Zusammenfassung
Die geographische Distanz, der „US-Faktor“ und die jeweilige internationale Konjunktur haben bis heute eine engere Zusammenarbeit zwischen Kuba und Europa verhindert. Seit der de facto Unabhängigkeit des Karibikstaates im Jahre 1898, als Spanien seine letzte Kolonie an die USA verlor, standen Kuba und Europa im Konfliktfall meist auf unterschiedlichen Seiten. Als der Karibikstaat Ende des 19. Jahrhunderts gegen die damalige Kolonialmacht kämpfte, unterstützten die meisten europäischen Staaten die Position Spaniens. Während des Kalten Krieges verhinderte dann die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen ideologischen Blöcken eine Annäherung zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und Kuba. Diese Konstellation wiederholte sich zuletzt während der Kriege im Kosovo und in Afghanistan, als Kuba die Haltung der EU scharf kritisierte und — auch im eigenen Interesse — die nationale Souveränität gegen eine Intervention von außen verteidigte.
„After the 1960s Cuba was never again to figure prominently in the imagination of the European left or in the calculations of European chanceries“ (Hennessy/Lambiel993:49).
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Literatur
Das europäische Engagement in Zentralamerika bezieht sich auf den 1983 begonnenen San José-Dialog, an dem sich neben den Außenministern der EU und Mittelamerikas auch die Contadora-Staaten (Mexiko, Venezuela, Kolumbien, Panama) beteiligten und dem ein entscheidender Beitrag zum Friedensprozess in der Region zugemessen wird.
So ist der seit 1990 institutionalisierte politische Dialog zwischen der EU und der lateinamerikanischen Rio-Gruppe ein Ergebnis des gemeinsamen Engagements Europas und der Contadora-Gruppe — die später erweitert wurde und 1986 zur Gründung der Rio-Gruppe führte — für eine Befriedung Zentralamerikas.
„In diesem Zusammenhang erscheint es ratsam, die Republik Kuba in die regionalen Kooperationsprogramme der Europäischen Kommission in der Karibik und Lateinamerika aufzunehmen”. Europäisches Parlament, Resolution vom 16. September 1993 (Punkt 7), abgedruckt in: IRELA 1996: 789–792.
Neben den Außenministertreffen mit der lateinamerikanischen Rio-Gruppe unterhält die Unión einen individuellen Dialog mit dem Mercosur, Chile, Mexiko, den Andenländern und Zentralamerika sowie mit der Karibik im Rahmen der AKP-EU Foren.
Das erste Lomé-Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten entstand 1975 und wurde dann sukzessiv erneuert bzw. erweitert.
Gemeinsamer Standpunkt der EU zu Kuba, 2.12. 1996. Siehe hierzu auch: IRELA1996c.
Kommunikation der Europäische Kommission, 28.6.1995 (abgedruckt in: IRELA 1996: 775); eigene Übersetzung.
Als europäische Kuba-Politik oder Politik der EU wird hier die Summe der bilateralen und supranationalen Beziehungen bezeichnet.
Parlamente Europeo, Resolutión sobre las Relaciones de la CE con los Estados no Europeos, miembros del CAME, 13. Oktober 1988.
Die Reise sowie ein Seminar für Mitglieder des EP und der kubanischen Nationalversammlung ANPP wurde vom IRELA in Madrid organisiert. Die Ergebnisse sind abgedruckt in: IRELA 1994a.
EP, Resolución sobre el embargo contra Cuba y la „Ley Torricelli”, 16. September 1993, abgedruckt in: IRELA (1996: 789–792).
EP, Resolución sobre la situación en Cuba, 29. September 1994, abgedruckt in: IRELA (1996a): 792–794.
So die Bewertung des ehemaligen kubanischen Botschafters in Brüssel, Carlos Alzugaray, sowie von Vertretern der Kommission.
Demnach verpflichten sich die USA, Sanktionen des Titel III und IV nicht gegen Europäer anzuwenden; die EU versprach, ihre Direktinvestitionen in Kuba in Zukunft zu verringern.
Siehe hierzu Punkt 6 der 2111. Ratssitzung vom 29. Juni 1998 in Luxemburg.
Nach Aussagen von Vertretern des für die post-Lomé-Verhandlungen zuständigen kubanischen Außenwirtschaftsministeriums im November 1999 (vgl. Liste der Gesprächspartner).
Der kubanische Außenminister Felipe Pérez Roque reiste im Vorfeld nach Brüssel, um den Besuch vom belgischen Außenminister Michel in Kuba vorzubereiten.
Belgien hatte im zweiten Halbjahr 2001 den EU-Vorsitz inne.
Pressemitteilung 146b034E der ACP-Staatengruppe vom 14. Dezember 2000 (http://www.oneworld. org/acpsec).
Situation on human rights in Cuba. Commission on Human Rights resolution 2000/25 (18. April 2000).
Pressemitteilung 146b/01, AKP-Staatengruppe, Brüssel, 4.8.2000.
Laut Artikel J.2. des Maastricht-Vertrags (1993) ist ein Gemeinsamer Standpunkt ein außenpolitisches Instrument, das vom Rat immer dann beschlossen werden kann, wenn er dies für notwendig erachtet.
Wörtlich heißt es, „Wenn Kuba seine Politik der Außenöffnung beibehält, sollte die EU diese Tendenz unterstützen. Dies ist ein ausgezeichnetes Argument für die EU, die aktive Partizipation Kubas in der internationalen Gemeinschaft, sei es auf der Ebene der Politik oder der Wirtschaft, zu fördern”. Comunicaciön de la Comisión Europea al Consejo y al Parlamente Europeo“ (28. Juni 1995), abgedruckt in: IRELA (1996: 769–778).
Agence Europe, Nr. 6723, Brüssel, 8. Mai 1996.
Nach Artikel 177 (vormals 130u) des Vertrages von Amsterdam zielt die Politik der Gemeinschaft auf die Förderung der harmonischen, schrittweisen „Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft“ ab (siehe Läufer 1998: 150).
Nach Aussagen des Vizeaußenministers Ángel Dalmau am 4. Oktober 2000 (Dalmau 2000).
Vormals Generaldirektion I.
Vormals Generaldirektion VIII.
Die zuständige Außenvertretung war zuvor die Delegation der Kommission in Mexiko.
Nach Auffassung des ehemaligen Präsidenten der Delegation für die Beziehungen mit Mexiko und den Ländern Mittelamerikas, Fernando Suárez.
Vgl. z.B. Resolution vom 16. September 1993, in: IRELA 1996a: 789–792.
Während des Kalten Krieges unterstützte Frankreich als ehemalige Kolonialmacht und Kuba durch den „Revolutionsexport“ in den politischen und ideologischen Konflikten zahlreicher afrikanischer Staaten meist unterschiedliche Gruppierungen (vgl. Grabendorff 1993).
Spanien unterhält die größte europäische Botschaft in Havanna, zahlreiche Regionalregierungen (Galizien, Baskenland, Andalusien) finanzieren eigene Kulturhäuser und/oder Handelsvertretungen in Kuba, und spanische Unternehmen sind in Kuba am stärksten vertreten.
Dies gilt insbesondere für die Flüchtlingskrise 1990, als Fidel Castro die spanische Regierung beschuldigte, die Botschaftsbesetzer zu manipulieren.
Javier Sandomingo (damals Gesandter der spanischen Botschaft in Kuba), Interview in: Vazquez Montalbán (1998: 449/450).
Offiziell begründete die Regierung diesen Schritt mit kritischen Äußerungen des künftigen Botschafters und seiner Absichtsbekundung, einen Dialog mit Dissidenten zu führen.
Der Beschluss, das IX. Iberoamerikanische Gipfeltreffen in Havanna abzuhalten, wurde Jahre vorher in der Annahme getroffen, Castro wäre dann längst nicht mehr an der Macht.
Im Kontext der Hallstein-Doktrin wurde die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Kuba und der DDR mit dem Abbruch der Kontakte zur Bundesrepublik bestraft (vgl. Grabendorff 1993).
Diese Position wurde im Lateinamerika-Gesprächskreis des BMBF im März 2002 deutlich, als die zuständige Länderreferentin im AA aufgrund der Einschränkung der politischen Freiheiten in Kuba (wörtlich: „Kuba ist eine Diktatur”) im Namen ihres Ministeriums Vorbehalte gegen eine Erweiterung der Kooperation mit dem Inselstaat äußerte.
Das die Autorin einsehen konnte.
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Gratius, S. (2003). Die Kuba-Politik der EU: Gratwanderung zwischen Kooperation und Konditionierung. In: Kuba unter Castro — Das Dilemma der dreifachen Blockade. Fokus Lateinamerika, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10578-7_5
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