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Das Urkundenwesen Deutschlands und Italiens Seit dem 12. Jahrhundert

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Allgemeine Urkundenlehre für Deutschland und Italien

Part of the book series: Grundriss der Geschichtswissenschaft ((GRG))

  • 49 Accesses

Zusammenfassung

Die im 11. Jh. abgeschlossene, den lebensfähigen Keimen unschädliche Rückbildung des UU. Wesens im FrühMA. hatte das unverändert übernommene Erbe des Altertums der Zeit angepaßt. Der nunmehr folgende Aufschwung der Gesittung hob die bald auch in Nordfrankreich und Deutschland unentbehrliche U., im 15. bis 16. Jh. zu einer selbst dem Altertum unbekannten Höhe. Die Ausgestaltung des Verkehrs, der Sieg der städtischen Lebens- und Wirtschaftsform auch im Norden, die Bildung größerer Einheiten in Volkstum, Staat und Gesittung, endlich der engere Zusammenschluß West- und Mitteleuropas ließen auch in den Formen des schriftlichen Rechtsverkehrs die Unterschiede zwischen den einzelnen Landschaften, nicht minder zwischen Deutschland und Nordfrankreich einer-, Italien andererseits zurücktreten. Durch Verbreitung urkundenrechtlicher Sätze und formaler UU.Arten, durch wechselseitige Beeinflussung und Nachahmung gemeinsamer Vorbilder erhielten die UU., namentlich gewisse Gruppen derselben, in rechtlichem Wesen, Fassung und Ausstattung bis zu einem bestimmten Ausmaß ein internationales Gepräge. Gleichzeitig eroberte dieses neue, aus fränkisch-italienischer Wurzel erwachsene UU.Wesen den Erdteil. Im 12. Jh. büßten die arabische und die byzantinische U. ihre Wirkung auf das Abendland, im 15. den Rest ihrer Herrschaft auf der Pyrenäen- und Balkanhalbinsel ein. Das spanische UU. Wesen stand seit dem 9., das englische seit dem 11. Jh. mehr oder weniger unter fränkisch-französischem Einfluß. Seit dem 11. bis 12. Jh. wurde der Norden und Osten Europas — Einwirkung der englischen U. auf Norwegen und Dänemark, der byzantinischen auf die südlichen Slavenländer abgerechnet — von Deutschland aus für die U. wie für die Gesittung überhaupt gewonnen.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1921 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Heuberger, R. (1921). Das Urkundenwesen Deutschlands und Italiens Seit dem 12. Jahrhundert. In: Allgemeine Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Grundriss der Geschichtswissenschaft. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-16246-9_4

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  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-15669-7

  • Online ISBN: 978-3-663-16246-9

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