Skip to main content

Zusammenfassung

Der Name „Bürgerinitiative“ hat etwas Herausforderndes. Diese Herausforderung kann vom schlichten Zur-Kenntnis-nehmen, über den protestierenden Vorwurf des Versagens anderer, bis hin zur „systemüberwindenden” Kriegserklärung reichen. D. h. mit dem Wort Bürgerinitiative können sehr unterschiedliche Inhalte, Ziele und Aktionsformen verbunden sein. So kann, um bei den genannten drei Beispielen zu bleiben, mit der Verwendung des Wortes zunächst auf die schlichte Selbstverständlichkeit aufmerksam gemacht werden — was man zur Kenntnis nehmen möge — daß in einer Demokratie Bürger jederzeit befugt und aufgerufen sind, im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Beachtung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten demokratisch legitimierter Institutionen ihren Beitrag zur Wahrung ihrer eigenen Interessen und der ihrer Mitbürger zu leisten. Das in diesem Sinne Bürger Initiativen ergreifen, sollte in einer Demokratie die selbstverständlichste Sache der Welt sein.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 74.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literature

  1. In seinem 1953 erschienenen wichtigen Aufsatz „Zum Begriff der politischen Freiheit“ hebt F. Neumann hervor:,Politisches Handeln in einer Demokratie ist die freie Wahl der Repräsentanten und die spontane Reaktion auf die Entscheidungen dieser Repräsentanten. Das wiederum setzt voraus, daß soziale Gebilde, wie etwa politische Parteien und Gewerkschaften, vom Staat unabhängig, daß sie offen und dem Druck von unten zugänglich bleiben; daß die Wähler, wenn mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert, in der Lage sind, sich spontan zusammenzutun, um sie zu Iösen…: keine Freiheit ohne politische Aktivität.” (Zitiert nach W. Steffani (Hrsg.): Parlamentarismus ohne Transparenz. Opladen 1973, S. 21.) Siehe auch F. Hegner, „Entstehungsbedingungen von Bürgerinitiativen im Spannungsfeld von Bürger und Verwaltung“, in: H. Matthöfer (Hrsg.): Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen: Argumente in der Energiediskussion. Bd. 3, Villingen 1977, S. 158–206, sowie F. Minssen, „Die Arbeitsgemeinschaft für Bürgerinitiativen”, in: Partizipation — Aspekte politischer Kultur. Offene Welt Nr. 101/1970. S. 168–173.

    Google Scholar 

  2. Siehe H. Marcuse, „Repressive Toleranz“, in: Robert P. Wolff, B. Moore und H. Marcuse: Kritik der reinen Toleranz, Frankfurt/Main 1966, S. 93–128; hier allerdings mit strenger Parteilichkeit im Sinne „kritischer Theorie” verstanden, wonach Intoleranz „vor allem gegenüber den Konservativen und der politischen Rechten“ geboten sei (ebd. S. 121). Zum Ganzen jetzt H. Mandt, „Grenzen politischer Toleranz in der offenen Gesellschaft — Zum Verfassungsgrundsatz der streitbaren Demokratie”, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B. 3/1978, S. 3–16. Zu Marcuse ebd. S. 15 f.

    Google Scholar 

  3. Näheres dazu bei S. Mampel: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Text und Kommentar. Frankfurt/Main 1972, S. 174 ff und 488 ff.

    Google Scholar 

  4. Zur Grundwertedebatte mit Stellungnahmen von Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Werner Maihofer u.a. siehe G. Gorschenek (Hrsg.): Grundwerte in Staat und Gesellschaft. München 1977. Siehe auch R. v. Weizsäcker: CDU-Grundsatzdiskussion — Beiträge aus Wissenschaft und Politik, Bonn 1977, bes. S. 25–80.

    Google Scholar 

  5. Dazu F. Fuchs und E. Jesse, „Der Streit um die,streitbare Demokratie` — Zur Kontroverse um die Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 3/1978, S. 17–35, bes. S. 20 ff. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Konzept aus „linksliberaler” Perspektive bietet E. Denninger (Hrsg): Freiheitliche demokratische Grundordnung — Materialien zum Staatsverständnis und zur Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik. 2 Bde., Frankfurt/Main 1977.

    Google Scholar 

  6. Zur Pluralismusdiskussion H. Kremendahl: Pluralismustheoric in Deutschland — Entstehung, Kritik, Perspektiven. Leverkusen 1977 sowie H. Maier und H. Oberreuter (Hrsg): Pluralismus — Reihe Politische Bildung. Heft 1, Jg. 1977.

    Google Scholar 

  7. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts: „Die Demokratie des Grundgesetzes ist eine grundsätzlich privilegienfeindliche Demokratie“. BVerfGE, Bd. 40, S. 296 ff (Zitat S. 317).

    Google Scholar 

  8. Daß das Petitionsrecht dem Bürger eine Chance eröffnet, mit Initiativen auf den politischen Prozeß einwirken zu können, verdeutlicht die Geschäftsordnung des Landtages von Schleswig-Holstein, in der der Petitionsausschuß den Namen „Ausschuß für Bürgerinitiativen und andere Eingaben“ (§ 9 Abs. 1 Ziff. 11 GG) trägt. Siehe P. Hübner, „Landtagsausschuß für Bürgerinitiativen”, in: ZParl, Heft 2, 1972, S. 199–201, sowie U. Battis, „Bürgerinitiativen als Gegenstand der Gesetzgebung“, in: ZParl, Heft 2, 1975, S. 139–149, bes. 148 f.

    Google Scholar 

  9. Das Gemeinwohl wird zum zentralen Definitionsmerkmal bei T. Rasehorn: „Bürgerinitiativen sind autonome, spontane, aktionsbereite und projektorientiere Vereinigungen, die über das Partikularinteresse ihrer Mitglieder hinaus auf das Gemeinwohl motiviert sind.“ Ders., „Bürgerinitativen und Gemeinwohl”, in: D. von Posser und R. Wassermann (Hrsg.): Freiheit in der sozialen Demokratie, Karlsruhe 1975, S. 317–234, Zitat S. 317.

    Google Scholar 

  10. P. C. Mayer-Tasch: Die Bürgerinitiativbewegung — Der aktive Bürger als rechts-und politikwissenschaftliches Problem. Hamburg 1976, S. 14.

    Google Scholar 

  11. Hierzu mit weiteren Literaturhinweisen M. Stolleis, „Gemeinwohl und Minimalkonsens — Öffentliche und private Interessen in der Demokratie“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 3/1978, S. 37–45.

    Google Scholar 

  12. Siehe E. Fraenkel: Deutschland und die westlichen Demokratien. 5. Auflg., Stuttgart 1973, S. 197 ff und Kremendahl a.a.O. S. 450 ff.

    Google Scholar 

  13. Fraenkel a.a.O. S. 200.

    Google Scholar 

  14. Zum folgenden siehe die grundlegende Arbeit von H. H. v. Arnim: Gemeinwohl und Gruppeninteressen — Die Durchsetzungsschwäche allgemeiner Interessen in der pluralistischen Demokratie. Frankfurt/Main 1977.

    Google Scholar 

  15. v. Arnim a.a.O. S. 50 f.

    Google Scholar 

  16. Ebd. S. 51.

    Google Scholar 

  17. Dazu v. Arnim a.a.O.

    Google Scholar 

  18. Daß von Arnim den Neopluralismus Ernst Fraenkels unter Berufung auf neueste politologische Forschung (lediglich R. Eisfeld und Gudrich/Fett (!) werden hierbei angeführt) als eine Form des Laissez-Faire-Pluralismus unter der Rubrik „pluralistisches Harmoniemodell“ subsumiert, stellt eine bedauerliche Fehlinterpretation seines sonst verdienstvollen Buches dar. Zum Neopluralismus Ernst Fraenkels siehe Kremendahl a.a.0. und meinen Aufsatz „Pluralismus — Konzeptionen, Positionen, Kritik” in: H. Maier und H. Oberreuter a.a.O. S. 3–33, bes. S. 16 ff.

    Google Scholar 

  19. Art. 79 Absatz 3 GG.

    Google Scholar 

  20. Ob man allerdings extrem unsozial-egoistische - d.h. durchaus menschliche — Bürgerinitiativen als „unmenschlich“ charakterisieren sollte, dürfte sicherlich nicht nur eine Geschmacksfrage sein. Siehe hierzu K. Oeser, „Progressive und reaktionäre Bürgerinitiativen”, in: Bürger initiativ — Mit Beiträgen von W. H. Butz u. a., Stuttgart 1974, S. 47.

    Google Scholar 

  21. v. Armin a.a.0. S. 248 ff.

    Google Scholar 

  22. Thesen mit Erläuterungen in: Union in Deutschland; CDU-Dokumentation 42/43 vom 8.12. 1977, „Bürgerinitiativen als Problem von Staat und Gesellschaft“, S. 1 f.

    Google Scholar 

  23. C. Offe, „Bürgerinitiativen und Reproduktion der Arbeitskraft im Spätkapitalismus“, in: H. Grossmann (Hrsg.), Bürgerinitiativen — Schritte zur Veränderung? Frankfurt/Main 1971, S. 152–165.

    Google Scholar 

  24. Ebd. S. 159 und 162 f.

    Google Scholar 

  25. Zur Kritik an Offes Konzeption Oeser a.a.O. S. 29 ff, bes. 33 ff.

    Google Scholar 

  26. Die erforderlichen Unterlagen, aus denen im folgenden zitiert wird, sind mir freundlicherweise von Herrn Oberstudienrat Paul Willenborg, Sprecher der Cloppenburger Bürgerinitiative „Schutz der Umwelt“, zur Verfügung gestellt worden.

    Google Scholar 

  27. Bescheid des Finanzamtes Cloppenburg vom 20. Mai 1977, 5. 1.

    Google Scholar 

  28. Ebd.

    Google Scholar 

  29. Mayer-lasch (Anm. 10, a.a.O. S. 161 f) verweist in diesem Zusammenhang auf das sogenannte „Gesetz“ der „antagonistischen Kooperation”. Siehe auch Grossmann a.a.O. S. 166 ff.

    Google Scholar 

  30. Siehe Oeser a.a.O. S. 46 f

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1979 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Steffani, W. (1979). Bürgerinitiativen und Gemeinwohl. In: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14351-2_10

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14351-2_10

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-11476-7

  • Online ISBN: 978-3-663-14351-2

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics