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Bündnis 90 — zwischen Selbstbehauptung und Anpassung

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Parteien und Wähler im Umbruch

Zusammenfassung

Am 17. Januar 1993 beschlossen die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) des Bündnis 90 und die Bundesversammlung der Grünen in Hannover mit jeweils sicherer Zwei-Drittel-Mehrheit den Abschluß eines Assoziationsvertrages1. Das Ziel des Vertrages war “die Bildung einer gemeinsamen politisch erneuerten Organisation” auf dem Wege einer “politischen Neukonstituierung”, die als “formaljuristischer Beitritt” des Bündnis 90 zur Partei Die Grünen erfolgen sollte (Assoziat ions vertrag, II, Kap. A). Nach Urabstimmungen in beiden Parteien Ende April 1993 trat der Vertrag wie geplant in Kraft, so daß die deutsch-deutsche Integration auch im ökologisch-alternativen Spektrum der parlamentarisch etablierten Parteienlandschaft auf organisatorischer Ebene im wesentlichen abgeschlossen ist.

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Literatur

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Anmerkungen

  1. Der folgende Text basiert in weiten Teilen auf einer von der Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern (KSPW) geförderten Studie, veröffentlicht in: Wielgohs, Schulz und Müller-Enbergs 1992.

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  2. Das Neue Forum (NF), die Bürgerbewegung Demokratie Jetzt (DJ) und die Initiative Frieden und Menschenrechte (EFM).

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  3. Die sächsischen Grünen waren dem grünen Bundesverband am 3.12.1990 nicht beigetreten. Gemeinsam mit Gruppen des Neuen Forum und von Demokratie Jetzt gründeten sie Anfang 1991 eine Landespartei “Bündnis 90/Grüne” Sachsen, die am 1. Mai 1992 als Landesverband dem Bundesverband des Bündnis 90 beitrat.

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  4. Ohne die Abgeordneten der Ostberliner Stadtverordnetenversammlung sowie der Bezirksverordnetenversammlungen. Zudem standen die Daten für 16 Ortschaften im Bezirk Suhl nicht zur Verfügung. Zu allen Angaben, die sich auf die Kommunalwahlen beziehen, vgl. Wielgohs 1990.

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  5. Hinzuzurechnen ist der NF-Anteil an den 98 Kreistagsabgeordneten, die auf Listen “Bündnis 90” kandidiert hatten, an 91 Kreistagsabgeordneten aus anderen Listenverbindungen mit ausgewiesener NF-Beteiligung sowie an 119 Ostberliner Bezirks verordneten aus unterschiedlichen Listenverbindungen. Nicht berücksichtigt wurden Listenverbindungen “Grüne u.a.”, “Grüne Liste” etc., an denen eine Beteiligung von NF-Mitgliedern wahrscheinlich, aber nicht ausgewiesen ist.

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  6. Zu addieren wäre der NF-Anteil an 49 örtlichen Abgeordneten von “Bündnis 90”-Listen, an 123 örtlichen Volksvertretern aus anderen Listen Verbindungen mit ausgewiesener NF-Beteiligung sowie an 43 Abgeordneten aus Listenverbindungen SPD/NF in 8 Gemeinden des Kreises Pritzwalk (Brandenburg).

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  7. Quelle: Wahlkommission der DDR; Statistisches Amt der DDR: Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen am 6. Mai 1990. Endgültige Ergebnisse. Diese Daten enthalten keine Aussagen zur Anzahl bzw. Existenz von Lokalgruppen dieser Organisation in den betreffenden Orten, aber sie verweisen auf deren politische Präsenz in Form der Wahlkandidatur.

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  8. Vgl. Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Für eine offene Bundesrepublik, Bonn 1992.

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  9. Für Berlin wurden die Ergebnisse der Liste “Bündnis 90/Grüne/UFV” der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 2. Dezember 1990 im Zählgebiet Ost gewertet. Bezogen auf Gesamt-Berlin erzielte diese Liste 4,4 Prozent der Zweitstimmen (1,4 Prozent im Westteil der Stadt). Parallel kandidierte in beiden Zählgebieten die Westberliner Alternative Liste, die insgesamt auf 5, im Ostteil auf 1,7 Prozent kam.

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  10. In Mecklenburg-Vorpommern war das Bündnis 90 gar nicht im Landtag vertreten. Hier hatten sich im Oktober 1990 die Grünen, das Neue Forum und die übrigen Bürgerbewegungsorganisationen nicht auf eine gemeinsame Liste einigen können. Bei einem Gesamtergebnis für dieses Spektrum von 9,3 Prozent waren alle drei Listen (Grüne 4,2/NF 2,9/”Bündnis 90” 2,2 Prozent) an der Fünf-Prozent-Klausel gescheitert.

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  11. Die Angaben entsprechen dem Stand der zentralen Mitgliederverwaltung vom 15. August 1992. Im Herbst 1992 sind leichte Mitgliederzuwächse aus Berlin (um ca. 20), Thüringen (5) sowie stärkere Zuwächse aus NRW (auf etwa 120) und Hamburg (auf etwa 25) vermeldet worden. Eine komplett aktualisierte Gesamtübersicht stand bis zur Manuskriptabgabe noch nicht zur Verfügung. Die Veränderungen in den Landesverbänden der NBL bewegten sich jedoch in Grenzen, die keine signifikanten Auswirkungen auf die Gesamtstruktur der Parteimitgliedschaft hatten.

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  12. Dies sind Daten von nur 10,6 Prozent der Mitglieder des Bundesverbandes. Aber sie bestätigen in etwa die Ergebnisse früherer Untersuchungen bezüglich Demokratie Jetzt und des Neuen Forum und zeigen zudem sehr ähnliche Strukturen zwischen den genannten Gliederungen, so daß für den Bundesverband insgesamt gravierende Abweichungen kaum zu erwarten wären.

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  13. Nur Bundestags- bzw. weiter unten Landtagsabgeordnete, die Mitglieder des Bündnis 90 waren.

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  14. Die beiden aus Westdeutschland stammenden Personen werden hier nicht berücksichtigt. Andreas Brandhorst, zu dieser Zeit Bündnis 90 Thüringen, war früher bei den Grünen in Bielefeld aktiv. Annette Meyer-Placke, 1992 Sprecherin des Bündnis 90 NRW, war früher Mitglied im Bundeshauptausschuß der Grünen.

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  15. Hier wurde nur die aktive Mitarbeit in den Gruppen gewertet. Weitere der hier relevanten Personen, die nicht unmittelbar in den Gruppen aktiv waren, hatten Kontakt zu solchen und haben z.T. auch in der Samisdat-Presse publiziert.

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  16. Lediglich Vera Wollenberger war vor ihrer Abschiebung im Februar 1988 außer im Friedenskreis Pankow auch in ausdrücklich linken Gruppen (“Gegenstimmen”, “Kirche von unten”) aktiv.

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  17. Der Streit um eine sofortige Übernahme des grünen Frauenstatuts in die Satzung der gemeinsamen Organisation erwies sich als einer der schwierigsten Konflikte in der Verhandlungskommission. Das Bündnis 90 reagierte mit der Verabschiedung eines eigenen Frauenstatus, das im Vergleich zu dem der Grünen weitreichende Förderungsbestimmungen enthält (familienverträgliche Sitzungstermine, Kinderbetreuung während Parteiveranstaltungen, finanzielle Förderung häuslicher Kinderbetreuung für ehrenamtliche Gremienmitglieder) und den Frauen der einzelnen Landesverbände jeweils die Entscheidung vorbehält, ob Platz 1 einer Landesliste grundsätzlich für eine Frau reserviert bleibt oder auch mit einem Mann besetzt werden kann. Die Übergangsregelung, mit der das grüne Frauenstatut, das erste Listenplätze ausnahmslos Frauen vorbehält, jetzt prinzipiell zur Disposition gestellt wurde, wurde auf dem Hannoveraner Parteitag der Grünen von radikal-feministischer Seite heftig attackiert. Zugleich deutete sich aber an, daß mit dem Bündnis 90-Frauenstatut die Positionen der grünen Kritiker/innen des grünen Frauenstatuts bezüglich der bevorstehenden Neuregelung gestärkt wurden.

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  18. Nach der Unterzeichnung des AssoziationsVertrages im November beschloß die Landesversammlung des Bündnis 90 Brandenburg im Dezember 1992 für den Fall, daß ihre Forderungen in Nachverhandlungen keine hinreichende Berücksichtigung fänden, den Mitgliedern den Austritt des Landesverbandes aus dem Bündnis 90-Bundes-verband sowie die Konstituierung zu einer eigenständigen Landespartei “Brandenburger Bündnis 90” zu empfehlen und darüber in einer gesonderten Urabstimmung entscheiden zu lassen. Auf der Hannoveraner BDK am 17. Januar 1993 lehnten 8 von 13 Brandenburger Delegierten den nachverhandelten Vertrag in namentlicher Abstimmung ab.

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  19. Scharfe Kritik an der geplanten Assoziation sowie an den vertraglichen Zugeständnissen gegenüber dem Bündnis 90 wurde schon während der Verhandlungen von Grünen aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Ost-Berlin geäußert. Symptomatisch für den hier verbreiteten Unmut war der Rücktritt der Bundessprecherin Christine Weiske (Die Grünen Brandenburg) unmittelbar nach der Bestätigung der Übergangsregelung hinsichtlich des Frauenstatuts auf dem Hannoveraner Parteitag.

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Wielgohs, J. (1994). Bündnis 90 — zwischen Selbstbehauptung und Anpassung. In: Niedermayer, O., Stöss, R. (eds) Parteien und Wähler im Umbruch. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10996-9_6

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