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Die Sicht der Polizei: Strukturanalyse fremdenfeindlicher, rechtsextremer und antisemitischer Tatverdächtiger

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Skinheads, Neonazis, Mitläufer

Part of the book series: DJI-Reihe ((DJI,volume 5))

Zusammenfassung

Die obigen Gerichtsurteils- und Gewalttäterstudien haben anschauliche Schilderungen von Taten und Tätern, Motiven und Lebensgeschichten geliefert. Beide Untersuchungen konnten aber keine Repräsentativität beanspruchen, weil es keine bundesweiten, exakten Aufstellungen der Grundgesamtheiten einschlägiger Urteile oder Verurteilter gab, aus denen sich so etwas berechnen ließ. Um also zu statistisch repräsentativeren Aussagen zu kommen, wurde vom Bundesministerium des Innern (BMI) diese quantitative Polizeiaktenstudie, eine Vollerhebung über Tatverdächtige eines ganzen Jahres in Auftrag gegeben. Großteils ist sie eine Wiederholungsstudie der Anfang der 90er Jahre an der Universität Trier durchgeführten Untersuchungen (für den Erhebungszeitraum 1. Januar 1991 bis 30. April 1992: Willems/Eckert/Würtz/Steinmetz 1993; für den Erhebungszeitraum 1. Mai 1992 bis 31. Dezember 1993: Willems/Würtz/Eckert 1994). Unsere neue Studie sollte Aufschlüsse darüber geben, ob sich die Struktur der Gruppen der Tatverdächtigen zwischenzeitlich geändert haben.

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Referenzen

  1. Berlin plant für 2003 eine Gesamterhebung für das Land Berlin nachzuholen.

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  2. In den Meldebogen der Polizei wird nur die Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Organisation/Gruppierung über alle Länder hinweg erfaßt. Darunter fallen nach Aussage des BKA Parteien, Organisationen und Kameradschaften, jedoch keine politisierten Skinheadgruppen. Da die Meldung in den Ermittlungsakten enthalten ist, dürfte die Anzahl der Personen, die einer solchen Gruppe angehören, in unseren Fragebogen adäquat erfaßt sein. Aussagen über andere Gruppenzugehörigkeiten hingegen müssen in den Ermittlungsakten nicht aufgeführt sein.

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  3. Im Trierer Fragebogen wie auch im Fragebogen der Münchner Studie waren bei den Fragen zur Gruppenzugehörigkeit Mehrfachnennungen zugelassen. Die Trierer Autoren haben im Falle von Mehrfachnennungen bei einigen Fragestellungen die unterste Gruppenzugehörigkeit gezählt (d.h. „Sonstige“ vor „Fremdenfeindlichen“ vor „Skinhead“ vor „Rechtsextremistisch“). Immer dann, wenn sie diese Variable verwenden, werden die Gruppenzugehörigkeiten zu einer rechtsextremen Gruppe, zu Skingruppen oder sonstigen Gruppen mit fremdenfeindlichen Zielen unterschätzt, die Zugehörigkeiten zu sonstigen Gruppen erscheinen so verglichen mit anderen Gruppentypen größer als sie sind. Um zu prüfen, welchen Einfluß auf die Ergebnisse es hat, wenn beispielsweise für ein Mitglied in einer rechtsextremistischen Gruppe, das zusätzlich auch noch in sonstigen informellen Gruppen ist, nur die Mitgliedschaft in der informellen Gruppe gezählt wird, haben wir die Trierer Variante mit einer zweiten Variante verglichen. Diese zweite Variante zählte im Falle einer Mehrfachnennung die „oberste“ Gruppenzugehörigkeit, d.h. die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Gruppe vor der in einer Skinheadgruppe, vor der in einer sonstigen Gruppe mit fremdenfeindlichen Zielen und vor der in informellen Gruppen. Resultat ist, daß die Trierer Ergebnisse die Zugehörigkeiten zu rechtsextremistischen Gruppen um 10% unterschätzt haben.

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  4. Vgl. zur Problematik der Abgrenzung unpolitischer, politischer, fremdenfeindlicher und anderer Motive die Untersuchung von Wahl/Tramitz/Blumtritt 2001 wie auch die Täterstudie (Teil III i.d.B.), zur Abgrenzung zwischen bewußten und unbewußten, rational geplanten und emotionalen Verhaltensweisen (die eventuell rationalisiert dargestellt werden) auch im Falle von Aggression und Gewalt: Wahl 2000a.

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  5. „Ausländer“ und „Asylbewerber“ bzw. „Asylberechtigter“ sind natürlich keine sich ausschließenden Kategorien. Die Zuordnung, die die Polizeibeamten vorgenommen haben, können schon allein deshalb nicht eindeutig nachvollzogen werden.

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  6. Die Polizei rechnet die Tatverdächtigen aus ganz Berlin dem Westen zu.

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  7. Hier werden nicht die Zahlen der aktuellen Untersuchungen verwendet, sondern die BKA-Daten, die als Auswahlgesamtheit gedient haben und sämtliche polizeilich registrierten Straftaten dieser Art wiedergeben. Unterschiedlich hoher Rücklauf aus einzelnen Bundesländern spielt hier also keine Rolle.

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  8. Dies trifft sowohl für unsere 10%-Stichprobe als auch für alle polizeilich registrierten Tatverdächtigen zu.

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  9. Im Sommer kommen Straftaten, die der Straßenkriminalität zugerechnet werden, häufiger vor als im Winter, was unter Umständen zu einem schiefen Vergleich zwischen den Studien führen könnte. Im gesamten Untersuchungszeitraum der Trierer Studie müßte demnach die Straßenkriminalität etwas anders repräsentiert sein als in den Monaten von Januar bis Dezember 1993. Große systematische Verzerrungen sind aber unwahrscheinlich. Zudem weist ein Blick auf die Tatmerkmale für die unterschiedlich langen Zeiträume nicht auf solche Verfälschungen hin.

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Klaus Wahl

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© 2003 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Peucker, C., Gaßebner, M., Wahl, K. (2003). Die Sicht der Polizei: Strukturanalyse fremdenfeindlicher, rechtsextremer und antisemitischer Tatverdächtiger. In: Wahl, K. (eds) Skinheads, Neonazis, Mitläufer. DJI-Reihe, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11372-0_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11372-0_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3171-6

  • Online ISBN: 978-3-663-11372-0

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