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Über einige Grundprobleme der verstehenden Soziologie

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Der Sinnhafte Aufbau der Sozialen Welt

Zusammenfassung

Unsere Untersuchungen haben im vorigen Abschnitt Ergebnisse gezeitigt, die es uns gestatten, unsere Theorie des Sinnverstehens kurz zusammenzufassen und endgültig zu präzisieren. Wir sind von den Unklarheiten ausgegangen, mit welchen Max Webebs Begriff des gemeinten Sinnes menschlichen Handelns behaftet ist. Solange Handeln nicht definiert wird, kann füglich von dem gemeinten Sinn, „welchen der Handelnde mit seinem Handeln verbindet“, nicht gesprochen werden. Eine Definition des Handelns konnte aber erst nach mühevollen Konstitutionsanalysen gewonnen werden. Wir kamen hiebei zu dem Ergebnis, daß Handeln ein vorentworfenes Erlebnis aus spontaner Aktivität sei, also ein Erlebnis, welches durch eine Zuwendung besonderer Art von allen anderen Erlebnissen abgehoben und unterschieden wird. Auf Grund dieser Definition kann die Phrase: „der Handelnde verbinde mit seinem Handeln einen Sinn“ nur als eine sprachliche Metapher aufgefaßt werden: denn nur die besondere Weise der Zuwendung zu dem Erlebnis, welche es zum Handeln macht, ist eben jener Sinn, der ihm fälschlich prädiziert wird.

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Literatur

  1. Röscher und Knies und die logischen Probleme der historischen Nationalökonomie“, Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, S. 81, Anm. 1.

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  2. Vgl. hiezu Hussekls Logik, S. 29 f. und 206.

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  3. Logik, S. 23.

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  4. Vgl. hiezu §49, S. 275ff.

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  5. Walther, Max Weber als Soziologe, Jahrbuch für Soziologie, II. Band, S. 1 bis 65, Schelting, Die logische Theorie der historischen Kulturwissenschaft von Max Weber und im besonderen sein Begriff des Idealtypus, Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik 49, 1922, S. 623 bis 752, Hans Oppenheimer, Die Logik der sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung mit besonderer Berücksichtigung von Max Weber, Heidelberger Abhandlungen zur Philosophie, V, 1925. Freyer, Soziologie als Wirklichkeitswissenschaft, S. 145ff., 175ff., 207ff. usw. Zur Entwicklung der Persönlichkeit Webers siehe ferner Voegelin, Über Max Weber, Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geisteswissenschaft, Bd. Ill, S. 177ff., und derselbe, Gedenkrede auf Max Weber, Kölner Viertel]ahrshefte für Soziologie, Jahrgang IX, S. Iff., schließlich das große und bedeutende Werk Marianne Webers, Max Weber, ein Lebensbild, Tübingen 1926.

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  6. Wirtschaft und Gesellschaft, S. 1.

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  7. Ebd. S. 9.

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  8. Ebd. S. 9, 10.

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  9. Wirtschaft und Gesellschaft. S. 1.

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  10. Ebd. S. 4.

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  11. Über Webers Auffassung von Geschichte und Statistik vgl. den bereits zitierten Aufsatz von Mises: Soziologie und Geschichte.

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  12. Über den Begriff der objektiven Möglichkeit und einige Anwendungen desselben, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie 1888, S. 180ff.; zum Begriff der Kausaladäquanz siehe insbesondere S. 201 f. Über Max Webers Auffassung vgl. den diesem Thema gewidmeten Aufsatz, Wissenschaftslehre, S. 266ff.

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  13. Eine Kritik derselben, welche in diesem Zusammenhang nicht geboten werden kann, würde deren Allgemeingültigkeit recht fragwürdig erscheinen lassen. Vgl. zur Frage ihrer Brauchbarkeit in der strafrechtlichen Theorie Felix Kaufmann, Lehre von der Strafrechtschuld, S. 78ff.

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  14. Anders freilich, soweit es sich um Abläufe von Naturerscheinungen handelt, welche ja grundsätzlich „unverstehbar“ und „sinnlos“ bleiben, weil sie dauertranszendent und zeiträumlichen Charakters sind. Allerdings ist hier nicht der Ort, auf diese sehr komplizierte Frage der Abgrenzung der Geisteswissenschaften von den Naturwissenschaften näher einzugehen.

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  15. Da „sinnhaft“ nur Prädikat eines Erlebnisses in einem Bewußtsein überhaupt sein kann, bedarf es hier nicht einer ähnlichen Unterscheidung zwischen Objekten des Geistes und Objekten der Natur, wie wir sie anläßlich des Postulates der Kausaladäquanz vernehmen mußten.

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  16. Über diesen Begriff vgl. oben S. 217.

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  17. A. a. O. S. 228ff.

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  18. Vgl. zu diesen Begriffen § 11, S. 69.

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  19. Zur Analyse des Begriffes vgl. die wertvolle Monographie von Hermann J. Grab: Der Begriff des nationalen in der Soziologie Max Webers, Karlsruhe 1927, mit welcher ich allerdings, da sie im Anschlüsse an Scheler von vorgegebenen objektiven Werten ausgeht, nur teilweise übereinstimme.

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  20. Über die Rückführbarkeit des wertrationalen auf zweckrationales Handeln vgl. Mises, Soziologie und Geschichte, a. a. O. S. 479.

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  21. Zitat aus Webers Aufsatz: Die Objektivität sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis. 1904. (Aufsätze zur Wissenschaftslehre, S. 191.)

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  22. Mises a. a. O. S. 474.

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  23. Ebd. S. 480.

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  24. Max Webers bekannte Darlegungen über den Idealtypus von 1904, die er selbst »skizzenhaft und deshalb vielleicht teilweise mißverständlich’ nennt, sind besonders insofern Fragment, als sie auf den Idealtypus speziell seiner Geschichtstheorie ausgerichtet sind. Es ist stark zu betonen, daß beim Übergang zur Soziologie die Konzeption des Idealtypus sich durchaus wandelt, was leider Max Webers soziologische Methodik nur in wenigen Sätzen (Wirtschaft und Gesellschaft, S. 10) andeutet. “Walther, Max Weber als Soziologe, a. a. O. S. 11.

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  25. Das drückt Mises an der vorzitierten Stelle durch den Beisatz aus, daß die theoretischen Sätze immer und überall gelten, wo die von ihnen vorausgesetzten Bedingungen gegeben sind.

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  26. Dieser Terminus ist in dem ganz präzisen Sinn der Definitionen des §39 zu verstehen. Vgl. oben S. 221 f.

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  27. A. a. O. S. 482, S. 486.

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  28. Vgl. Felix Kaufmann: Logik und Wirtschaftswissenschaft, Archiv für Sozialwissenschaften, Bd. 54, S. 614 bis 656, insbesondere S. 650.

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  29. Daß freilich der Begriff des „wirtschaftlichen Gutes“ weiter auflösbar ist, und zwar ähnlich wie der Begriff des „Bedürfnisses“, welcher, die Anonymität des Idealtypus „Wirtschafter“ durchbrechend, eine psychologistische Wendung zu einer anderen inhaltserfüllteren Konkretisationsstufe der Ihr-beziehung impliziert (hiezu Mises 476), kann als spezifisch nationalökonomisches Problem hier außer Betracht bleiben. Vgl. hiezu die Analyse des Güterbegriffes bei Kaufmann: Logik und Wirtschaftswissenschaft, a.a.O. S. 628.

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  30. Kelsen: Allgemeine Staatslehre, S. 129 (im Original nicht gesperrt).

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  31. Ebd. S. 278.

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  32. Vgl. zu dieser Auffassung der,, Grundnorm“ Felix Kaufmann: „Juristischer und soziologischer Rechtsbegriff“ in der Festschrift für Hans Kelsen: Gesellschaft, Staat und Recht, Untersuchungen zur reinen Rechtslehre, herausgegeben von Verdross, Wien 1931, S. 14 bis 41, bes. S. 19ff. und S. 30f.

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  33. Kelsen: Die philosophischen Grundlagen der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus, Philosophische Vorträge der Kantgesellschaft Nr. 31, Charlottenburg 1928, S. 24f.

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  34. Vgl. hiezu die Ausführungen in § 28.

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  35. Dieses Versprechen haben inzwischen Husserls „Méditations Cartésiennes“ zum Teil bereits eingelöst.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Schütz, A. (1932). Über einige Grundprobleme der verstehenden Soziologie. In: Der Sinnhafte Aufbau der Sozialen Welt. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-3108-4_5

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