten Motiven versucht wird, die Zulieferung von Rohstoffen und Vorprodukten und deren Bezugsmöglichkeit zu günstigen Preisen zu sichern, werden umweltorientierte Direktinvestitionen getätigt, um weniger strenge Umweltauflagen in einem Land zu nutzen (vgl. Plum, 1994, S.25). Folglich sollen auch diese umweltorientierten Investitionen zu Kostenersparnissen führen. Eine Zusammenfassung mit den kostenorientierten Zielsetzungen erscheint daher zweckmäßig.
In der Veränderung der politisch-ökonomischen Rahmenbedingungen bzw. in der unternehmerischen Innovationstätigkeit, die ihrerseits diese Rahmenbedingungen verändern kann, liegt auch ein Potential für neue Absatzmöglichkeiten. Entwickelt ein Unternehmen erfolgreich absatzreife neue Produkte bzw. Prozesse, so ist damit zu rechnen, daß andere Unternehmen diese Innovationen imitieren werden und sich neue Marktstrukturen bilden. Durch solche Veränderungen können Wachtumsprozesse in der Volkswirtschaft ausgelöst werden (siehe hierzu Schumpeter, 1951).
Siehe zum Beispiel DEG (Hrsg.), 1997, S.4; Liu, Xiaming et al., 1997, S.313 ff; Geissbauer, 1996, S.4; Bohnet et al., 1995, S.57. Überhaupt ist die Absatzorientierung das bedeutendste Motiv bei ausländischen Direktinvestition, wie zahlreiche Studien belegen. Zu einer Übersicht über Studien zur Motivforschung siehe Beyfuß, 1987, S.28 ff; Pott, 1983, S.33 ff; Bauerschmitz, 1995, S.31 ff.
Diese Ansicht belegt auch eine schriftliche Umfrage unter 134 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung der Unternehmensberatung Roland Berger und der deutschen Botschaft zu Ende des Jahres 1997. Danach sind 80% der befragten Unternehmen mit ihren Betriebsergebnissen zufrieden und 94% der Befragten würde ihre Investition wiederholen (vgl. Li, 1998, S.4 f). Dennoch haben viele Unternehmen das chinesische Marktpotential überwertet. In einer Umfrage von EIU bei 22 multinationalen Konzernen räumten 55% ein, daß sie mit ihren anfänglichen Ertragserwartungen zu hoch lagen (vgl. EIU, 1997, S.IX).
Wie bereits in Kapitel B.3 festgehalten wurde, ist nicht davon auszugehen, daß die VR China im gleichen Maße wie andere Staaten in Südostasien von der Wirtschaftskrise betroffen sein wird.
Diese Aussagen entsprechen der oligopolistischen Reaktionshypothese. Sie geht davon aus, daß multinationale Unternehmen vorwiegend in oligopolistischen Märkten agieren. In einem solchen Markt ist mit sofortigen Folgereaktionen der Wettbewerber zu rechnen, wenn das oligopolistische Gleichgewicht gestört wird, also einzelne Oligopolisten offensive Aktionen vornehmen, die Reaktionen der Konkurrenten hervorrufen. Investiert ein multinationales Unternehmen in einem ausländischen Markt, so sehen sich gemäß der oligopolistischen Reaktionshypothese seine Konkurrenten, dazu gezwungen zu folgen (Follow-the-leader-Strategie). Zahlreiche Konkurrenten investieren im Ausland, da sie befürchten, durch reine Exportaktivitäten Marktanteile zu verlieren. Zur Theorie der oligopolistischen Reaktion in ihrer ursprünglichen Fassung siehe Knickerbocker, 1973.
Im Gegensatz zu japanischen Direktinvestitionen in der Europäischen Union, die unter anderem die Umgehung von Handelshemmnissen zum Ziel haben, stellen die protektionistischen Maßnahmen der chinesischen Regierung somit nicht unmittelbar einen Grund für Direktinvestitionen dar. Aus chinesischer Sicht erscheint die Aufrechterhaltung solcher Handelsschranken im Rahmen einer Importsubstitutionsstrategie sinnvoll, auch wenn sie von Handelspartnern kritisiert werden. Zur Außenhandelssituation siehe auch Teil B.3.
Nach der Produktlebenszyklushypothese von Vernon ist gerade bei einer Produktneueinführung oder einer Produktdifferenzierung die Marktnähe erforderlich. Gerade in Entwicklungsländern, in denen infolge des mangelnden technischen Fortschritts hohe Kommunikationskosten bestehen, ist während der Produkteinführungsphase eine enge Koordination zwischen Forschung-und Entwicklung, Produktion und Absatz erforderlich. Zur Produktlebenszyklushypothese siehe Vernon (1979).
Inbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen stellt die Aufforderung oder Empfehlung eines größeren Abnehmers ins Ausland zu folgen (“Kielwasserinvestitionen”) ein Anstoßfaktor für Direktinvestitionen im Ausland dar (vgl. Borrmann et al., 1996, S.71).
Dies entspricht auch den primären Zielsetzungen von Unternehmen aus Taiwan, die im Zuge steigender Lohnkosten in Taiwan ihre Produktionsstätten auf das chinesische Festland verlagern. Sie bevorzugen das chinesische Festland auch vor anderen Standorten in Südostasien aufgrund derselben Sprache und der geographischen Nähe, wodurch Transportkosten niedrig bleiben (vgl. Chevalerias, 1997, S.38 f; vgl. auch Wang, 1995a, S.13).
Eines der befragten, mittelständischen Unternehmen nutzt die Produktionsstätte in der VR China gar nicht mehr als “verlängerte Werkbank” des deutschen Betriebes, sondern die Unternehmensführung entschloß sich zu einer vollständigen Verlagerung der Produktionsstätte nach China bei einer gleichzeitigen Errichtung des Hauptgeschäftssitzes in Hong Kong. Das befragte Unternehmen stellt somit kein “deutsches” Unternehmen mehr dar, und es läßt sich argumentieren, daß es damit nicht mehr Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sein sollte. Der Autor entschied sich jedoch, das befragte Unternehmen in die Studie miteinzuschließen, da zum einen der Besitzer der Unternehmung deutscher Nationalität ist, der Wechsel des Hauptgeschäftssitzes erst 1997 vollzogen wurde und vor allem, weil das Beispiel die Einstellung vieler privater Unternehmer gegenüber dem Standort Deutschland widerspiegelt.
Damit stellen die bestehenden Umweltauflagen kein ausschlaggebendes Kriterium für eine Standortverlagerung dar. Dies entspricht auch einer Reihe empirischer Untersuchungen, bei denen kein signifikanter Zusammenhang zwischen Umweltschutzauflagen in Deutschland und der Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland gefunden werden konnte. Zu einer Übersicht siehe Blazejczak, 1993, S.20 f.
Vgl. Fischer, 1997, S.12; DEG (Hrsg.), 1996, S.6. Das gesamte Kohlevorkommen wird auf 1.002 Mrd. Tonnen geschätzt, das sich hauptsächlich im Norden als auch in den Provinzen Henan, Sichuan und Yunnan findet (vgl. PRC Year Book (Hrsg.), 1997, S.424).
Ferner wurden siebet größere Erdöl-und Gasfelder im Küstenbereich entdeckt, wofür die potentiell förderbare Erdölmenge auf über 10 Mrd. Tonnen geschätzt wird. Die Mineralienreserven auf dem Meeresboden werden mit 436 Mio. Tonnen angegeben. Strände, die sich für Aquakulturen eignen, erstrecken sich über 1,3 Mio. Hektar. Bei einer Gesamtküstenlänge von etwa 33.000 Kilometern, mehr als 6.500 Inseln und über 70 ökonomisch wichtigen Fischsorten bei einem jährlichen Fang zwischen 4 bis 4,7 Mio. Tonnen bietet es sich an, die Entwicklung von Meeresfarmen für die Fischzucht voranzutreiben und Stützpunkte für den Abbau von Rohstoffen auf dem Meeresboden zu errichten (vgl. MOFERT (Hrsg.), 1995, S.37 D.
Vgl. DEG (Hrsg.), 1996, S.6.
Im Zuge steigender Einkommen in der VR China - insbesondere für qualifiziertes Personal - ist jedoch damit zu rechnen, daß auf mittlere und lange Sicht die marktorientierten Motive dominant bleiben. Dies erklärt sich auch in den Theorien der Direktinvestition, die zumeist davon ausgehen, daß Umsatz-bzw. Gewinnsteigerungen die wesentlichen Ziele der Unternehmung und damit auch Grund für die zunehmende Internationalisierung sind (vgl. Beyfuß, 1992, S.36)
In den Phasen-Modellen der Internationalisierung stellt die ausländische Direktinvestition die letzte Form und damit die risikoreichste und kapitalintensivste Form des Eintritts in einen ausländischen Markt dar. Diese Phasenansätze gehen von verschiedenen Prozessen der Internationalisierung der Unternehmung aus. Danach werden angesichts des mangelhaften Informations-und Vertrautheitszustand mit dem Gastland zuerst Exportaktivitäten aufgenommen. Erst nachdem das Unternehmen Erfahrungen im ausländischen Markt gewonnen hat, werden risikoreichere Investitionen aufgenommen (z.B. Lizenzvergabe, Direktinvestition). Vgl. zum Phasen-Modell der Internationalisierung Johnson; Widersheim-Paul, 1974. Neben diesen dynamischen Modellen (vgl. auch das Produktlebenszykluskonzept von Vernon, 1979) finden sich in den Theorien der Internationalen Unternehmung eine Reihe von Ansätzen zur Erklärung verschiedener Markteintrittsformen. Eine allgemeine Übersicht über die einzelnen Erklärungsansätze bieten Pues, 1994, S.40 ff; Haas, 1996, S.4I ff. Hervorzuheben ist der eklektische Ansatz von Dunning, der verschiedene Theorien der Internationalen Unternehmung zu einem Ansatz integriert und damit die verschiedenen Formen des Markteintritts (Export, Lizenzvergabe, Direktinvestition) erklärt. Danach wird eine Unternehmung im Ausland eine Direktinvestition durchführen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: die Unternehmung verfügt über firmenspezifische Wettbewerbsvorteile (z.B. innovatives Produkt), kann Internalisierungsvorteile nutzen (z.B. der Schutz geistigen Eigentums ist im Ausland nicht gewährleistet, dadurch ist die unternehmensinterne Koordination kostengünstiger, das heißt die eigene Fertigung vor Ort, als eine Lizenzvergabe) und von Standortvorteilen im Ausland profitieren (z.B. Lohnkostenvorteile). Sind keine Standortvorteile im Ausland aber Internalisierungsvorteile vorhanden, wird sich die Unternehmung für den Markteintritt über Exportaktivitäten entscheiden. Zum eklektischen Ansatz siehe Dunning, 1977; 1979.
In der Umfrage der Beratungsgesellschaft Fiducia gaben 67,5% der befragten Unternehmen, die in den folgenden Jahren ihre Geschäftsaktivitäten in der VR China ausweiten wollen, an, daß sie sich bei einer neuen Direktinvestition für ein WFOE entscheiden würden (vgl. Fiducia, 1998, S.75).
In Tabelle 13 ist zu ersehen, daß in der vorliegenden Studie die meisten Unternehmen den Markteintritt über ein Equity Joint Venture (63%; WFOE: 29%) wählten. Differenziert man hingegen nach dem Investitionsjahr, so zeigt sich in der Umfrage, daß 43% der Unternehmen, die nach 1996 in der VR China investierten, die Markteintrittsform des WFOE bevorzugten.
Allerdings sind selbst in streng regulierten Industrien wie dem Telekommunikations-oder dem Automobilbereich Ausnahmen möglich, wie Motorola in Tianjin und General Motors in Guangzhou mit der Etablierung eines WFOE bewiesen haben (vgl. Vanhonacker, 1997, S.136).
Hierbei ist zu beachten, daß der Aktienhandel strengen Genehmigungspflichten unterliegt und die Gründung von Aktiengesellschaften bei Equity Joint Ventures mit zeitlich limitierter Vertragsdauer nicht gestattet ist (vgl. Brahm; Li, 1996, S.25; Bohnet et al., 1995, S.6 f).
Siehe Bill; Zhang (1996). In diesem Zusammenhang ist auf das von Hofstede entwickelte Konzept der “kulturellen Distanz” hinzuweisen. Danach werden internationale Unternehmungen eher in solchen Märkten investieren, die mit dem Heimatmarkt gemeinsame kulturelle Dimensionen (z.B. Arbeitsmentalität, Religion, Lebensstil) aufweisen. Zum Konzept der kulturellen Distanz siehe Hofstede (1993).
Bei diesem Vorgehen bietet sich beispielsweise eine Verteilung der Eigentumsanteile von 50% für den deutschen Partner, 35% für den chinesischen Partner und 15% für den Minderheitsgesellschafter aus einem chinesischen Kulturkreis an (vgl. Güldner, 1997, S.9).
Zu den Problemen, die sich bei der Erstellung der Feasibility-Studie ergeben können, siehe auch Janus, 1997a, S.18 f.
Vgl. Janus, 1997a, S.19; Clifford et al., 1997, S.40. Daß die Zeit zur Sichtung potentieller Kooperationspartner gut eingesetzt und die Wahl des richtigen Joint Venture-Partners kein einfacher Prozeß ist, wird auch durch eine schriftliche Befragung von 96 europäischen Unternehmen belegt, in der 69% der Befragten die Wahl des richtigen Joint Venture-Partners als schwierig empfanden. Häufig besteht die Mitgift des chinesischen Partners in zu großen Belegschaften, veralteter Technik und das vorhandene Vertriebssystem erweist sich als ineffizient (vgl. Fiducia (Hrsg.), 1998, S.39 f). Ein Beurteilungskatalog für einen potentiellen, chinesischen Joint Venture-Partner findet sich z.B. bei Schwantes (1991).
Überdies kommt es bei der Produktion zu erhöhtem Wasser-und Energieverbrauch, da vielfach Wasser-oder Gashähne offen gelassen werden und für die Reinigung von Maschinen aufbereitetes Wasser verwendet wird.
Vgl. Johnstone, 1998, S.8.
Daneben führt die Joint Venture Gründung auch zu einer Prestigesteigerung des eigenen Unternehmens sowie zur Erlangung persönlicher Privilegien vor allem für das obere Management (vgl. Stucken, 1997, S.10 f).
Die investitionsrechtlichen Bestimmungen und Druck von Seiten der chinesischen Regierung war insbesondere zu Beginn der neunziger Jahre dafür ausschlaggebend, daß sich ausländische Partner für ein Joint Venture entschieden (vgl. Beamish, 1993, S.33 f).
Daß ein gutes Beziehungsgeflecht zu Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft ausländischen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, belegt auch eine Studie von Luo. Seine Umfrage bei 128 Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung in der Provinz Jiangsu bestätigt die Hypothese, daß Unternehmen, die ein auf Guanxi basierendes Verkaufsmarketing betreiben, signifikant bessere Absatzergebnisse vorweisen können (vgl. Luo, 1997, S.51 ff).
Zu dieser Einschätzung vgl. auch Grosse, 1998, S.26.
Zum Aufbau eines solchen Beziehungsgeflechts können Geschenke gezielt als Mittel der Sozialtechnik genutzt werden. Dabei sollten die Geschenke den chinesischen, kulturellen Eigenheiten angepaßt sein (vgl. Bühler, 1998, S.11). Zum Aufbau von Guanxi siehe auch Kutschker; Schmid, 1997, S.175 ff.
Vgl. Nölting, 1997, S.80. Vgl. auch Wettwer, 1996, S.37.
Diese Investitionsstrategie verfolgen beispielsweise Unternehmen aus Taiwan, die sich mit der Wahl eines Staatsbetriebes als Joint Venture Partner Zulieferungen sichern wollen (vgl. Chevalerias, 1997, S.40).
Das Kooperationsunternehmen wird häufig als Vorstufe zu einem Engagement in Form eines Equity Joint Ventures gesehen (vgl. Brahm; Li, 1996, S.35).
Hier offenbaren sich erneut die Befürchtungen der chinesischen Regierung, daß der chinesische Sozialismus durch den Zufluß ausländischen Kapitals Schaden nehmen könnte (vgl. Li, 1996, S.90 f). Indem die chinesische Führung ausländischen Investoren gerade die Medien-und Kommunikationsbereiche vorenthält, versucht sie, ihr staatlich festgelegtes Informationsmonopol beizubehalten. Im freien Informationsfluß und in der ausländischen Kontrolle über diese Wirtschaftsbereiche erkennt sie eine Gefährdung des bestehenden politischen Herrschaftsapparates. Siehe auch Teil C.5.3 dieser Arbeit.
Die Erfüllung der 50%-Exportquote für WFOE ist in vielen Fällen von Verhandlungen mit den chinesischen Behörden abhängig. Allgemein ist anzunehmen, daß WFOE mehr als Joint Ventures exportieren, obgleich Fälle bekannt sind, daß einige WFOE die Quoten bewußt nicht einhalten und dabei nicht mit Sanktionen von staatlicher Seite rechnen müssen. Gleichermaßen ist es vor allem bei Unternehmen aus dem Hochtechnologiebereich möglich, daß den Exporterfordernissen gar nicht nachgekommen wird (vgl. Chevalerias, 1997, S.40; Vanhonacker, 1997, S.137). Insgesamt bleibt festzuhalten, daß die formal festgesetzte Exportverpflichtung kaum durchgesetzt wird (vgl. o.V., 1997q, S.1).
Reine Auslandsgesellschaften werden auch vorrangig in Branchen zugelassen, in denen chinesische Unternehmen nicht oder nur sehr begrenzt vertreten sind (vgl. Geissbauer, 1996, S.I 12).
Zu den weiteren Schritten bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit siehe z.B. Bartscher; Kusch (1997).
Vgl. o.V., I997q, S.1; o.V., 1997r, S.I.
Beispielsweise will der amerikanische Konsumgüterhersteller Johnson & Johnson künftig jede Investition in China mit WFOE durchführen (vgl. Vanhonacker, 1997, S.I31).
Vgl. o.V., 1997r, S.1; Nölting, 1997, S.68 f.
Hinsichtlich der Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zu den WFOE ist anzumerken, daß die Aussagekraft der Ergebnisse aufgrund der geringen Fallzahl beschränkt ist. Jedoch läßt sich diese Relevanzeinschätzung der Bestimmungsgründe deutscher Unternehmen für eine bestimmte Markteintrittsalternative auch in anderen Studien wiederfinden. In einer schriftlichen Befragung der deutschen Außenhandelskammer Hong Kong zum Ende des Jahres 1997 gab die Mehrheit der befragten 216 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung an, daß die Unabhängigkeit bei der Unternehmensführung der ausschlaggebende Grund für die Wahl einer 100%m eines Industry and Commerce Hong Kong, South China, Vietnam (Hrsg.), 1998, S.24).
Vgl. Bohnet et al., 1995, S.8.
Vgl. Brahm; Li, 1996, S.57 f.
Dabei ist die Verarbeitung angelieferten Materials eine weitverbreitete Form der Kooperation, bei der der chinesische Partner die von der ausländischen Seite gelieferten Rohmaterialien verarbeitet oder Einzelteile wieder zusammensetzt (vgl. HSBC (Hrsg.), 1997, S.31 f). Gleichermaßen stellt die Lizenzvergabe häufig den ersten Schritt für eine künftige, engere Form der Zusammenarbeit zwischen einem chinesischen und ausländischen Partner dar. Hierbei verpflichtet sich ein chinesischer Partner für eine Lizenzgebühr eine bestimmte Produktionsmenge herzustellen (vgl. Tseng et. al., I 996b, S.184). Gemäß dem Principal-Agent Ansatz liegt eine Schwierigkeit bei der Lizenzvergabe darin, daß chinesischer (Agent) und ausländischer Partner (Principal) divergierende Zielvorstellungen haben. So kann für die chinesische Seite eine Verletzung (illegitimer Verkauf) der gewerblichen Schutzrechte gewinnbringend sein. Um einen solchen Vertragsbruch zu vermeiden, kann der Principal entweder den Handlungsspielraum des Agenten einschränken oder ihn durch Anreizmechanismen zu einem zielkonformen Verhalten veranlassen (zum Principal-Agent Ansatz siehe z.B. Freese, 1992, S.220 ff). Daneben sind auch andere Kooperationsformen wie BOT-Projekte im Infrastrukturbereich (siehe Teil C.5) oder Franchising möglich (siehe Teil B.4.2 dieser Arbeit). In der Realität werden häufig viele Kooperationsformen nebeneinander angewendet. So kann bei der Verarbeitung von angelieferten Materialien auch die Lizenzvergabe eine Rolle spielen. Zu einer Übersicht siehe auch Bohner et al., 1995, S.9 ff.
Die genannten Vorteile sind jedoch nicht als zeitlos gültig zu betrachten. Versteht man Wettbewerb als einen dynamischen Prozeß, “der durch eine Folge von Vorstoß-und Verfolgungsphasen gekennzeichnet ist, wobei Marktunvollkommenheiten Ergebnis initiativer Wettbewerbshandlungen und zugleich wieder Voraussetzung für imitatorische Wettbewerbshandlungen sind.” (Schmidt, 1996, S.57), so wird sich dieser Wettbewerbsdruck auch auf die Bestimmungsgründe für eine Markteintrittswahl auswirken. Wie in Teil D.2.2.1 gezeigt wurde, ist gerade der Wettbewerbsdruck ein Grund für ausländische Unternehmen sich in der VR China zu engagieren. Dabei wählen sie vermehrt den Zugang über ein WFOE, um bei der Unternehmensführung unabhängig entscheiden und damit schneller auf sich verändernde Wettbewerbsstrukturen reagieren zu können.
Die Frage, ob mehr Managementkontrolle einen höheren Kapitaleinsatz rechtfertigt, wird sich jede Unternehmung bei einer Direktinvestition im Ausland stellen. Jedoch sind die in der Abbildung angegebenen Vorteile für die jeweiligen Gesellschaftsformen insbesondere für den Markteintritt in China relevant. Allgemein formulierte Aussagen über die Vorteile einer Tochtergesellschaft mit Leistungserstellung im Ausland (z.B. Ausschöpfung komparativer Kostenvorteile, Aufbau einer “Insider-Position”, geringe Abhängigkeit von Handelsrestriktionen) (vgl. Waning, 1994, S.182), sind nur beschränkt auf die Situation in der VR China übertragbar. Wie diese und andere zitierte Studien belegen, ist vor allem die Unabhängigkeit bei der Unternehmensführung und bei der Standortfrage die entscheidende Determinante für die Wahl einer 100%-Auslandsgesellschaft. Pues nennt beispielsweise als besonderen Vorteil einer vollständigen Tochtergesellschaft für osteuropäische Länder die höhere Akzeptanz unter der Bevölkerung des Gastlandes, da die ausländische Unternehmung als einheimischer Betrieb betrachtet wird (vgl. Pues, 1994, S.102). Gerade für die VR China dürfte jedoch die Beibehaltung des eigenen Unternehmensprofils und der Auftritt als ausländisches Unternehmen erfolgversprechender sein. Unter chinesischen Konsumenten werden besonders ausländische Produkte stark nachgefragt (siehe auch Teil B.4.1). Waning nennt als allgemeine Bestimmungsgründe für die Wahl eines Kooperationspartners die Ausstattung des Partners mit Ressourcen und Kapital, Kenntnisse über den ausländischen Zielmarkt, der Marktanteil etc. (vgl. Waning, 1994, S.195). Für die VR China gilt jedoch, daß der zentrale Grund für eine Kooperation mit einem chinesischen Partner dessen Beziehungen zu Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik (guanxi) sind. Damit sich ein solches Netzwerk erfolgreich etablieren kann, ist es auch von ausländischer Seite notwendig, ein Bewußtsein für diese soziokulturellen Besonderheiten aufzubauen. Gilroy betont, daß nicht die bloße Existenz unternehmensspezifscher Vorteile den Erfolg eines Netzwerkes sicherstellen wird, sondern gerade auch das Wissen der Entscheidungsträger in Unternehmen um solche möglichen soziokulturellen Unterschiede (vgl. Gilroy, 1993, S.140). Diese Tatsache ist in besonderem Maße für die VR China zutreffend.
Zu dieser Vorgehensweise siehe auch Bauerschmiiz, 1995, 5.131.
Vergleiche Frage 12 des Fragebogens im Anhang.
Vgl. z.B. Kraus, 1970, S.28. Siehe auch Teil C.l. Schließlich wurden in der vorliegenden Befragung die Lage-und Fühlungsvorteile aus rein praktischen Gesichtspunkten unter einer Gruppe zusammengefaßt, da die Bedeutung der Fühlungsvorteile für deutsche Direktinvestoren bei ihrer Standortentscheidung eine zu geringe Rolle spielt, als daß hier die Bildung einer eigenständigen Standortfaktorgruppe sinnvoll scheint. In der nachfolgenden Interpretation wird der möglichen Unterscheidung in Lage-und Fühlungsvorteile Rechnung getragen.
Daß der Marktnähe im allgemeinen eine zentrale Rolle bei der Standortentscheidung zukommt, wird auch in anderen Studien ersichtlich. Eine Befragung der Europäischen Kommission von 87 Unternehmen, die in einem Land der Europäischen Union investieren wollten, belegt die hohe Bedeutung des Standortfaktors Marktnähe für die Standortwahl (vgl. Europäische Kommission (Hrsg.), 1994; vgl. auch Ruetz, 1997, S.31). Die Bedeutung dieses Standortfaktors für Investoren in der VR China wird auch in einer Befragung unter Unternehmen aus Taiwan deutlich. Die Nähe zum Absatzmarkt wurde als ausschlaggebender Beweggrund für die Standortwahl angegeben (vgl. Chevalerias, 1997, S.39).
Zu diesem Ergebnis kommt auch Chen. Danach werden die niedrigen Lohnkosten in den Inlandsprovinzen durch geringere Produktivitätsraten und höhere Kosten für Infrastrukturleistungen aufgehoben (vgl. Chen, 1996, S.18 ff). Insgesamt sind jedoch die Lohnkosten gerade für die kleinere und mittlere Unternehmen der vorliegenden Studie wichtig. Im Vergleich zu Deutschland stellen gerade die Lohnkostenvorteile ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Investitionsentscheidung dar. Siehe auch Teil D.2.2.2 dieser Arbeit.
Die hohe Bedeutung dieses standortpolitischen Förderungsinstruments wird auch in anderen Studien über die Standortwahl ausländischer Unternehmen deutlich. In einer Untersuchung von Haas maßen ausländische Unternehmen den regionalen staatlichen Investitionsanreizen für ihr Investitionsprojekt in Ostdeutschland besondere Bedeutung zu (vgl. Haas, 1996, 5.218 ff).
Hierunter ist die steuerliche Gleichbehandlung von Unternehmen der verschiedenen Eigentumsformen zu verstehen. In einem fairen Steuersystem werden staatliche und ausländische Unternehmen bei der Steuereinziehung gleichbehandelt; ferner müssen ausländische Unternehmen nicht mit scheinbar willkürlich festgesetzten Steuerbelastungen rechnen. Siehe hierzu auch Teil D.4.4.
Verschiedene Unternehmensbefragungen belegen, daß die Infrastrukturausstattung einer der wichtigsten Bestimmungsgründe bei der Standortwahl von Unternehmen darstellt. Eine Übersicht über verschiedene Befragungen zum Stellenwert der Infrastruktur bei der Standortentscheidung findet sich bei Busch, Klös, 1995, S.9 ff.
Zum Beispiel investierte der Staplerhersteller Linde unter anderem deshalb in Xiamen, weil das Unternehmen hier eine gut ausgebaute Hafenstruktur vorfand (vgl. o.V., I997t, S.10).
Politische und soziale Stabilität bedeutet, daß das bestehende politische Machtsystem langfristig erhalten bleibt und gesellschaftliche Unruhen, die sich gegen die politische Führung des Landes richten - wie z.B. in Indonesien oder Malaysien - auf absehbare Zeit ausbleiben werden.
Hierunter wurden die in der chinesischen Gesellschaft verankerten Normen und Werte verstanden, die in einer im Vergleich zu okzidentalen Kulturen unterschiedlichen, mentalen Prägung ihren Niederschlag finden. Welche Normen und Werte letztlich unter diesen Faktor zu subsumieren sind, das heißt wie sich diese mentale Programmierung bemerkbar macht, wurde den Befragten anheimgestellt.
Ein anderer Ansatzpunkt würde darin liegen, das Potential jener Standortfaktoren zu verbessern, deren derzeitige Ausgestaltung auf ausländische Investoren abschreckend wirkt.
Die Annahme abstandsgleicher Skalierungsstufen ist ein sowohl bei praxisnahen Untersuchungen (vgl. z.B. Geissbauer, 1996) als auch bei theoretisch fundierten Arbeiten (vgl. z.B. Bauerschmitz, 1995) akzeptiertes Vorgehen. Für die brauchbare Formulierung von Aussagen anhand von Durchschnittswerten ist ferner eine Normalverteilung der Merkmalsausprägungen vonnöten, die in der vorliegenden Studie bei der Bewertung der einzelnen Standortfaktoren gegeben war.
Siehe auch Teil D.4.2 dieser Arbeit.
Eine vollkommen andere Bewertung ergibt sich, wenn man die Einfuhrzölle unter diese Kategorie subsumiert hätte. Im persönlichen Gespräch machten nämlich viele der Befragten gerade bei der Frage nach der Konsequenz im Steuersystem auf die von ausländischen Unternehmen unerwartete Beseitigung der Mehrwertsteuerbefreiung bei Importen im April 1996 aufmerksam. Der Rückgang bei den vereinbarten Investitionen veranlaßte vor kurzem auch Zhu Rongji, öffentlich über die Wiedereinführung der Mehrwertsteuerbefreiung für ausländische Unternehmen zu sprechen.
Jedoch zeigte sich, daß die Unternehmen, die in den Inlandsregionen der VR China investierten, eine etwas schlechtere Bewertung der Agglomerationsvorteile vornahmen.
Die Heterogenität dieser Einzelmarkte begründet sich unter anderem in Einkommens-und Verhaltensunterschieden zwischen den Konsumenten dieser Region. Siehe auch Teil B.4.1. der vorliegenden Arbeit.
Vgl. EIU (Hrsg.), 1997, S.XI.
Beispielsweise wählte der Weltmarktführer in der Speiseeisherstellung, Wall’s, bei seinem Markteintritt in die VR China eine Produktionsstätte in der Region Beijing in unmittelbarer Nähe zu seinen Kunden und Zulieferern, um möglichen Versorgungsengpässen vorzubeugen (vgl. Wang, A., 1997, S.10 t).
Neben intensiven Marktbeziehungen zu Abnehmern und Lieferanten ergeben sich durch die räumliche Konzentration “auch nicht über den Markt laufende ökonomische Interdependenzen zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten: externe Effekte, und zwar sowohl bei der Produktion als auch beim Konsum” (Böventer, 1979, S.5). An dieser Stelle sei nur auf das Vorliegen solcher externer Effekte verwiesen; die exakte Ermittlung externer Effekte und spezieller Agglomerationseffekte wird jedoch hier unterlassen. Die Schwierigkeit, diese externen Effekte zu berücksichtigen, ergibt sich aus der Komplexität der Zusammenhänge zwischen den Agglomerationseffekten und der Unmöglichkeit, alle relevanten Größen empirisch quantitativ zu erfassen (vgl. hierzu Böventer, 1979, S.5).
Zu den Schwierigkeiten qualifiziertes Personal in China zu finden, siehe auch Goodall; Burgers, 1998, S.50 ff.
Vgl. auch Studien von Siu und Darby über Managementprobleme in Joint Ventures (Siu; Darby, 1997, S.13 f). Daß Joint Venture hier keinen Vorteil haben, widerspricht den Zielsetzungen ausländischer Investoren bei der Wahl der Markteintrittsform. Wie die empirischen Ergebnisse dieser (siehe Teil D.2.3.1) und anderer zitierter Studien zeigen, liegt gerade in der Vorstellung, durch Eingehen eines Joint Ventures einfacher qualifiziertes Personal rekrutieren zu können, ein wesentlicher Grund für die Wahl eines Gemeinschaftsunternehmens.
Vgl. Wettwer, 1996, S.33. Sofern sich Unternehmen die Loyalität von weniger qualifiziertem Personal sichern wollen, sollten sie zuvorderst die Arbeitseinstellung und die Karriereziele ihrer Arbeiter betrachten. Beispielsweise ist unter jungen Frauen aus den ländlichen Regionen Chinas, die in den reichen Küstenregionen in Fabriken arbeiten, die Ansicht weitverbreitet, nach einigen Jahren zurück in die Heimatregion zu kehren, um dort zu heiraten. In diesem Zusammenhang ist auf die Aussage eines befragten, mittelständischen Unternehmers zu verweisen, der die Zufriedenheit seiner Arbeitnehmer durch pauschal und pünktlich ausgezahlte Löhne sicherstellen wollte. Nach der Lohnauszahlung am nächsten Tag mußte das obere Management feststellen, daß die Hälfte der Arbeiter nicht mehr zum Arbeitsbeginn erschien, sondern nach Hause zu ihren Familien auf dem Lande gefahren war. Noch immer ist es in China in den vielen, kleineren Fabriken außerhalb der Metropolen üblich, daß die Arbeitslöhne mit bis zu zwei Monaten Verspätung und in Raten ausgezahlt werden. So beabsichtigte ein deutscher Investor aus der vorliegenden Studie, im wirtschaftlichen Sondergebiet Pudong zu investieren. Ein ausschlaggebender Grund nicht in diesem Stadtteil Shanghais zu investieren, bestand in der Nachbarschaft zu vielen ausländischen Produktionsstätten und der sich daraus ergebenden Gefahr von Personalabwerbungen.
Jeder chinesische Staatsbürger besitzt eine Ansässigen-Genehmigung (Hukou), die bei jedem Stellenwechsel in eine andere Provinz vom ausländischen Unternehmen beim örtlichen Personnel bzw. Labour Bureau beantragt werden muß. Siehe auch Teil C.2.1.
Wie bereits in Kapitel C.2.3 erörtert wurde, ist es ausländischen Repräsentanzen nicht gestattet, auf dem freien Markt Arbeitnehmer zu suchen.
Insbesondere im Vergleich zu Deutschland sind die Steuersätze niedrig. Zu den einzelnen Steuersätzen siehe Kapitel C.3.
Hierbei gilt zu bedenken, daß die positive Bewertung dieses Faktors die Tatsache widerspiegelt, daß 92% der Befragten in den wirtschaftlichen Sondergebieten an der Ostküste Chinas investierten.
Zum Beispiel sind beim zweiten Joint Venture des Volkswagen-Konzerns im nordchinesischen Changchun nach deutscher Rechnungslegung bereits Verluste von rund 250 Millionen Mark angelaufen. Die chinesische Buchhaltung ermittelt dagegen einen Break-Even, weshalb der chinesische Joint Venture-Partner keine Notendigkeit sieht, sich an den “Verlusten” zu beteiligen (vgl. Nölting, 1997, S.79 f).
Zu den Problemen, die zwischen der deutschen und chinesischen Finanzbuchhaltung auftreten können, siehe Hannemann, 1997, S.16 f.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Umfrage der Beratungsgesellschaft Fiducia zu verweisen, in der 60% der Befragten angaben, daß Korruption ein bleibendes Haupthindernis im operativen Geschäft bleibt (vgl. Harding, 1998, S.2).
So wurde beispielsweise die Investitionsrechnung von Mercedes für den Bau eines Minivans auf der Insel Hainan hinfällig, nachdem die chinesische Regierung eine für den deutschen Automobilhersteller unvorhergesehene Importsteuer für Maschinen und Anlagen einforderte, die das Investitionsprojekt um rund 220 Millionen Mark verteuerte (vgl. Nölting, 1997, S.70).
In der Diskussion um den Technologieschutz werden auch immer wieder allgemeine Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechtsschutzes thematisiert. Zu den einzelnen gewerblichen Schutzrechten siehe z.B. Bohnet et al., 1995, S.34 ff.
Zu dieser Einschätzung siehe auch Wigand, 1998, S.21; Witzenhausen; Du, 1997, S.6 ff.
Zur Vermeidung eines Technologieabflusses verfolgen erfolgreiche Unternehmen in der VR China eine Strategie, bei der sie gerade soviel Know how nach China transferieren, um die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens vor Ort zu sichern, jedoch die nächste Technologiegeneration im Stammhaus belassen. Dies belegt eine Studie unter amerikanischen Unternehmen über Erfolgsfaktoren bei der Markterschließung in der VR China. Die Befragung ergab, daß erfolgreiche ausländische Unternehmen in der VR China die Gefahr eines möglichen Know how-Abflusses höher bewerteten als den Wettbewerbsdruck. Demnach belassen sie Forschungs-und Entwicklungskapazitäten weitgehend im Mutterhaus (vgl. Clifford et al., 1997, S.40).
Dies belegt auch eine Umfrage der deutschen Außenhandelskammer in Hong Kong bei 216 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung (vgl. German Industry and Commerce Hong Kong, South China, Vietnam (Hrsg.), 1998, S.39 f).
Das oben genannte Unternehmen mit Produktionsstandort in der Provinz Guangdong führte ebenso einen Verlust von 6–7% seiner Gesamtproduktion auf Naturkatastrophen zurück. Dabei handelt es sich in erster Linie um jährliche Überschwemmungen im Perlflußdelta, denen die Lokalregierung nunmehr durch den Bau eines Damms Einhalt gebieten will. Der deutsche Investor wurde dabei aufgefordert, eine entsprechend hohe “Spende” zum Dammbau zu leisten.
Siehe auch Kapitel C.5.1.
Vgl. Clifford et al., 1997, S.42.
Beispielsweise wurde der Faktor “Reinigungs-und Entsorgungskosten” von den Unternehmen dann als negativ bewertet, wenn diese Kosten angesichts der von der chinesischen Regierung unternommenen Maßnahmen für die Verbesserung der Umweltsituation als zu hoch angesehen wurden. Überdies wurde eine negative Bewertung vorgenommen, wenn die Reinigungs-und Entsorgungskosten angesichts der Umweltherausforderungen als zu niedrig angesehen wurden. Eine positive Einschätzung wurde vorgenommen, wenn die Umweltkosten bzw. Umweltauflagen im Hinblick auf die Verbesserungsmaßnahmen der chinesischen Regierung als gerechtfertigt erscheinen.
Beispielsweise schreiben die chinesischen Umweltgesetze vor, daß für alle neuen Produktionsstätten, die auf der grünen Wiese errichtet werden oder für Erweiterungen bestehender Produktionsanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Environmental Impact Assessment=EIA) durchzuführen ist (vgl. Wang, Y., 1997, S.154 f). Glaubt man den Aussagen der Befragten, so finden diese gesetzlichen Maßnahmen realiter kaum Anwendung.
Die Durchführung von Analysen über die Qualität und den Verschmutzungsgrad von Boden und Wasser ist daher empfehlenswert. Die Ergebnisse dieser Boden-und Wasserproben gilt es, in das Investitionskalkül und in den Standortwahlprozeß miteinzubeziehen (vgl. Scott, 1997, S.36).
Zum Beispiel ist es Ziel eines Herstellers von Waschmitteln, in den kommenden Jahren in China phosphatfreie Waschmittel zu produzieren. Ein Hersteller von Kühlschranken will angesichts möglicher Proteste von Umweltgruppen in Deutschland, auch in China sobald als möglich FCKW-freie Kühlschränke anbieten. Und auch die nächsten Modelle des Automobilherstellers Volkswagen sollen internationalen Umweltstandards gerecht werden. Beabsichtigt ist die Produktion von Automobilen, die verbrauchsarm, recycelbar und mit moderner Katalysatortechnik ausgestattet sind (vgl. Wigand, 1998, S.23).
Für die absatzorientierten Motive ausländischer Direktinvestoren bedeutet dies, daß die oben genannten Inlandsprovinzen bei der Erarbeitung von Erschließungsstrategien für den chinesischen Markt miteingeschlossen werden sollten; jedoch bei der Marktbearbeitung auf lokale Konsumgewohnheiten geachtet werden muß.
Auch von japanischen und südkoreanischen Unternehmen wird die mangelnde Transparenz im Rechtssystem und die ständigen Änderungen von Verordnungen und Gesetzen bemängelt (vgl. o.V., 1998h, S.9).
In diesem Zusammenhang ist auf das unterschiedliche Demokratieverständnis und hier auf die immer wieder von internationaler politischer Seite beklagte Nicht-Einhaltung der Menschenrechte in der VR China zu verweisen. Die Verletzung der internationalen Menschenrechte in der VR China wird auch von ausländischen Direktinvestoren kritisiert. Sie erwarten jedoch langfristig im Zuge der Reform-und Öffnungspolitik eine Angleichung an internationales Recht und damit eine Verbesserung der Menschenrechtssituation.
“Regiert man das Volk mit Recht, wird es versuchen, den Sanktionen auszuweichen und keine Scham kennen; regiert man aber das Volk mit Tugend und lenkt es mit Sittlichkeit, dann es wird es Scham empfinden und Charakter zeigen.” lautet ein Ausspruch von Konfuzius (vgl. Stucken, 1996, S.115).
Vgl. Stucken, 1996, S.120.
Demzufolge ist auch häufig auf chinesischer Seite der Wunsch verbreitet, auch nach Unterzeichnung Vertragsinhalte neu zu diskutieren und nachzuverhandeln (vgl. Weidenbaum, 1996, S.149 f; Trommsdorff; Wilpert, 1994, S.112 ff).
Diese Meinung ist auch unter japanischen Unternehmen wiederzufinden, für die die intransparente Rechtssituation ein Grund für den Austritt aus dem chinesischen Markt darstellt (vgl. Sugita, 1997, S.23).
Siehe hierzu z.B. o.V., 1997u, S.1; Kiefer, 1997a, S.2.
Auch in der Befragung der deutschen Außenhandelskammer Hong Kong wiesen viele Befragte auf die zahlreichen Unklarheiten in den chinesischen Gesetzen hin (vgl. German Industry and Commerce Hong Kong, South China, Vietnam (Hrsg.), 1998, S.49).
Obwohl ausländische Direktinvestoren im chinesischen Telekommunikationsmarkt nicht zugelassen sind, investiert der amerikanische Hersteller GTE 82 Mio. US$ in den Aufbau des ersten, landesweiten Netzwerkes für Funkrufempfänger in der VR China. Dabei garantiert ein Joint Venture mit einer Geschäftseinheit der chinesischen Armee die politische Integrität und schützt vor möglichen Einflüssen von Seiten des Post-und Telekommunikationsministeriums. Ein weiterer, wichtiger Vorteil dieser Partnerschaft liegt darin, daß die Militärfahrzeuge von der verkehrsrechtlichen Strafverfolgung ausgenommen sind und die Angestellten des Kooperationspartners somit selbst auf den dichtbefahrenen Straßen und Plätzen der Städte parken, um ihre Funkrufempfänger aus dem Lastkraftwagen heraus zu verkaufen (vgl. Clifford et al., 1997, S.43).
Vgl. German Industry and Commerce Hong Kong, South China, Vietnam (Hrsg.), 1998, S.48 f.
Zu einer Studie über den Besitz von Guanxi und den Geschäftserfolgen ausländischer Unternehmen im chinesischen Markt siehe Luo (1997).
Siehe auch die Befragung der Unternehmensberatung Fiducia, bei der 60% der befragten, europäischen Unternehmen angaben, daß Korruption eine große Belastung für die Geschäftstätigkeit in der VR China darstellt (vgl. Harding, 1998, S.2).
Einige der deutschen Investoren wiesen in diesem Zusammenhang explizit auf die regionalen Unterschiede hin. So wird den südlichen Regionen mit Guangdong als Kerngebiet nachgesagt, daß hier mehr Staatsbeamte korrupt sind, aber auch die Entscheidungsabläufe flexibler als in den nördlichen Provinzen gehandhabt werden. Im ganzen erkennt die Mehrzahl der Befragten eine Tendenz, wonach mit zunehmender Nähe zu Beijing die Korruption bei gleichzeitiger Zunahme der Bürokratie abnimmt.
Hierunter wurden die in einer Gesellschaft tradierten Normen und Werte verstanden, die sich in einer unterschiedlichen mentalen Prägung (z.B. Lebensstil) bemerkbar machen. Welche Normen und Werte letztlich unter diesen Faktor fallen, wurde den Befragten anheimgestellt.
Diese Ergebnisse lassen sich ähnlich auch in anderen Studien wiederfinden (siehe z.B. Wettwer, 1996, S.37; Geissbauer, 1996, S.I5).
Eine solche Ausbildung soll die Mitarbeiter auf das Leben und Arbeiten in China vorbereiten, wobei neben der reinen Informationsvermittlung auch konkrete, arbeitsspezifische Situationen eingeübt werden sollten (vgl. Beamer, 1998, S.58). Ein solches interkulturelles Training mag zudem dem deutschen Manager Informationen geben, die er durch die reine Beobachtung während seines Arbeitseinsatzes in der VR China nicht erhalten wird. Hierzu zählen beispielsweise Informationen über die Einstellung des chinesischen Partners gegenüber seinem deutschen Kollegen oder was die Bestimmungsgründe für zustimmendes oder ablehnendes Verhalten in bestimmten Arbeitssituationen sind (vgl. Tauber, 1997, S.19 f).
Die aus der Grafik abzulesenden Aussagen erheben dabei nicht den Anspruch auf Repräsentativität.
Unter Pionieren werden hier solche Unternehmen verstanden, die noch vor 1992 in der VR China investierten, also zu einer Zeit als über die Fortführung der chinesischen Öffnungspolitik intensiv spekuliert wurde. Nach 1992 wurde der Transformationsprozeß auf Weisungen von Deng Xiaoping intensiviert (siehe auch Teil B.2). Unter Unternehmen mit hohen Technologiebedarf werden in der vorliegenden Abbildung Unternehmen aus dem Chemie-, Maschinenbau-und KFZ-Bereich verstanden; entsprechend werden unter der Kategorie “Geringer Technologiebedarf’ Unternehmen der Bau-und Leichtindustrie subsumiert.
Wie in Kapitel 4.2 erörtert wurde, sehen die ausländischen Unternehmen in der VR China mehrere regionale Einzelmärkte. Angesichts der Mängel in der Verkehrsinfrastruktur versuchen die Betriebe durch die Markt-und Rohstoffnähe Transportkosten gering zu halten.
In diesem Zusammenhang ist auch erneut auf die besondere Bedeutung von Guanxi hinzuweisen. Der Aufbau solcher persönlichen Beziehungen stellt einen langfristigen Prozeß dar, der eine längere Präsenz im Markt erfordert. Besteht jedoch ein Guanxi-Netwzerk, so können der ausländischen Unternehmung hieraus eine Vielzahl von Vorteilen erwachsen. Zur großen Bedeutung von Guanxi für westliche Unternehmen siehe Kutschker; Schmid, 1997, S.175 ff.
Siehe auch Teil D.4.3.
Dieses Ergebnis wurde bereits in Kapitel D.4.3 festgehalten.
Siehe auch Teil D.4.4 und D.4.5.
Auch hier ist auf die Bedeutung von Guanxi im chinesischen Wirtschaftssystem zu verweisen. Siehe auch Fußnote oben.
In der vorliegenden Umfrage gaben 70,8% an, daß sie eine fundierte Standortanalyse durchgeführt haben. Folglich nahmen die befragten Unternehmen selbst dann eine gesonderte Standortbewertung vor, wenn sie ein Joint Venture eingingen.
Um die Entscheidungskriterien auf ein überschaubares Maß zu reduzieren, bietet sich ein Ausschußverfahren an, wonach einzelne Standortfaktoren einer nominalen Nutzenbeurteilung unterzogen werden. Hierbei wird geprüft, ob Standortfaktoren von Bedeutung sind, indem man für jeden einzelnen Faktor nur eine Ja-oder Nein-Antwort zuläßt. Nachfolgend werden nur diejenigen Standortkriterien einer Bedeutungseinschätzung unterzogen, die bejaht wurden und demnach von Bedeutung sind. Zu diesem Verfahren siehe auch Breuer, 1994, 5.261 f.
Zum Beispiel bieten sich hier die Bundesstelle für Außenhandelsinformation und die Deutsch-Chinesische Wirtschaftsvereinigung in Köln, der Hong Kong Trade Development Council in Frankfurt, die deutschen Außenhandelskammern in den großen, chinesischen Küstenstädten oder das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Hong Kong, der Asien-Pazifik-Ausschuß und das Deutsche Haus in Shanghai an. Im Anhang finden sich einige Internetadressen von Anbietern, die sowohl makroökonomische als auch branchenspezifische Informationen zur VR China bereitstellen. Zu weiteren, möglichen Informationsquellen siehe auch Trommsdorff; Wilpert, 1994, S.74 ff.
Es kann vorkommen, daß in den Statistiken Widersprüchlichkeiten und unterschiedliche Abgrenzungen enthalten sind, wodurch sich Datenreihen nur eingeschränkt miteinander vergleichen lassen. Zu den Problemen bei der Auswertung chinesischer Statistiken siehe auch Schälle, 1996, S.61 ff.
Angesichts der Kosten der Informationsbeschaffung und der Bewertung von Standorten ist grundsätzlich zu fragen, ob solche Transaktionskosten im Rahmen der Standortwahl gerechtfertigt scheinen oder ob nicht eine formale Kooperationsform wie beispielsweise eine Lizenzvergabe kostengünstiger wäre. Jedoch treten auch hier Kosten auf, die einerseits aus den Anbahnungskosten (Informationssuche) und andererseits aus den Vereinbarungskosten sowie Kontroll-und Anpassungskosten resultieren (vgl. Picot, 1982, S.272). Zu einer eingehenden Diskussion, warum Unternehmen aus transaktionsökonomischer Sicht ausländische Direktinvestitionen vornehmen, siehe Schüning, 1991, S.I42 ff.
Zu Methoden und Quellen der Datengewinnung siehe auch Unger, 1997, S.30 ff. Aufgrund ökonomischer und zeitlicher Beschränkungen werden sich Unternehmen in der Regel mit einer Standortentscheidung unter Unsicherheit begnügen. Das heißt die Unvollständigkeit der Informationslage und damit die Möglichkeit, eine suboptimale Standortentscheidung zu treffen, wird bewußt in Kauf genommen, da die weitere Informationsgewinnung Kasten verursachen würde, die in keinem Verhältnis zur Verbesserung der Informationslage stünde.
Zur Standortwahl von Unternehmen siehe auch Wellems, 1991, S.89 ff.
Gleichermaßen belegen Studien, daß ausländische Unternehmen mit Produktionsniederlassungen in den Küstenregionen eine höhere Rentabilität aufweisen. Siehe die Studie von Pan, Li und Tse, die über 23.000 Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung, die zwischen 1978 und 1993 in der VR China investierten, untersucht haben (siehe Pan; Li; Tse, 1997).
Zu dieser Feststellung kommen zahlreiche chinesische Autoren und Marktbeobachter siehe z.B. Yu, 1997, S.6, Fan, 1994, 5.221 ff; Zhang; Hung (1995).
Vgl. Yu, 1997, S.S. Bei den 24 Unternehmen, die an der vorliegenden Studie teilnahmen, sind über 21.000 Personen beschäftigt. Bei dieser Mitarbeiterzahl handelt es sich allerdings nicht ausschließlich um neugeschaffene Arbeitsplätze, sondern gerade bei jenen Unternehmen, die mit chinesischen Partnern ein Joint Venture-Unternehmen gründeten, wurde die Zahl der Arbeitnehmer vor Kooperationsbeginn oftmals verringert. Die vergleichsweise positive Geschäftsentwicklung in den Jahren nach Investitionsbeginn hat jedoch viele der Befragungsteilnehmer dazu veranlaßt, Neueinstellungen vorzunehmen. Insgesamt kann somit ein positiver Effekt in der Schaffung von Arbeitsplätzen festgestellt werden. Im ganzen gaben über 60% an, daß sie in den kommenden Jahren die Mitarbeiterzahl erhöhen wollen.
Damit tragen die ausländischen Unternehmen dazu bei, das regionale Strukturungleichgewicht zu verstärken, das heißt die ausländischen Direktinvestitionen führen in diesem Zusammenhang auch zu negativen Wirkungen.
Diese Lohnhöhen werden auch in anderen Studien ermittelt. Siehe z.B. EIU (Hrsg.), 1997, 5 XIII.
Neben den oben genannten, regionalen Wirkungen sind ferner die Flächeninanspruchnahme und die Umweltwirkungen sowie die steuerlichen Wirkungen zu nennen. Diese raumwirksamen Wirkungen lassen sich angesichts unzureichend zur Verfügung stehender Daten nur schwer quantifizieren. Aussagen über Umweltwirkungen scheitern zudem an der Schwierigkeit, das Ausmaß von Umweltschäden korrekt einschätzen bzw. sie dem tatsächlichen Verursacher zuordnen zu können. Im Hinblick auf die Steuerzahlungen des ausländischen Betriebes in seiner Standortgemeinde bleibt anzumerken, daß der offizielle, lokale Steuersatz 3% beträgt. Um ausländische Investitionen zu attrahieren, wird jedoch dieser lokale Steuersatz von den Gemeinden in der Regel nicht erhoben.
Vgl. O’Neill; Miller, 1998, S.1; Dong, 1998, S.4.
Überdies hilft das ausländische Kapital, bestimmte Industriezweige zu finanzieren. Beispielsweise konnten mit ausländischer Hilfe nach 1979 seismische Tests durchgeführt und Erdöl-und Erdgasvorkommen auf dem Meeresboden erschlossen werden (vgl. Wang, Y., 1997, S.12).
In der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung ist der Zusammenhang zwischen technischen Fortschritt und wirtschaftlicher Entwicklung allgemein anerkannt. Zu einer Studie über die Auswirkungen des Technologietransfers durch Direktinvestitionen siehe Plum, 1994, 5.171 ff.
Zu dieser Einschätzung siehe z.B. Wang, Y., 1997, S.14.
Der Anteil der ausländischen Investoren am Exportvolumen ist insbesondere in den Küstenprovinzen hoch (vgl. Zhang et al., 1995, S.1 ff), wo sich überdurchschnittlich viele ausländische Unternehmen niedergelassen haben. Siehe auch Teil D.2.1.
Vgl. Wang, Y., 1997, S.15 f.
In einer Studie über multinationale Unternehmen im chinesischen Markt belegen Tse, Pan und Au den positiven Einfluß ausländischen Kapitals auf die wirtschaftliche Entwicklung in der VR China. Sie gehen auch künftig von positiven Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen auf die Wirtschaftsentwicklung aus (vgl. Tse et al., 1997).
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Bühler, K. (2000). Die Standortpolitik der chinesischen Führung als Determinante ausländischer Direktinvestitionen. In: Investitionsstandort VR China. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08066-4_4
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