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Einführung

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Bankbetriebslehre

Zusammenfassung

Bankbetriebe sind Unternehmungen, die gewerbsmäßig das Kreditgeschäft und die Geschäfte des Geld- und Kapitalverkehrs betreiben. Sie sammeln ungenutzte und weitgestreute Kaufkraftbeträge aus vielen Kanälen, um sie auf dem Kreditwege zu kapitalbedürftigen und kreditwürdigen Unternehmungen oder Privatpersonen oder auch zur öffentlichen Hand zu leiten. Je nach der Art, in welcher Geld und Kapital beschafft werden und die Kreditgewährung erfolgt, und je nachdem, wie diese zweiseitige Haupttätigkeit der Banken durch Zahlungsvermittlung, Kapitalanlage und Kapitalverwaltung ihre Ergänzung findet, kann man verschiedene Arten von Banktypen unterscheiden.

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Literatur

  1. Vgl. hierzu S. 296 ff.

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  2. Im wesentlichen handelt es sich hier um drei groBe Gruppen: Kreditbanken, Kreditinstitute des Sparkassenwesens und Kreditinstitute des Genossenschaftswesens. Vgl. hierzu S. 25. Kennzeichnend für die genannten Geschäftsbanken ist die Kombination von drei Geschäften: Einlagengesdiäft, Zahlungsverkehrsgesdhäft und Kontokorrentkreditgesdhäft. Vgl. hierzu S. 25.

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  3. Der Begriff „Geschäftsbank’ wird auch in einem weiteren Sinn verwendet, nämlich als eine Bezeichnung für alle Banken — einschließlich Sparkassen —, die nicht Notenbank sind.

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  4. Sowohl Zentralbankgeld als auch Giralgeld (der Geschäftsbanken) zählen zu der für volkswirt- schaftliche Untersuchungen wichtigen Globalgröße des Geldvolumens. Eine im täglichen Geschäfts- verkehr kaum merkliche Differenzierung besteht in folgendem: Täglich fällige Guthaben bei der Notenbank können jederzeit in Bargeld umgetauscht werden, ohne daß — solange die Notenbank funktionsfähig tat — eine Einschränkung möglich wäre. Täglich fällige Guthaben bei Geschäftsbanken dagegen können zwar im Regelfall auch in Bargeld umgetauscht werden, aber es ist immerhin denkbar, daß diese Institute sich nicht genug Bargeld von der Notenbank beschaffen können. Vgl. hierzu die Ausführungen über die große Bankenkrise auf S. 274 ff.

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  5. Vgl. hierzu S. 122 f. Vgl. hierzu S. 108 ff.

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  6. Das Ausmaß, bis zu welchem die Gesamtheit der Geschäftsbanken bei einem bestimmten Bestand an Zentralbankgeld (Z) und bei einem bestimmten Mindestreservesatz (r) — beispielsweise 10 Prozent — Kredite gewähren kann, ergibt sich aus der Formel Diese gilt jedoch nur in dem theoretischen Grenzfall, daß kein Zentralbankgeld aus dem Geschäftsbankenbereich abfließt. Da praktisch stets mit einem gewissen Abströmen von Zentralbankgeld gerechnet werden muß, ist der Giralgeldsdhöpfungsmultiplikator — so nennt man den Faktor von Z — praktisch kleiner, als es die obige einfache Formel zeigt, die nur das Prinzip derartiger Analysen deutlich machen soll. Eine leichtverständlidhe, eingehende Darstellung findet sich bel Schneider, E., Einführung in die Wirtschaftstheorie, III. Teil, 4. Aufl., Tübingen 1957.

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  7. Vgl. hierzu S. 294, insbesondere Anm. 2, S. 288.

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  8. Vgl. hierzu die Ausführungen fiber die sogenannte,Goldene Bankregel’ auf S. 120 f.

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  9. Vgl. hierzu die begriffliche Abgrenzung auf S. 46.

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  10. Kreditwesengesetz (KWG). Näheres über das Kreditwesengesetz findet sich auf S. 126 ff.

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  11. Die gleiche Abgrenzung liegt auch allen folgenden Ausführungen zugrunde soweit nichts anderes gesagt ist.

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  12. Vgl. hierzu: Deutsche Bundesbank, Monatsberichte, September 1959, S. 54.

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  13. Einzelheiten finden sich auf S. 269 ff. (“Aufbau des deutschen Bankwesens”).

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  14. Als Kreditbanken werden jene Kreditinstitute gemischten Charakters bezeichnet, die (meist in der Form der AG) alle Arten von Bankgeschäften mit Ausnahme der Notenausgabe sowie des Pfandbrief- und Hypothekarkreditgesdhäfts betreiben. Ihre Tätigkeit umfaßt sowohl das reguläre Bankgeschäft, insbesondere die Annahme von Depositen und Spargeldern und die Gewährung von kurzfristigen Krediten, als auch das Gründungs- und Emissionsgeschäft.

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  15. Der Name Kreditbank befriedigt nicht als Kennwort für diesen Banktypus; denn auch andere Banken geben und nehmen Kredit. Die Notenbanken nehmen Einlagen herein und gewähren Diskont- und Lombardkredite. Die Grundkreditinstitute verwenden die ihnen durch Pfandbriefausgabe zufließenden Mittel zur Beleihung von Immobilien. Kreditgenossenschaften und Sparkassen betreiben bis auf das Emissionsgeschäft sämtliche Geschäfte der Kreditbanken. Früher bezeichnete man die Kreditbanken oft als,Industrie- und Handelsbanken“. Heute hat sich jedoch für derartige,Universalbanken” der Begriff,Kreditbanken“ fest eingebürgert.

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  16. Deutsche Bank AG, Bank für Handel und Industrie AG und Berliner Commerzbank AG.

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  17. Berliner Disconto Bank AG, Bank für Handel und Industrie AG und Berliner Commerzbank AG.

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  18. Uberwiegend sehr kleine Institute.

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  19. Vgl. hierzu: Deutsdie Bundesbank, Monatsberidite, September 1959, S. 44 f. Vgl. auch die Bilanzübersicht auf S. 280 f.

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  20. Sie sind sowohl Kreditbanken als auch private Hypothekenbanken (nur zwei Institute: Bayerische Hypotheken- und Wechselbank und Bayerische Vereinsbank).

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  21. Im wesentlichen Kreditbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften.

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  22. Im wesentlichen Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und Teilzahlungsbanken.

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  23. Im wesentlichen die unter 1) genannten beiden Institute sowie die Girozentralen (Landesbanken).

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  24. Z. B.: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Lastenausgleidssbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte).

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  25. Bayerische Staatsbank, Braunsdiweigische Staatsbank.

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  26. Der Begriff,Hausbank wird audi nods in einer anderen, allgemeineren Bedeutung gebraucht. Danach ist die Hausbank eines Unternehmens diejenige Bank, mit der es überwiegend seine Bankgeschäfte durchführt. Eine Kreditbank ist in diesem Sinne,Hausbank ihrer meisten Kunden.

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  27. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf S. 269 ff. verwiesen Aufbau des deutschen Bankwesens

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© 1961 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Kalveram, W., Günther, H. (1961). Einführung. In: Bankbetriebslehre. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-19684-6_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-19684-6_1

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-19680-8

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