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Anwendung der Theorie auf die geteilte Nutzung von Baumaschinen

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Organisation der geteilten Nutzung

Part of the book series: Markt- und Unternehmensentwicklung ((MAU))

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Zusammenfassung

Im folgenden soll das theoretische Konzept auf den Untersuchungsgegenstand, die geteilte Nutzung von Baumaschinen angewendet werden. Im ersten Abschnitt wird die wirtschaftliche Bedeutung dieses Bereiches für die Bundesrepublik Deutschland kurz umrissen. Exkursorisch werden dazu einige relevante Daten zusammengetragen. Daran anschließend erfolgt eine Präzisierung der betrachteten organisatorischen Arrangements. Neben der Vermietung von Baumaschinen durch deren Hersteller und unabhängige Dritte wird das Angebot einer geteilten Nutzung durch Nutzerverbunde untersucht. Im Hauptteil dieses Abschnittes werden die Möglichkeiten der verschiedenen Organisationsalternativen in ihrem Umgang mit Risiken im Detail analysiert. Im Hinblick auf das Erklärungs- und Gestaltungsanliegen dieser Arbeit wird dabei gezielt nach Unterschieden gesucht. Unter welchen Bedingungen, d.h. für welche Risiken, weist die ein oder andere Organisationsform komparative Vorteile auf?

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References

  1. Hinzu kommen ca. 500.000 Mitarbeiter im Baunebengewerbe.

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  2. Für diese Daten vgl. Spillner/Rußig (1996), S. 18.

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  3. Für deutsche Bauunternehmen gab in den vergangenen Jahren jedoch nicht nur die schlechte Baukonjunktur Anlaß zur Besorgnis. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen fuhren zunehmend ausländische Firmen mit ausländischen Arbeitnehmern Bauaufträge aus. Neben der Frage „wieviel wird gebaut?“ kommt daher der Frage „wer wird die in Deutschland nachgefragten Bauleistungen erbringen?“ eine verstärkte Bedeutung zu. Vgl. Gluch (1995).

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  4. Euroconstruct (1998), S. 1–2.

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  5. Unter diesen Begriffen werden alle Gegenstände subsumiert, „die maschinentechnisch-konstruktiv ausgeprägt sind, zur Erleichterung der Arbeit auf dem Bau dienen und eindeutig Bezug auf die Baustelle haben.“ Kühn (1991), S. 147. Im folgenden wird einfach von „Baumaschinen“ gesprochen.

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  6. Zur Finanzierungspraxis von Baumaschinen vgl. Hamann (1989) sowie allgemein Jacob (1997).

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  7. 1997 erreichte die Geräteauslastung im ostdeutschen Baugewerbe selbst in den Sommermonaten nicht mehr ganz 75 Prozent der Vollauslastung. Jäckel (1997).

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  8. Werres(1998).

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  9. Die Baubranche folgt damit einem Trend, wie er auch für andere Bereiche, insbesondere für die Automobilindustrie zu verzeichnen ist. Hier wächst der „Leasinganteil“ mit zweistelligen Zuwachsraten. Vgl. Städler (1997). Hersteller von Baumaschinen befürchten, daß diese Entwicklung aufgrund einer besseren Auslastung der Maschinen zu einer Senkung des Gesamtabsatzes führen könnte. Gleichzeitig hoffen sie, daß sich Ersatzzyklen durch den höheren Auslastungsgrad verkürzen werden. Vgl. U. Köstlin, Geschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau-und Baustoffmaschinen im VDMA, hier zitiert nach Werres (1998).

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  10. Roland Berger & Partner (1998), S. 10.

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  11. Vgl. Werres (1998).

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  12. Eine Diskussion und Offenlegung der „Zuordnungskriterien“ erfolgt an geeigneter Stelle in Abschnitt 5. 3 weiter unten im Text.

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  13. Vgl. Franck/Bagschik/Opitz (1997), S. 6ff.

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  14. Vgl. Schanze (1987).

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  15. Offenbar lassen sich alle Beziehungen zwischen Organisationen/Akteuren auf diese Ebene reduzieren. Barzel (1989, S. 7) diskutiert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Perspektiven im Detail.

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  16. Bereits heute machen daher Maschinenkosten, deren wesentlicher Bestandteil weitgehend fixe Kapitalkosten sind, je nach Bausparte bis zu 80 Prozent der gesamten Baukosten aus. Vgl. Kaiser (1993), S. 197.

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  17. Vgl. Kühn (1991), S. 17.

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  18. Zusätzliche vertragliche Regelungen wie Kaufoptionen können Anreize schaffen, die in ihrer Wirkung einer Verlängerung der Mietdauer gleichkommen. Vgl. hierzu Flath (1980), S. 255, Wolfson (1985) oder Cheung (1969).

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  19. Dennoch bleibt eine solche Abstimmung immer ein äußerst komplexes Problem und erfordert eine möglichst vollständige Zuordnung und Addition der nachgefragten Nutzungsintervalle zum Gesamtnutzungspotential der jeweiligen Güter. Mit steigender Kundenanzahl und größeren Produktflotten wird diese Aufgabe zunehmend schwieriger. Grenzen der Informationstechnologie dürften daher die potentielle Größe eines Kunden- und Produktportfolios bzw. die Güte der Abstimmung in der Praxis beschränken.

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  20. Eine solche Einschränkung des Produktportfolios einer herstellerorganisierten geteilten Nutzung ist natürlich zunächst rein definitorisch. Die empirischen Untersuchungen in Abschnitt 5.3. zeigen jedoch, daß sie für die Praxis durchaus relevant ist. Händler sind z.B. im Regelfall als „Exklusivhändler“ an das Angebot des/der Hersteller/s, den/die sie vertreten, vertraglich gebunden. Herstellervermieter wie Liebherr-Mietpartner bieten ausschließlich eigene Geräte an. Es ist anzunehmen, daß eine solche (Selbst-)Beschränkung auf Skalen- oder sonstigen Vorteilen, die sich aus dem Betrieb ausschließlich eigener Produkte ergeben, beruht. An dieser Stelle soll die Breite und Tiefe des Angebotes von Herstellern jedoch zunächst als Bedingung und nicht als Variable aufgefaßt werden.

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  21. Das Sortiment verschiedener Hersteller kann dabei trotz einer ähnlichen Spezialisierung durchaus unterschiedlich ausfallen. Caterpillar und Case sind z.B. beides Hersteller von Erdbewegungsmaschinen u.a. für den Tief- und Straßenbau. Während Case ein eher schmales Produktprogramm besitzt und für die verschiedenen Maschinentypen mehrere Varianten anbietet, ist das Sortiment von Caterpillar breiter angelegt und umfaßt neben Standardmaschinen wie Tiefladern und Raupen auch Geräte für spezielle Anwendungen.

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  22. Zu diesen Problemen zählen die Verwertung der häufig spezifischen Maschinen und das Fehlen von Sekundärmärkten, an denen Mitgliedsanteile gehandelt werden könnten. Vgl. Fama/Jensen (1983b), S. 337f. Zu den besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung gebrauchter Baumaschinen vgl. Kotte (1989).

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  23. Vgl. HKL (1998). Vgl. auch Spulber (1996), S. 145.

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  24. Vgl. für dieses Argument Lim (1981), Spulber (1985) und Levy (1988), S. 615.

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  25. Zur Rolle von Intermediären bei der Verbesserung der Funktionsfähigkeit sog. „Lemons-märkte“ vgl. Biglaiser (1993), Garella (1989) und Spulber (1996), S. 147.

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  26. Ein solches permanentes Screening zur Gewinnung von Informationen durch einen Intermediär wird als „Delegated Monitoring“ bezeichnet. Vgl. Demsetz (1968), Rubinstein/Wolinsky (1987), Vickers (1985) und Yanelle (1988), (1989). Besondere Bedeutung besitzt dieser Mechanismus für den Kontext der Finanzintermediation. Vgl. exemplarisch Allen (1990), Berlin/Loeys (1988), Benston/Smith (1976), Bester (1985), Bitz (1989), Campbell/Kracaw (1980), Diamond (1984), Draper/Hoak (1978), Leland/Pyle (1977) und Yavas (1992). Hellwig (1998) untersucht die Funktion von Banken als Risikointermediäre. Für eine theoretische und empirische Untersuchung der Intermedialonsfunktion von Großhändlern vgl. außerdem Lafontaine/Slade(1996).

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  27. Vgl. auch Gehrig (1993).

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  28. Vgl. hierzu die Ausführungen in Abschnitt 2.2.4.1.

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  29. Eine Befragung von Bauunternehmen ergab, daß die augenblickliche Verfügbarkeit von Maschinen und ihr Zustand, mithin ihre problemlose Einsatzbereitschaft, bei 80 Prozent der befragten Unternehmen Hauptkriterien bei der Auswahl eines Vermieters sind. Vgl. Tüttenberg (1994b), S. 176.

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  30. Ein Maß für die Ausfallhäufigkeit ist die Betriebssicherheit (Reliability), die als Anteil der Zahl der Ausfälle an der Ausfallzeit des defekten Gerätes (Mean Down Time) bzw. an der gesamten Betriebszeit (Mean Time between Failure) angegeben wird. Vgl. Schnabel (1995), S. 103.

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  31. Für den Begriff der „Wartung“ und seine Abgrenzung zu anderen werterhaltenden Maßnahmen vgl. Cohrs (1993), S. 36. Im Gegensatz zu Reparaturen werden Wartungsarbeiten ganz unabhängig von Ausfällen zu festgelegten Terminen (in Abhängigkeit von Alter, Betriebsstunden, Kilometerleistung etc.) durchgeführt. Zur vorsorgenden Wartung von Baumaschinen vgl. auch Cohrs (1993), Drees/Hensler (1982), (1983), Haag (1972) und Olschewski (1981).

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  32. Entscheidend ist die (Gesamt-)Höhe des möglichen Schadens. Große Dritte und Nutzerverbunde haben nicht selten erhebliche Investitionen in ihrer Reputation gebunden, auch wenn sie nur als Anbieter einer geteilten Nutzung auftreten. Diese Akteure dürften daher ähnliche Anreize zur Sorgfalt wie Hersteller besitzen.

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  33. Der Baumaschinenvermieter MVS z.B. unterhält bei ca. 130 Niederlassungen, die über fast das gesamte Bundesgebiet verteilt sind, 40 zentral gelegene Servicezentren, in denen technischen Arbeiten von firmeneigenen Spezialisten ausgeführt werden.

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  34. Vgl. Behrend (1991).

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  35. John Deere, ein amerikanischer Hersteller von Bau- und Landmaschinen, betreibt z.B. einen europaweiten Datenverbund in der Ersatzteillogistik zur Deckung des Eilbedarfs. Vgl. Loos (1992).

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  36. Der rasante Fortschritt bei der Entwicklung immer leistungsfähigerer Prozessoren führte in der Vergangenheit regelmäßig dazu, daß Computer oft schon nach wenigen Monaten erheblich an Wert verloren, wenn neue, immer „schnellere“ Geräte auf den Markt kamen.

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  37. Für eine genauere Definition der Obsoleszenz vgl. etwa Raffeè/Wiedmann (1980).

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  38. Vgl. in diesem Zusammenhang Cohrs (1990), Fortkord (1992), Hentschel (1994), Lenfert (1994), (1997) und VDI-Gesellschaft Bautechnik (1990). Mikroelektronik und Elektronisie-rung gewinnen darüber hinaus auch im Baumaschinenservice zunehmend an Bedeutung, vgl. Kirch (1995) und o.V. (1992).

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  39. Kaiser (1992), S. 116.

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  40. Vgl. Levy (1988), S. 614 und Smith/Wakeman (1985), S. 902.

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  41. Vgl. Specht/Beckmann (1996), S. 53.

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  42. Vgl. Perillieux (1991), S. 34.

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  43. Vgl. auch Ansoff (1976).

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  44. Zum Konzept der „Monopolistischen Bereiche“ bzw. der „Doppeltgeknickten Preis-Absatz-funktion“ vgl. Gutenberg (1976), S. 195–223 und S. 244–268.

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  45. Im allgemeinen werden mit der „qualitativen“, der „funktionell-technischen“ und der „psychischen Obsoleszenz“ drei verschiedene Formen der geplanten Obsoleszenz unterschieden. Für die weitere Argumentation ist eine solche Unterteilung jedoch nicht entscheidend. Für weiterführende Betrachtungen vgl. Swan (1972), Raffeè/Wiedmann (1980), S. 151, Bulow (1986) oder Bodenstein/Leuer (1977), S. 10 – 13.

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  46. Vgl. auch Abschnitt 4.2.5.3.

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  47. Vgl. Beyer (1996).

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  48. Für die besondere praktische Bedeutung dieses Risikos vgl. Braunschuh (1994).

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  49. Für Rücknahmevereinbarungen zwischen dem Hersteller der Güter und Leasinggesellschaften vgl. Gabele/Kroll (1995).

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  50. Zum Begriff der Kaskadennutzung vgl. Glass (1993). Ein bekanntes Beispiel für eine solche Weiternutzung sind Lokomotiven, die zu Beginn ihrer Nutzung im Personenschnellverkehr, dann im Nah- und Güterverkehr eingesetzt und zuletzt in Entwicklungsländer exportiert werden. In Nepal z.B. sind heute noch dampfbetriebene Lokomotiven aus der Zeit des deutschen Kaiserreiches im Dienst.

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  51. Vgl. auch Rust (1985), (1986).

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  52. Bei gebrauchten Automobilen soll der Hinweis „scheckheftgeprüft“ eine besonders hohe Qualität signalisieren.

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  53. Das Gebrauchtmaschinengeschäft ist fester Bestandteil der Gesamtaktivitäten des Baumaschinenfachhandels. „Derzeit wird bei fast jedem Neugeschäft ein Gebrauchtgerät in Zahlung genommen“, Tüttenberg (1994d). Zur Problematik der Bewertung von gebrauchten Baumaschinen vgl. Kotte (1989).

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  54. Dieses Geschäft wird zudem bereits teilweise über das Internet abgewickelt. Fast alle namhaften Hersteller von Baumaschinen bieten auf ihren Homepages spezielle Re-Marketing-Börsen an, auf denen Interessenten Angebote abrufen und abgeben können. Vgl. exemplarisch Case Corporation (1998).

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  55. Vgl. Tüttenberg (1994d) sowie Abschnitt 4.2.

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  56. Wesentliche Kriterien einer „recyclinggerechten Konstruktion“ sind daher u.a. die Verwendung einer möglichst geringen Anzahl unterschiedlicher Stoffe und deren leichte Trennbarkeit. Vgl. Steinhilper (1994).

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  57. Für eine detaillierte Darstellung und Bewertung dieser Hebel vgl. Franck/Bagschik (1998a).

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  58. Um Liquidität bzw. Kapital zu schonen oder aus steuerlichen Motiven werden Mietgüter durch den Vermieter häufig „geleast“. Vgl. etwa Degens (1996). Leasinggeber sind ganz überwiegend große, unabhängige Leasinggesellschaften, wie z.B. die Deutsche Leasing AG, oder Finanztöchter von Herstellern, wie z.B. die CAT Financial GmbH. Diese Art von Leasing mit reiner Finanzierungsfunktion wird als „Financial Leasing“ bezeichnet. Die Verteilung von Risiken auf den Anbieter einer geteilten Nutzung (Leasingnehmer) und den Leasinggeber wird hierdurch in der Regel nicht berührt, so daß die folgenden Aussagen zumindest für die Fälle, in denen der Hersteller mittelbar selbst Leasinggeber ist, ihre Gültigkeit behalten. Vom Financial Leasing wird das Operate Leasing, die eigentliche Vermietung, unterschieden. Für eine vergleichende Systematik siehe z.B. Krahnen (1990), Papapostolou (1988), S. 22 oder Hax (1977), S. 23. Zum Leasing „komplexer Konsumgüter“ vgl. außerdem Bagschik (1999).

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  59. Obwohl sich gewichtige Argument anfuhren lassen, daß einige Vorteile von Nutzerverbunden insbesondere dann groß sind, wenn deren Mitgliederzahlen klein sind, soll die Größe von Nutzerverbunden an dieser Stelle nicht problematisiert werden und statt dessen eine fallweise Betrachtung kleinerer und größerer Verbunde erfolgen. Zum einen läßt sich aus einer geringen Mitgliederzahl nicht zwangsläufig auch auf eine kleine Güterflotte schließen, zum anderen wird sich die tatsächliche Größe eines Nutzerverbundes als Ergebnis der Wirkung einer Vielzahl von Einflußfaktoren ergeben. Für eine Diskussion dieser Faktoren vgl. Abschnitt 6.2.3.

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  60. Vgl. für dieses Argument Franck/Bagschik/Opitz (1997), S. 207 und S. 208 sowie Spulber (1996), S. 147.

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  61. Vgl. auch Biglaiser (1993), S. 222.

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  62. Dietz(1980), S. 1021.

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  63. Es ist vielmehr anzunehmen, daß im Normalfall aufgrund der Einwirkung exogener Einflüsse auch auf Käuferseite keine Planungssicherheit besteht.

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  64. Für das Kalkül eines Herstellers bedeutet dieser Multiplikatoreffekt eine Verschlechterung der Relation von einmaligem Zusatzgewinn und möglichem Schaden. Während der erwartete Gewinn aus opportunistischem Verhalten konstant bleibt, nimmt der mögliche Schaden aus dem Verlust zukünftigen Geschäfts stark zu.

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  65. Vgl. wie auch zum folgenden Franck/Bagschik/Opitz (1997), S. 209f. sowie Franck/Bagschik (1998c).

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  66. Dieser Trade-off wird in der Literatur als „double-sided moral hazard problem“ bezeichnet und besteht analog im Zusammenhang mit Versicherungen. Vgl. hierzu exemplarisch Cooper/Ross (1985), Emonds (1988), S. 16, Mann/Wissing (1990), S. 56 sowie die Ausführungen zum Transfer kombinierter Risiken in Abschnitt 2.2.5. dieser Arbeit.

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  67. Ein Beispiel liefern neuere Entwicklungen im Bereich der Fehlerdiagnose und Datenfernübertragung bei Baumaschinen. Bauunternehmen, die diese Technik konsequent nutzen wollen, müssen erhebliche Investitionen nicht nur in Maschinen des neuesten Stands sondern auch in die Peripherie dieser Systeme investieren. Die Spezifität dieser Investitionen wird dadurch erhöht, daß die Systeme unterschiedlicher Hersteller, zumindest zur Zeit noch, nur bedingt kompatibel sind. Dritte und Nutzerverbunde könnten unter diesen Bedingungen zusätzlich einem „Standardisierungsproblem“ ausgesetzt sein. Zur Ökonomie der Standards vgl. Franck/Jung-wirth (1998). Vgl. auch die Ausführungen zum Obsoleszenzrisiko in Abschnitt 3.3.3.

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  68. Vgl. zu diesen Möglichkeiten Trumpp (1995).

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  69. Für Baumaschinen gilt jedoch häufig, daß Reparatur- oder Einstellarbeiten ohnehin von den verschiedenen Herstellerspezialisten ausgeführt werden müssen. „Wenn Detailkentnisse für Einzelkomponenten, wie z.B. Hydraulik, Elektronik oder Einzelaggregat erforderlich sind, ist in den meisten dieser Fälle ein allgemeiner Händler- und Werkservice überfordert.“ Schnack (1984), S. 266. Zu den Vorteilen des sog. „dual sourcing“ vgl. überdies Picot/Dietl/Franck (1997), S. 139f.

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  70. Vgl. auch Barzel (1989), S. 35, Burstein (1960), Klein/Saft (1985) und Milgrom/Roberts (1986). Kamecke (1998) zeigt, daß Tie-in-sales darüber hinaus geeignet sind, dem Problem der Qualitätsunsicherheit beim Verkauf von Gütern zu begegnen. Indem Basisprodukte zu einem nicht kostendeckenden Preis, Komplemente, die für den Betrieb dieses Produktes notwendig sind, dagegen mit hohen Gewinnen verkauft werden, lassen sich Kosten in die Phase, in der der Konsument bereits informiert ist, zeitlich verlagern. Auf diese Weise können qualitätsabhängige Entlohnungsschemata realisiert werden.

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  71. Williamson (1981a, S. 1549) spricht im Zusammenhang mit „unabsichtlicher Qualitätsherabsetzung“ von dem „Externalitätsprinzip“ als auslösendem Moment für die Vorwärtsintegration eines Herstellers in den Vertrieb seiner eigenen Produkte.

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  72. Vgl. Franck/Bagschik/Opitz (1997), S. 208f.

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  73. Manche Elektrogeräte, Kleinlastwagen aber auch Baumaschinen wie z.B. Minibagger oder andere kleinere Standardmaschinen werden regelmäßig sogar auf Stundenbasis vermietet, vgl. o.V. (1995).

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  74. Solche Bedingungen ergeben sich zum einen aus spezifischen Anforderungen, Verpflichtungen oder Ansprüchen des Anwenders. Vielfach lassen sich jedoch auch konkrete Produkte angeben, deren Ausfall regelmäßig besonders hohe Folgekosten verursacht. Zu dieser Kategorie von Produkten gehören auf Baustellen z.B. Turmdrehkrane, Aufzüge oder Betonpumpen, auf deren zeitgenauen Einsatz ganze Prozesse abgestimmt sind. Vgl. für Details und weitere Beispiele Lenfert (1994). S. 5f.

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  75. Vgl. auch Abschnitt 3.3.1.5. und 3.3.1.6. Zur Rolle von Standards bei der Reduktion von Verhaltensrisiken vgl. Franck/Jungwirth (1998).

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  76. Abhilfe können Franchise-Systeme schaffen. Vgl. hierzu Klein (1980), (1995), Klein/Saft (1985) oder Brickley/Dark (1987). Für eine empirische Untersuchung vgl. außerdem Lafontaine (1992).

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  77. Vgl. Franck/Bagschik/Opitz (1997), S. 210.

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  78. Eine solche Immunisierung war bereits geeignet, den Hersteller der Güter gegen Qualitätseinbußen, die auf mangelnde Sorgfalt des Anbieters einer geteilten Nutzung zurückfuhren waren, zu schützen. Vgl. Abschnitt 3.4.1.3.2. Hier richten sich die Bemühungen dagegen auf das Verhindern von opportunistischem Verhalten seitens der Nutzer. Zielgrößen sind daher Parameter, die dem Einflußbereich der Nutzer unterliegen.

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  79. Bei EC-Kranen von Liebherr warnen elektronische Lastbegrenzungssysteme vor kritischen Überlastzuständen, beschränken den Arbeitsbereich, verhindern Kollisionen beim Einsatz mehrerer Krane und übermitteln dem Kranführer alle notwendigen Daten. Vgl. Kaiser (1992), S. 116 und Lenfert (1994), S. 7. Bei Baggern gehören sog. PMS-Systeme zur elektronischen Grenzlastregelung bereits zum Standard. Vgl. Fortkord (1992), S. 159.

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  80. Vgl. hierzu Smith/Wakeman (1985), S. 905.

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  81. Um diese Vorteile auf Dauer nutzen zu können, müssen Konkurrenten natürlich wiederum von einem Angebot dieser Güter ausgeschlossen werden.

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  82. Denkbar sind solche Konstellationen für den Nutzerverbund, wenn Mitglieder eines solchen Verbundes Produkte in Gegenwart anderer nutzen, sog. „self monitoring“. Vgl. hierzu auch Abschnitt 2.2.4.3.1.

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  83. Hydraulikbagger des Herstellers O&K sind mit sog. Bord-Control-Systemen und einer Betriebsdatenfernübertragung ausgestattet. Die Vögele AG bietet einen Straßenfertiger an, bei dem nicht nur die Betriebsdaten von Motor, Hydrauliksystem und der gesamten Bordelektronik sondern auch das Arbeitsergebnis permanent überwacht werden. Vgl. hierzu und für weitere Beispiele Lenfert (1994), S. 7. Vgl. zum „Teleservice“ bei Baumaschinen auch Lenfert (1997). Die Fa. Kienzle bietet bereits seit knapp 10 Jahren ein Baumaschinen-Management-System an, mit dem bis zu 18 frei wählbare gerätespezifische Leistungsdaten erfaßt und überwacht werden können. Vgl. Preiss (1990), S. 716.

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  84. Eine solche Messung setzt natürlich voraus, daß zwischen Fabrikations-, Reparatur- oder Wartungsfehlem und Schäden, die aus Verschleiß oder Mißbrauch resultieren, mit einiger Sicherheit differenziert werden kann. Aus Anreiz- und Risikoerwägungen dürfen Nutzer nur für solche Veränderungen am Gut aufkommen, die sie tatsächlich selbst verursacht haben. Dieser Trade-off zwischen Anreiz- und Risikoaspekten besteht analog im Zusammenhang mit outputorientierter Entlohnung, die zwar starke Anreize setzt, dem Lohnempfänger neben dem endogenen aber regelmäßig auch das exogene Risiko zuordnet. Vgl. exemplarisch Anderson (1985).

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  85. Selbstverständlich sind derartige Arbeiten nicht immer als „Rückwärtsproduktion“ zu begreifen und relevante Informationen damit in hohem Maße herstellerspezifisch. In den vielen Fällen wird vielmehr ein auf Wartungs- und Reparaturarbeiten spezialisierter Akteur ebenfalls Skalenvorteile erzielen können.

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  86. Voraussetzung daflir, daß eine Verbesserung eintritt, ist, daß Maschinenführer, Aufsteller etc. leichter zu disziplinieren sind als der Mieter oder seine Agenten. Einiges spricht jedoch dafür, daß Agenten mit denen ein Arbeitsverhältnis besteht, u.a. aufgrund von Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und sozialen Institutionen wie z.B. gegenseitigem Vertrauen, leichter zu kontrollieren sind als solche, mit denen lediglich ein Mietverhältnis besteht.

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  87. Mitglieder von Nutzerverbunden stehen einer Reihe von Barrieren gegenüber, die einen Austritt verteuern oder prohibitiv werden lassen. Vgl. in diesem Zusammenhang auch Abschnitt 3.3.1.1.

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  88. Vgl. Bonus (1986), Frank (1987), (1988), Pratt/Zeckhauser (1985), Shavell (1987) und Williamson (1993a).

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  89. Für eine formaltheoretische Analyse dieser Wirkung von Optionsrechten vgl. Krahnen (1990).

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  90. Vgl. exemplarisch Smith/Wakeman (1985), S. 906 und Klein/Crawford/Alchian (1978).

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  91. Vgl. Mossakowski (1990).

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  92. Vgl. auch Barzel (1989), S. 74.

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  93. Für diesen Begriff und eine detailliertere Betrachtung dieser Problematik vgl. Williamson (1990a).

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  94. Vgl. Smith/Wakeman (1985), S. 900 sowie Joskow (1985), (1988).

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  95. Vgl. Levy (1988), S. 617.

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  96. Eine Entscheidung zwischen „Leasing oder Kauf allein anhand von „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“, wie sie für Baumaschinen z.B. von Dornbusch (1987) vorgeschlagen wird, vernachlässigt dagegen wichtige Motive außerhalb von Leasingraten und Zinssätzen.

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  97. Zu den besonderen Vor- und Nachteilen des Gemeineigentums vgl. Ostrom (1990) und Engels (1997) sowie die dort zitierte Literatur.

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Opitz, C. (2000). Anwendung der Theorie auf die geteilte Nutzung von Baumaschinen. In: Organisation der geteilten Nutzung. Markt- und Unternehmensentwicklung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08821-9_3

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