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Die Grundausrüstung der vier zu untersuchenden Gemeinden

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Die erforderliche Grundausrüstung ländlicher Räume

Part of the book series: Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen ((FOLANW))

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Zusammenfassung

Zasenbeck ist ein wohlhabendes Bauerndorf am Ostrand1) der Lüneburger Heide und des Kreises Gifhorn. Die Ohre, ein Heideflüßchen, an der die Gemeinde liegt, bildet die Grenze zur Altmark und ist jetzt Zonengrenze. Es zählt heute1a) 424 Einwohner, 1939 waren es, zusammen mit der kleinen Nachbargemeinde Piastau 389. Hatte Zasenbeck früher einige Bedeutung für den Lokalverkehr durch den Umstand, daß es Umsteigebahnhof und Umladestation für die Querverbindung Wittingen — Salzwedel war, ist es jetzt, dieser Funktion entkleidet, ein ruhiger Ort, dem nur noch eine sehr geringe zentrale Wichtigkeit zukommt. Die Zonengrenze einerseits und die großen Entfernungen zu den beiden bedeutenderen Städten Wolfsburg und Ülzen (zu jeder von beiden etwa 40 km) bedeuten für Zasenbeck eine relative Abgelegenheit, die von der konservativen bäuerlichen Bevölkerung begrüßt wird. Nachdem rund 200 Flüchtlinge und Vertriebene Zasenbeck verlassen haben, ist die alteingesessene Bevölkerung wieder unter sich. Zwar reicht der Einzugsbereich des Volkswagenwerkes gerade bis in diesen Raum: Doch hat sich der bäuerliche Charakter der Gemeinde durch die Zähigkeit und Bodenständigkeit ihrer Bürger bewahren lassen. Der bäuerliche Wohlstand der Gemeinde, der sich auf die regelmäßig geschlossene Weitergabe der beherrschenden Höfe innerhalb derselben Familie stützt, prägt das Bild des Dorfes.

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Referenzen

  1. Zasenbeck gehört zum Naturraum 642, ‘Ostheide’, vergl. ‘Amtliches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland’, Stuttgart 1957, s. 712

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  2. Siehe ‘Unterlagen über Ortsplanung und Wohnungsbau im Landkreis Gifhorn’ (Schreibmaschinenmanuskript), S. 6

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  3. Siehe ‘Unterlagen über Ortsplanung und Wohnungsbau im Landkreis Gifhorn’ (Schreibmaschinenmanuskript), Blatt 8

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  4. Vgl. Gemeindestatistik für Niedersachsen, Hannover 1958 (Veröffentl.d. Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik, Reihe F-Bd.18, Heft 1) S. 114 ff.

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  5. Angaben aufgrund der Daten in der Haushaltssatzung des Landkreises Gifhorn für 1960

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  6. Vgl. Gemeinde-Statistik für Niedersachsen, Hannover 1958, (Veröffentlichung des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik, Reihe P — Band 18, Heft 1), S. 122

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  7. Vgl. Statistische Monatshefte für Niedersachsen, 1959

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  8. Vgl. Haushaltssatzung des Landkreises Gifhorn für das Jahr 1960, S.163. Zahlen dieser Art sind in hohem Maße abhängig vom Alter der Verwaltungsgebäude. Lediglich die Zahlen für das bewegliche Verwaltungsvermögen erlauben einen Schluß auf das erforderliche Büromaterial, den notwendigen Autopark etc., wobei allerdings unterstellt werden muß, daß sich die sachlichen Verwaltungsmittel in einem durchschnittlichen Zustand der Erhaltung befinden

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  9. Das mit Mitteln der Landeskirche und Pfarrgemeinde Zasenbeck errichtete Jugendheim in Zasenbeck hat DM 57–400,— an Investitionsmitteln erfordert. Das Jugendheim wird von Jugendlichen und Erwachsenen aus den Dörfern Radenbeck, Piastau und Zasenbeck benutzt. Der Investitionswert für Zasenbeck läßt sich, der Benutzung entsprechend, auf DM 25,000,— schätzen. Aus dieser Ziffer folgt als weitere Schätzung die des Betrages für die Arbeit der Zasenbecker Chöre und sonstiger Zasenbecker Veranstaltungen: DM 15.000,— ist die Summe, die für die eigentliche Jugendarbeit eingesetzt ist

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  10. Die Pfarrbücherei ist eigentlich Jugendbücherei, wird aber faktisch auch von Erwachsenen benutzt. Sie ist weitgehend Ergänzung der Volksbücherei und wird rege benutzt

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  11. Nach Auskunft der Fachstelle für das Öffentliche Büchereiwesen beim Regierungspräsidenten in Lüneburg handelt es sich bei diesen Mitteln um Zonengrenzlandmittel des Bundes, Landesmittel und Zuschüsse des Landkreises Gifhorn. Auch diese Bücherei ist z.T. Jugendbücherei

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  12. Diese Kosten bringt die Gemeinde im Rahmen ihres Schulhaushaltes auf. Sie sind aber in Tab. 7 noch nicht aufgeführt

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  13. Diese Angaben beruhen auf Auskünften des Landeskirchenamtes der Hannoverschen Landeskirche und des Herrn Kreiskirchensyndikus JANSSEN/Meppen

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  14. Ein Rohrnetz, das modernen Erfordernissen entspricht, kostet nach Auskunft der Abwassertechnischen Vereinigung in der Einrichtung pro laufenden Meter DM 110,--, bei unbefestigter Straße mindestens DM 65,--. Für die obengenannten Ziffern ist ein Zwischenwert angenommen worden

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  15. Ein Pumpwerk ist für Zasenbeck deswegen erforderlich, weil die Gemeinde bei Hochwasser ihre Abwässer nicht ableiten kann

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  16. Diese Berechnungsmethode, die zunächst willkürlich zu sein scheint, ergibt sich als einzige sinnvolle im Rahmen dieser Untersuchung aus einer Reihe von Überlegungen: Zunächst müssen der Voraussetzung gemäß, alle auf höherer Ebene als auf Kreisebene vorhandenen Grundausrüstungen aus der Berechnung ausgeschieden werden. Das gilt für Verwaltungseinrichtungen, (Radio, Fernsehen), Verkehrsverbindungen etc. Da die Straßen I.Ordnung weitgehend Regionalverbindungen darstellen, sind sie trotz ihrer Bindung an die Trägerschaft des Landes erfaßt worden. Die Bundesstraßen und Autobahnen als ausgesprochene Fernverbindungswege dagegen sind ausgelassen worden. Auf eine spezielle Berechnung der Zasenbecker überörtlichen Straßenverbindungen wurde deswegen verzichtet, weil es eine einwandfreie Methode, bestimmte Strassen bis zu einer bestimmten Entfernung einem Orte zuzurechnen, nicht gibt. Die Gültigkeit dieser Überlegungen vorausgesetzt, bleibt lediglich der Weg übrig, das Straßennetz auf Kreisebene unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl auf Zasenbeck umzurechnen. Als Kilometerwerte für den Straßenbau wurden relativ hohe Kostenziffern eingesetzt, da die Bodenverhältnisse (Wald,- Moorböden und Sandböden) für den Straßenbau nicht gut sind. Auf Wägungsziffern, die sich mit intensiverer Wirtschaftstätigkeit (Südteil) und größeren Entfernungen zwischen den Orten (Nordteil) hätten begründen lassen, wurde aus Mangel an stichhaltigem Material verzichtet

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  17. Die überörtlichen Verbindungswege Zasenbecks sind einfache, etwa 5 m breite Feldwege ohne besondere Befestigung

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  18. In diesen Ziffern sind die Kosten für den Fernverkehr einbegriffen

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  19. Diese wenn auch geringe überörtliche Bedeutung wird auch dadurch deutlich, daß Zasenbeck Sitz des Standesamtes, der Gemeindeschwesternstation und des Pfarrers einiger Dörfer ist

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  20. In diese Summe sind die faktischen Investitionen des ursprünglichen Baues von 1938/39 und die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen seit dem Ende des Krieges einbezogen worden

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  21. Vgl. Grundlagen für einen Entwicklungsplan des Kreises Wittgenstein, erstellt im Sekretariat der Agrarsozialen Gesellschaft e.V., (Material Sammlung der ASG Nr.12, Göttingen, 1958), S.130

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  22. Vgl. Amtliches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland, Herausgeber Statistisches Bundesamt, Ausgabe 1957, Stuttgart 1958, S.250

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  23. Vgl. Grundlagen etc., op. cit., S.89

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  24. Vgl. Grundlagen etc. op. cit., S. 89

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  25. Vgl. dazu Wilhelm HARTNACK, Der Landkreis Wittgenstein — Natur, Geschichte, Wirtschaft, Laasphe 1957

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  26. Grundlagen für diese Rechnung der Verwaltungsinvestitionen sind der Vermögensnachweis des Kreises Wittgenstein für das Jahr 1960 und eine Schätzung des Investitionswertes dee Amtshauses aufgrund der Voranschläge für Bau und Einrichtung. Vgl. im übrigen Fußnote 7

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  27. Zahlen über den Besuch von Mittel- und Oberschule und der Berufsschulen stehen für Elsoff nicht zur Verfügung, Die Zahl der Elsoffer Schüler der ersten vier Klassen der Mittel- und Oberschulen sind in der Angabe der Zahl der schulpflichtigen Kinder enthalten

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  28. Diese Ziffern sind unter Zugrundelegung von Angaben der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen in Dortmund, der Landelektrizität GmbH. Fallersleben und der Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland in Kassel errechnet worden. Dabei wurde für jeden Einzelhof bzw. jede Gehöftegruppe ein kleiner Transformator in Rechnung gestellt. Die Kabellängen sind unter Zugrundelegung der Entfernungen der Gehöfte vom Dorf festgestellt worden

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  29. Vgl. dazu den oben zitierten Entwicklungsplan des Kreises Wittgenstein, S.89

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  30. Vgl. dazu Tabelle 39

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  31. Diese Angabe ist geschätzt

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  32. In der Kostengröße sind nur die tatsächlich für den Wegebau ausgegebenen Gelder bis zum Jahre 1956 einschließlich erfaßt. Der Ausbau der Wege hat aber in größerem Stile erst 1955 begonnen und dauert heute noch an

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  33. Die Rechnungen zu den laufenden Kosten und den Investitionen des Autobusbetriebes sind unter Zugrundelegung der jüngsten Daten vorgenommen worden. Wie in allen anderen Bereichen der Grundausrüstungs-berechnung ist von Untersuchungen der Rentabilität abgesehen worden. Im Falle der Autobusverbindung Berleburg-Elsoff kann eine Rentabilität angenommen werden. Abschreibungen sind in den Kosten nicht einbegriffen

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  34. Da die Rechnungsergebnisse der Bundesbahn für die Strecke Frankenberg-Berleburg bis zum Abschluß der Arbeit nicht vorlagen, wurde die Bahnstrecke unter Zugrundelegung von Durchschnittswerten, wie sie für eingleisige Nebenbahnen angenommen werden können, berechnet

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  35. Für die Berechnung der Investitionskosten der Polizei in den drei nordrhein-westfälischen Dörfern ist eine an niedersächsischen Beispielen errechnete Durchschnittsziffer von DM 12.000,-- Investitionen und Ausrüstungen pro Beamten angenommen worden, da andere Angaben nicht zur Verfügung standen

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  36. Siehe Seite 87

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  37. Bei einem Vergleich dieser Ziffern mit den entsprechenden niedersächsischen muß berücksichtigt werden, daß die Polizeiverwaltung der Kreispolizei für die nordrhein-westfälischen Gemeinden nicht rechnerisch erfaßt wurde

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  38. Vgl. Fußnote 22

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  39. Vgl. zur Lage Erkelns vor allem “Planungsgrundlagen für den Landkreis Höxter/Vestfalen”, Höxter-Münster 1960, S. 28

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  40. Vgl. dazu op. cit., Statistischer Teil

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  41. Vgl. op. cit., S. 80 und Karte 37

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  42. Vgl. op. cit., S. 108 und Karte 51

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  43. Vgl. op. cit., Karte 19 (Bodengüte); vgl. auch Erkeln

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  44. Vgl. dazu die Betriebsgrößenangaben in op. cit., Statistischer Teil

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  45. Vgl. dazu und zu dem weiter oben Gesagten auch “Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nordrhein-Westfalen-Beitrag zur Frühjahrstagung der Agrarsozialen Gesellschaft”, S. 20 ff. (Vervielfältigtes Manuskript)

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  46. Vgl. dazu die Übersicht des Berufsschulsystems des Kreises Höxter vom 15. Juni 1959 (Manuskript der Kreisverwaltung Höxter)

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  47. Die Investitionsziffern der verschiedenen Berufsschulen sind in diesen beiden Ziffern zusammengezogen worden, da die Angaben sich nicht auf die in dieser Untersuchung verwendeten Schularten aufteilen liessen. Aus dem gleichen Grund ist nicht zwischen der Bevölkerung der Städte und der Landgebiete in bezug auf den Teil der Investitionsziffer unterschieden worden, der für die landwirtschaftliche Berufsschule zu ermitteln wäre

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  48. Ein neues Jugendheim für die Gemeinde Erkeln würde etwa DM 70.000,— kosten, d.h. pro Kopf DM 87,16. Der Anteil der Kulturinvestitionen daran würde DM 35.000, --, pro Kopf DM 43,58 ausmachen

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  49. Die ursprünglichen Einrichtungskosten der Bücherei waren nicht zu erfahren

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  50. Diese Angaben beruhen auf einer Mitteilung des erzbischöflichen Generalvikariates in Paderborn

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  51. Vgl. dazu auch op. cit., Karten 31, 32, 33

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  52. Es ist eine nicht unbeträchtliche Schwierigkeit der Berechnung der Kosten der überörtlichen Straßenverbindungen Erkelns (und der anderen Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen), da die Trägerschaft der Last zwischen Gemeinde, Kreis und Provinz seit etwa 1950 ständig im Flusse ist. Eine Zentralisierungstendenz der Lastenverteilung ist unverkennbar. Es sind deswegen in diesen Fällen die jüngsten Zustände als gültig angenommen worden. Für die laufenden Kosten der Straßenunterhaltung bedeutet das eine Ungenauigkeit

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  53. Nicht klassifizierte Straßen sind solche, die, ohne in die herkömmliche Nomenklatur eingeordnet werden zu können, in der Unterhaltung den Kreisen obliegen. Sie sind im Kreise Höxter von besonderer Bedeutung

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  54. Vgl. das in Fußnote 36 zur Berechnung der Polizeiinvestitionen Gesagte 49. Die Kosten der Anlage sind in die Tabelle 101 eingerechnet worden

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  55. Einschließlich des Anteils an den Baukosten des Kindergartens, in dessen Kellergeschoß die Anlage untergebracht ist

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  56. Die Waschanlage ist ausgerüstet mit 2 vollautomatischen Waschmaschinen mit einem Fassungsvermögen von 12 kg Trockenwäsche, 1 Wäscheschleuder, 1 Heißlufttrockenschleuder und 1 Heißmangel und verfügt über 2 Heißluftkammern für das Trocknen der Wäsche

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  57. Vgl. dazu das unter Elsoff, Wirtschaftsförderung Gesagte

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  58. In dieser für einen Kreis sehr hohen Zahl der Krankenhäuser manifestiert sich die Nachwirkung der Zersplitterung des heutigen Kreises Höxter

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  59. Vgl. Fußnote 48

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  60. Vgl. Fußnote 22

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  61. Vgl. zu diesen Angaben vor allem Grundlagen für einen Entwicklungsplan der Nordeifel, erstellt im Sekretariat der Agrarsozialen Gesellschaft e.V. im Auftrage der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, durch Dr.P. RIEMANN und Dipl.-Landw. STEINKOPF (als Manuskript vervielfältigt), S. 163

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  62. Aufstockungsbereit sind 21 Betriebe. Vgl. op. cit., S. 275

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  63. Mit diesem mittleren Einheitswert liegt Udenbreth tatsächlich unter den Einheitswerten der meisten Gemeinden des Kreises Schieiden. Vgl. dazu op. cit., S. 234, 235, 236

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  64. Vgl. op, cit., S. 316, S. 317

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  65. Die Vermögensaufstellung des Kreises Schieiden weist die bebauten Grundstücke der beiden Schulen nur gemeinsam aus

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  66. Da die Angaben zu den Kosten der katholischen Kirchengemeinde Udenbreth bis zum Abschluß des Manuskriptes nicht vorgelegen haben, sind die Ziffern aufgrund der Kenntnis der örtlichen Umstände, der Durchschnittsziffern des erzbischöflichen Generalvikariats zu Paderborn und anderer Angaben berechnet worden

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  67. Da die Gemeinde je nach Arbeitsanfall und Finanzertrag größere oder kleinere Straßenbauarbeiten durchführen ließ bzw. in eigner Regie durchführte, lassen sich die Unterhaltungskosten und Investitionskosten nicht immer trennen. Die Tabelle gibt die Unterhaltungskosten nur da an, wo sie sich mit Sicherheit aus dem Zusammenhang der Haushaltsrechnung ergeben haben

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  68. In dieser Rechnung ist der Gesamtbetrag der Straßenbaukosten von 1948 bis 1958 als Investitionsbetrag angesehen worden, weil sich die Unterstellung vertreten läßt, daß alle Straßenbauarbeiten in Uden-breth seit 1948 der Wiederherstellung des Straßennetzes gedient haben

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  69. Es muß dabei allerdings berücksichtigt werden, daß die Dörfer, die über einen Eisenbahnanschluß verfügen, in der Kostenrechnung auch die Kosten aufweisen, die für den Güterverkehr aufgebracht werden, während im Falle Udenbreth diese Kosten überhaupt nicht erfaßt sind, da der Güterverkehr weitgehend privaten Spediteuren anvertraut wird

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  70. Vgl. dazu das in Fußnote 36 Gesagte

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  71. Da ein Teil der Kranken aus Udenbreth das St. Antonius-Hospital in Anspruch nimmt, da dieses wesentlich näher liegt, wird unterstellt, daß die anteiligen Kosten Udenbreths für das Kreiskrankenhaus alle Krankenhauskosten sind

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  72. Anteil für kulturelle Veranstaltungen und Jugendpflege

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  73. Vgl. das bei Fußnote 22 Gesagte

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  74. Gesamtkosten

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Kraft, J. (1961). Die Grundausrüstung der vier zu untersuchenden Gemeinden. In: Die erforderliche Grundausrüstung ländlicher Räume. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20303-2_4

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